BA: Sperrfrist: Donnerstag, 24. Juni 2004, 14.15 h Die Bundesanwaltschaft schliesst die mit der Bundeskriminalpolizei geführten Terrorermittlungen ab und zieht vorläufige Bilanz
Bern (ots)
Drei Verfahren gehen ans Eidgenössische Untersuchungsrichteramt
Bern, 24. Juni 2004. Bundesanwalt Valentin Roschacher und der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati haben am Donnerstag vor den Medien im Bundeshaus über den bevorstehenden Abschluss der nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 von der Bundesanwaltschaft (BA) und der Bundeskriminalpolizei (BKP) aufgenommenen gerichtspolizeilichen Ermittlungen der Schweiz informiert und eine vorläufige Bilanz gezogen. Gemäss den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes spielt die Schweiz in den kriminellen Aktivitäten des internationalen Terrornetzwerks Al-Qaida als einer kriminellen Organisation zwar bislang keine zentrale Rolle, ist aber von mutmasslichen Delikten im Bereich dessen logistischer Unterstützung und der Finanzierung mitbetroffen. Drei komplexe Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang werden in den kommenden Wochen dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt (URA) zur Eidgenössischen Voruntersuchung überwiesen.
Am 15. September 2001 eröffnete die Bundesanwaltschaft in Zusammenhang mit den vorangegangenen Terroranschlägen in den USA ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täterschaft. Es ging dabei darum, den Verdacht von Verbindungen zwischen den Anschlägen und Vorgängen in der Schweiz abzuklären. Zur Durchführung dieser Ermittlungen durch die Bundeskriminalpolizei wurde im Bundesamt für Polizei eine Task Force Terror USA eingerichtet. Während sich die ersten Ermittlungen in erster Linie mit der möglichen Rolle der Schweiz zur logistischen Vorbereitung der Anschläge befassten, ergaben sich kurz darauf Hinweise auf den möglichen Fluss von zur Terrorismusfinanzierung dienenden Gelder über den Finanzplatz Schweiz.
Verdacht der Terrorismusfinanzierung via Finanzgesellschaft
Am 24. Oktober 2001 dehnte die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren deshalb auf zwei Verantwortliche der in Lugano TI ansässigen Finanzgesellschaft Nada Management Organization SA (früher Al Taqwa) aus und beschlagnahmte am 7. November 2001 in einer mit Italien und Liechtenstein international koordinierten Aktion eine grosse Anzahl von Dokumenten. Die gerichtspolizeiliche Analyse und Auswertung dieser Dokumente nahm angesichts deren Masse geraume Zeit in Anspruch. Im Lauf der Analyse liessen sich die verfahrensbegründenden Verdachtsmomente der Unterstützung einer kriminellen Organisation gegen die beiden Beschuldigten erhärten. Sie stehen unter Verdacht, dass über die von ihnen eingerichteten Finanzkanäle zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten dienende Gelder in die Schweiz und aus der Schweiz geflossen sind. Die sie betreffenden gerichtspolizeilichen Ermittlungen werden deshalb abgeschlossen und das Verfahren in den nächsten Wochen dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt zur Weiterbearbeitung im Rahmen der Eidgenössischen Voruntersuchung (zweite Phase im dreiteiligen Strafverfahren des Bundes) überwiesen.
