Speaking-Note des Bundesanwalts Dr. Valentin Roschacher am Pressegespräch vom 8. November 2001 zu den Ermittlungen der "Task Force Terror USA"
Bern (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich danke Ihnen, dass Sie unserem kurzfristigen Aufruf zu diesem Pressegespräch gefolgt sind. Wie angekündigt möchten wir Sie aus erster Hand über die aktuelle Entwicklung in den Ermittlungen der "Task Force Terror USA" informieren. Wie bereits gestern abend durch den Informationschef der Bundesanwaltschaft bestätigt, hat die Bundesanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) gestern Mittwoch, 7. November 2001, in einer koordinierten Aktion in Lugano TI, Campione (I), Vaduz (FL) und Muri BE Hausdurchsuchungen und Befragungen im Zusammenhang mit der Firma "Nada Management Organization SA", früher bekannt als "Al Taqwa Management Organization", domiziliert in Lugano, durchgeführt. Die Aktion wurde unterstützt durch Polizeikräfte der Kantonspolizei Tessin sowie in enger Rechtshilfe-Zusammenarbeit mit den Behörden Italiens und Liechtensteins durchgeführt. Der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati, unter dessen direkter Leitung diese Ermittlungen stehen, wird Sie gleich über die gestrige Aktion informieren.
Erlauben Sie mir vorgängig ein paar kurze Bemerkungen zu Ihren Handen als Medienschaffende.
Wir haben in der Bundesanwaltschaft in den letzten Wochen ein Leitbild erarbeitet. Darin halten wir fest, dass wir unsere Arbeit unaufgeregt tun wollen. Das ist uns wichtig, gerade in Zeiten der Verunsicherung und bei Themen, die weltweit Aufregung und Hektik auslösen. Wir nehmen die anspruchsvolle Arbeit einer Strafverfolgungsbehörde engagiert, mit der nötigen Genauigkeit, aber auch mit der nötigen Gelassenheit wahr. Und wir sehen es weder als zweckdienlich, noch als unsere Aufgabe, mit Schnellschüssen in der Information kurzfristig Aufsehen zu erregen, Hektik auszulösen und die Medienberichterstattung anzuheizen. Wir wollen in unserer Arbeit langfristige Ergebnisse erreichen und über diese dann auch informieren. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie vor dem Hintergrund des Sturms von Anfragen, den die gestrige Aktion ausgelöst hat, um Augenmass in der Einschätzung der Ereignisse, über die wir berichten und um Berücksichtigung der Faktenlage in Ihrer Berichterstattung, auch hinsichtlich der Frage nach dem Stellenwert der Schweizer Ermittlungen im weltweiten Zusammenhang der Suche nach den Urhebern der Anschläge vom 11. September. Wir haben gestern im Rahmen unserer Ermittlungen eine koordinierte Aktion unternommen, und "action" ist für Ihre Kundschaft selbstverständlich dankbarer, als trockene Behördenvernehmlassungen. Allerdings ist eine Aktion wie die gestrige nur ein Teil der Ermittlungsarbeit. Daneben ist unsere Arbeit über weite Strecken langwierig und wenig spektakulär. Und oft ist gerade dieser Teil der Arbeit für den Erfolg wesentlich. Gleichzeitig möchte ich Sie daran erinnern, dass wir hier über ein laufendes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren berichten. Damit sind uns in der Information Grenzen gesetzt . Es wird uns hier - wie auch in der Zukunft - nicht möglich sein, Sie in jedes Detail unserer Ermittlungsarbeit einzuweihen, zu jeder Frage nach Gründen und Zusammenhängen Stellung zu nehmen, allfällige Spekulationen über allfällige Vorgänge zu kommentieren oder die Quellen oder die Strategie unserer Ermittlungen offenzulegen. Es geht hier um strafrechtliche Ermittlungen. Sehen Sie: Sie tun Ihre Arbeit und wir respektieren dies. Aber wir tun unsere Arbeit als Strafverfolgungsbehörde, und wir bitten Sie, dies auch zu respektieren.
Ich möchte nun einige Linien zu den bisherigen Informationen über das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA vom 11. September ziehen und eine grundsätzliche Einschätzung vornehmen. Vorwegnehmend stelle ich fest, dass es nach wie vor keine ausreichenden Erkenntnisse gibt, die Grund zur Einschätzung bieten würden, die Schweiz habe in der Vorbereitung der Anschläge vom 11. September in den USA eine zentrale Rolle gespielt. Daran ändern auch die in den letzten Tagen und Wochen vorgenommenen Ermittlungshandlungen, über die wir heute informieren, nichts.
