Ex-Bundesangestellte möglicherweise an Betrug beteiligt
Bern (ots)
Die von der Bundesanwaltschaft (BA) in Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgenommenen Ermittlungen in einem Fall von mutmasslicher Bestechung und Urkundenfälschung dauern an. Vier vor Wochenfrist verhaftete Personen, darunter zwei ehemalige Bundesangestellte, bleiben weiterhin in Haft.
Das am 11. März eröffnete gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft steht in Zusammenhang mit einem mutmasslichen Steuerbetrug in der Höhe von 4,6 Mio Franken mittels unrechtmässiger Rückerstattung von Mehrwertsteuern. Dieser wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Zeitraum der letzten zwei Jahre verwaltungsstrafrechtlich untersucht. Aufgrund ihrer vorläufigen Ermittlungsergebnisse geht die Bundesanwaltschaft gemäss heutigem Stand der Erkenntnisse davon aus, dass es sich bei der unter Verdacht der aktiven Bestechung stehenden Berner Firma, welche mit wahrheitswidrigen Steuerdeklarationen die unrechtmässige Rückerstattung von Mehrwertsteuern im Gesamtbetrag von 4,6 Mio Franken erwirkt haben soll, um eine reine Scheinfirma handelt, die einzig zu Betrugszwecken gegründet wurde und ansonsten keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltete. Aufgrund von Teilgeständnissen involvierter Personen besteht der dringende Verdacht, dass die beiden ehemaligen Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung an der Errichtung dieser Scheinfirma und an deren deliktischem Vorgehen massgeblich beteiligt waren. Sie stehen deshalb unter Verdacht, auch massgeblich am Steuerbetrug beteiligt gewesen zu sein. Ueber eine allfällige Beteiligung weiterer Kreise an den untersuchten Bestechungs-, Amts- und Betrugsdelikten liegen der Bundesanwaltschaft vorderhand keine Hinweise vor; allerdings kann dies zum heutigen Zeitpunkt auch nicht ausgeschlossen werden. Was den Verbleib des mutmasslichen Deliktsbetrags von 4,6 Mio betrifft, so konnte ein Teil des Geldes von der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei in bar und auf Bankkonten sichergestellt werden, die Verwendung eines weiteren Teils ist dokumentiert. Ueber den Verbleib des fehlenden Teils liegen widersprüchliche Aussagen vor. Die vier verhafteten Personen bleiben bis auf weiteres in Haft.
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