BFF: IRAK Entscheidstopp aufgehoben
(ots)Bern-Wabern, 30.01.2004 - Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat nach einer neuen Lagebeurteilung zur Situation in Irak das Entscheid- und Vollzugsmoratorium vom März 2003 aufgehoben. Dieser Beschluss steht in Einklang mit der Praxis der wichtigsten europäischen Aufnahmestaaten. Die Aufhebung des Entscheidmoratoriums ist gleichbedeutend mit einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung.
Das BFF beobachtet und analysiert die Lage im Irak laufend und sorgfältig, insbesondere was die Sicherheitssituation in den verschiedenen Landesteilen betrifft. Soweit im Einzelfall eine Wegweisung als zulässig, zumutbar und möglich beurteilt wird, werden die Ausreisefristen frühestens auf Mai 2004 angesetzt. Personen, die freiwillig und dauerhaft in den Irak zurückkehren, werden weiterhin finanziell unterstützt.
Anerkannte Flüchtlinge können weiterhin in der Schweiz bleiben. Der Status von Personen, die vorläufig aufgenommen wurden, wird zur Zeit nicht generell überprüft.
Rückkehrhilfe
Personen, welche freiwillig oder pflichtgemäss in den Irak zurückkehren möchten, erhalten bereits finanzielle und logistische Unterstützung. Seit Juli 2003 haben bereits über 50 Personen von dieser Unterstützung Gebrauch gemacht. Bis jetzt haben sich über 120 Personen für das Rückkehrhilfeprogramm in den Irak angemeldet. Rund 6'400 irakische Staatsangehörige aus dem Asylbereich leben zurzeit in der Schweiz. Es handelt sich um anerkannte Flüchtlinge (2'300 Personen) und vorläufig Aufgenommene (1'000 Personen). Die Aufhebung des Entscheidmoratoriums betrifft demzufolge rund 2'200 Personen mit erstinstanzlich hängigem Asylverfahren oder sistiertem Vollzug. Bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) sind rund 800 Beschwerden von Irakern hängig.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel.031 325 93 50 Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 98 80