BA: Bundesanwalt unterzeichnet "Working Arrangement" zur gemeinsamen Arbeit mit den US-Strafverfolgungsbehörden - und Polizeibehörden. Sperrfrist: Mittwoch, 4.9.2002, 22.00 h MEZ
Bern (ots)
Sperrfrist: Mittwoch, 4.9.2002, 22.00 h MEZ (Stand 4.9.2002 14.00 h MEZ)
Bern/Washington, 4. September 2002. Bundesanwalt Valentin Roschacher hat am Mittwoch in Washington mit US-Attorney General John Ashcroft sowie mit Deputy Secretary Ken Dam des US-Department of the Treasury ein sogenanntes "Operative Working Arrangement" unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung auf Ebene der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei soll die konkrete Zusammenarbeit der "Task Forces" erleichtert werden, die in beiden Ländern mit den strafrechtlichen Ermittlungen zu den Anschlägen des 11. September 2001 befasst sind.
Am 15. September 2001 eröffnete die Bundesanwaltschaft ihr gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren, um mögliche Verbindungen aus der Schweiz zu den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA abzuklären. Zur Koordination des Informationsaustauschs und der Ermittlungen wurde im Bundesamt für Polizei die "Task Force Terror USA" gegründet, welche unter der Verfahrensleitung der Bundesanwaltschaft die nach wie vor laufenden Ermittlungsverfahren durchführt. Auf Seite der USA bestehen entsprechende Task Forces auf Ebene der Polizei und der Strafverfolgung beim Department of Treasury und beim Department of Justice. Auf Initiative des Bundesanwalts, welche von den amerikanischen Partnerbehörden sehr positiv aufgenommen wurde, soll mit dem "Operative Working Arrangement" die bereits stattfindende Zusammenarbeit auf Ebene der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden beider Länder weiter vertieft und beschleunigt werden. Es handelt sich bei diesem "Operative Working Arrangement" um eine Vereinbarung zu organisatorischen und technischen Fragen auf Ebene der konkreten Ermittlungsarbeit. Ermöglicht wird damit ein verstärkter Schulterschluss auf operativer Ebene, indem Informationen aus dem Ermittlungsbereich auf dem Weg der polizeilichen Zusammenarbeit und der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen beschleunigt ausgetauscht werden können, unter strikter Beachtung der in den jeweiligen Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen. Das "Arrangement" umschreibt im weiteren die Rahmenbedingungen zum möglichen Austausch von Task-Force-Mitarbeitenden zur Teilnahme an der Arbeit der entsprechenden Task Force im andern Land, dies zum gegenseitigen Nutzen der in der Schweiz und in den USA laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Verbindung zu den Anschlägen des 11. September 2001. Die inhaltliche und zeitliche Geltung des "Arrangements" beschränkt sich auf diese Ermittlungen.
Der Bundesrat hat das "Operative Working Arrangement" am Mittwoch vergangener Woche genehmigt. Bundesanwalt Valentin Roschacher hat das "Arrangement" nun in Washington für die Schweiz unterzeichnet, gemeinsam mit US-Attorney General John Ashcroft sowie Deputy Secretary Ken Dam vom US-Department of the Treasury.
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