Am 2. Oktober 2001 habe ich anlässlich einer Medienkonferenz festgehalten, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vorlagen, wonach die Schweiz in der logistischen Vorbereitung der Terroranschläge vom 11. September in den USA -abgesehen vom Transit des mutmasslichen Attentäters Mohamad Atta durch den Flughafen Zürich - eine Rolle gespielt hätte. Bis zur Stunde hat sich an dieser Einschätzung nichts geändert. Unsere Abklärungen sind im Rahmen der Arbeit der "Task Force Terror USA" allerdings in den letzten Wochen mit unverminderter Dringlichkeit weitergegangen. Ich habe damals gesagt, und ich wiederhole es heute nochmals: Wir gehen davon aus, dass unsere Ermittlungen noch Wochen und Monate andauern können. Für mich wie für alle an diesem Verfahren beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bundesanwaltschaft und Polizei des Bundes und der Kantone ist die Arbeit in diesem Verfahren auch heute nicht beendet. Der Chef der Bundeskriminalpolizei, Erwin Beyeler, wird Ihnen im Anschluss einen Ueberblick darüber geben, welche Abklärungen im Rahmen der "Task Force Terror USA" im Lauf der letzten Wochen weiter vorgenommen wurden und welches heute der Stand der Erkenntnisse ist.
Ich habe an der Medienkonferenz vom 2. Oktober zum damaligen Stand der Erkenntnisse hinsichtlich der Rolle des Finanzplatzes Schweiz für den Transfer von Geldern im Zusammenhang mit der konkreten Tatvorbereitung festgehalten, dass es zum damaligen Zeitpunkt auch in dieser Beziehung keine substantiellen Hinweise gab, die auf eine entsprechende Rolle der Schweiz hätten schliessen lassen. Bezüglich der konkreten Tatvorbereitung hat sich auch an dieser Einschätzung heute, am 8. November 2001 nichts geändert. Ich habe allerdings bereits am 2. Oktober darauf hingewiesen, dass diese Einschätzung nicht abschliessend sei, dass uns auch die Ermittlungen im komplexen Bereich der Banken- und Finanztransaktionen noch längere Zeit beschäftigen würden. Ich habe damals ebenfalls klar gesagt, dass wir unsere Ermittlungen nicht auf die Verfolgung von möglichen Haupttätern der Terrorakte beschränken würden, sondern dass wir mit gleichem Effort nach Hinweisen auf strafrechtlich verantwortliche Helfer und Helfershelfer suchen würden. Es geht damit also auch um die denkbare direkte oder indirekte Finanzierung von Gruppierungen, die unter dem Verdacht stehen, Terroranschläge auszuführen.
In dieser Hinsicht sind wir seither tatsächlich einige Schritte weitergekommen, wie die Aktion von gestern zeigt. Die Bundesanwaltschaft hat überdies letzte Woche die Blockierung von 24 Konten angeordnet und bekanntgegeben. Diese Blockierung steht nicht in direktem Zusammenhang mit den gestrigen Ermittlungshandlungen. Der stellvertretende Bundesanwalt wird Ihnen auch dazu noch einige zusätzliche Informationen abgeben.
Bevor ich das Wort an Claude Nicati weitergebe, möchte ich hier zu einigen weiteren Punkten, die mir persönlich wichtig sind, kurz Stellung nehmen.
Erstens: Die Einschätzung der Ermittlungsbehörden hinsichtlich der Rolle der Fa. "Nada Management Organization", vormals Fa. "Al Taqwa" war und ist konsistent. Am 2. Oktober haben wir darauf hingewiesen, dass die Bundesanwaltschaft zwar Abklärungen in Bezug auf Nada/Al Taqwa getätigt habe, dass deren Ergebnisse jedoch die Einleitung eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens bis zum damaligen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt hätten. Im Gegensatz dazu, wie diese Aussage in den Medien interpretiert wurde, haben wir Nada/Al Taqwa am 2. Oktober kein "Clearing" erteilt, bzw. keinen Persilschein ausgestellt. In der Zwischenzeit hat die Bundeskriminalpolizei weitere Hinweise zusammengetragen, die einen konkreten Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten erbrachten. Die Bundesanwaltschaft hat aufgrund dieses Verdachts nicht gezögert, ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, und zwar bereits am 24. Oktober, also vor rund zwei Wochen. Ich erinnere aber noch einmal daran, dass es sich hier um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren handelt. Genausowenig, wie wir Nada/Al Taqwa am 2. Oktober ein "Clearing" erteilten, genausowenig nehmen wir heute hier eine Vorverurteilung der Firma und ihrer Verantwortlichen vor. Mit der Verfahrenseröffnung ist noch nicht der Beweis erbracht, dass die genannte Firma mit den Anschlägen vom 11. September in direktem oder indirektem Zusammenhang steht. Es wird unsere Aufgabe sein, die Ermittlungen weiterzuführen mit dem Ziel, den Verdacht entweder zu erhärten oder zu entkräften. Bis dahin gilt - und dies betone ich - auch für diese Fa. bzw. für deren handelnde Organe die Unschuldsvermutung.
Zweitens: Auch wenn wir viel Arbeit in unserem Verfahren in Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September in den USA leisten und auch wenn in der Schweiz die verschiedensten Behörden von Bund und Kantonen mit Abklärungen betraut sind, und selbst wenn aufgrund der Medienberichterstattung - vor allem der internationalen Presse - bisweilen der Eindruck entsteht, die Schweiz stehe im Zentrum der Abklärungen rund um den 11. September, so will ich heute im Sinne einer grundsätzlichen Einschätzung dennoch festhalten, dass die Rolle der Schweiz bezüglich des internationalen Terrorismus aufgrund der heute vorliegenden Hinweise auf entsprechende konkrete kriminelle Handlungen in der Schweiz keineswegs jene eines "Global Players" ist, sondern dass wir die Rolle der Schweiz in dieser Sache weiterhin vor allem als "Local Player" sehen. Wir gehen weiterhin gewissenhaft und konsequent den Hinweisen nach, die uns vorliegen sowie denen, die uns heute und in Zukunft übermittelt werden. Gewissenhaftigkeit und konsequentes Ermitteln hat bisher unsere Arbeit geprägt und wird es weiterhin tun. Wir verschliessen uns keiner Möglichkeit, weil wir wissen, dass Ermittlungen sich in verschiedene Richtungen entwickeln können, je nach der Art der Informationen, die gewonnen werden können.
Drittens: Unsere Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden war in den letzten Wochen verschiedentlich Gegenstand von Spekulationen und Fehleinschätzungen. Ich möchte dazu folgendes festhalten: Die schweizerischen Strafverfolgungsorgane, und damit meine ich die Bundesanwaltschaft, das Bundesamt für Polizei und die involvierten Polizeikorps der Kantone leisten ihre Ermittlungsarbeit nach unserer geltenden Gesetzgebung. Wir sind im Rahmen unseres gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens aktiv oder aufgrund ausländischer Rechtshilfeersuchen von Strafverfolgungsbehörden. Verständlicherweise ist das Interesse der US-Behörden an unseren Ermittlungen gross. Die USA sind unsere Verbündeten im Kampf gegen den Terrorismus. Sie sind aber nicht unsere Auftraggeber. Wir pflegen eine sich zunehmend intensivierende Zusammenarbeit, weil wir ein gemeinsames Ziel verfolgen; die Urheberschaft der Attentate vom 11. September zu ermitteln, wer immer dafür Verantwortung oder Mitverantwortung zu tragen hat und wo immer sich diese Personen auch befinden mögen. Die Bundesanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang mittlerweile 3 Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden in den USA gestellt und wir sind - auch über die zuständige Stelle im Bundesamt für Justiz - in Kontakt mit den Kollegen in den USA. Umfangreiches Material ist uns - in Beantwortung unserer Ersuchen - für die nächsten Tage in Aussicht gestellt. Wenn wir dieses Material gesichtet haben, werden wir aller Voraussicht nach in die USA reisen, um mit den Kollegen vor Ort die weiteren Schritte, die weiteren Informationsbedürfnisse und andere Fragen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu besprechen. Die Schweiz wird ihren Beitrag in der internationalen, weltweiten Zusammenarbeit der Strafverfolgung leisten. Kooperativ, zielgerichtet und unaufgeregt. Soviel von meiner Seite.
Kontakt:
Bundesanwaltschaft BA