Verdacht der Terrorismusfinanzierung via Wohltätigkeitsstiftung
Einen zweiten gewichtigen Schwerpunkt in den gerichtspolizeilichen Terrorismusermittlungen nach den Anschlägen in den USA bildete die am 25. September 2001 vorgenommene Ausdehnung des Verfahrens auf einen saudischen Staatsbürger, der als Geschäftsmann von Saudi- Arabien aus Geschäftsverbindungen in die Schweiz und auch in die USA unterhält. Er steht unter Verdacht, als ehemaliger Vorsitzender einer Wohltätigkeits-Stiftung namens Muwafaq Vermögenswerte in Millionenhöhe an Personen, die eng mit dem Netzwerk Al-Qaida verbunden sind, transferiert zu haben, dies mittels Schweizer Bankkonten. Die Bundesanwaltschaft sperrte Gelder in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags in US-Dollar auf einer Bank in Genf. Der Beschuldigte wurde durch den stv. Bundesanwalt Claude Nicati mehrmals einvernommen; er bestreitet jegliche Verbindung zum Terrormilieu. Im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen wurden Rechtshilfeersuchen an Saudi-Arabien, die USA, die Türkei und Albanien gestellt. Auch dieses Ermittlungsverfahren schliesst die Bundesanwaltschaft jetzt ab und wird beim Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt ebenfalls die Voruntersuchung beantragen.
Verdacht der logistischen Unterstützung der Al-Qaida
Ein dritter Schwerpunkt in den Terrorismusermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei steht in Zusammenhang mit dem Anschlag von Ryiad vom 12. Mai 2003, bei welchem auch ein Schweizer Staatsbürger getötet wurde. In Ryiad wurden bei verschiedenen Personen, die enge Kontakte mit den Attentätern unterhielten, Indizien für telefonische Kontakte in die Schweiz gefunden, konkret 36 Schweizer Telefonnummern. Die Bundesanwaltschaft eröffnete hier am 20. Mai 2003 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täterschaft u.a. wegen des Verdachts der Unterstützung, bzw. Beteiligung einer kriminellen Organisation und dehnte dieses Verfahren zwischen September und Dezember auf eine Gruppe von neun Personen ausländischer Staatsbürgerschaft mit Aufenthalt in der Schweiz aus. Im Rahmen der Erkenntnisse über die Abläufe innerhalb der Gruppe und die konkreten Tätigkeiten ihrer Exponenten in der Schweiz und im Ausland, kristallisierte sich mit zunehmender Dauer der Ermittlungen heraus, dass ein Tätigkeitsgebiet der Gruppe offensichtlich darin bestand, Personen aus dem arabischen Raum, unter anderem aus Jemen, in die Schweiz einzuschleusen und diese hier mit falschen Papieren auszustatten. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die eingeschleusten Personen, unter denen einige enge Kontakte mit Al-Qaida unterhalten haben könnten, in der Schweiz entweder untertauchten oder in andere europäische Länder weiterverschoben wurden. Die Ermittlungen führten am 22. Dezember 2003 zur einer ersten Verhaftung eines Beschuldigten. Weitere acht Verhaftungen sowie umfangreiche Hausdurchsuchungen in den Kantonen VD, GE, BE AG und ZH wurden am 8. Januar 2004 durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens stellte die Bundesanwaltschaft Rechtshilfeersuchen an Saudi-Arabien, Katar, Jemen, Belgien, Italien, Deutschland und Frankreich. Vier der Beschuldigte wurden inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen, weil für diese keine Kollusionsgefahr mehr besteht. Das Verfahren gegen diese Personen läuft indessen weiter. Anfangs Mai 2004 wurde eine weitere ins Verfahren einbezogene Person in Untersuchungshaft genommen, so dass sich zum heutigen Zeitpunkt im Rahmen dieses Verfahrens von insgesamt zehn Verhafteten noch deren sechs in Untersuchungshaft befinden. In dieser Angelegenheit wurden seit Januar vier Beschwerden vom Bundesgericht bzw. vom Bundesstrafgericht in Bellinzona abgewiesen, dazu auch zwei Haftentlassungesgesuche. Die Bundesanwaltschaft wird das Verfahren mit Blick auf die im Lauf der Ermittlungen erhärteten Verdachtsmomente in den nächsten Tagen abschliessen und in den nächsten Wochen ebenfalls dem Eidgenössischen Untersuchungsrichter zur Voruntersuchung überweisen. Für alle Verfahrensbeteiligte besteht bis zur Beurteilung vor Gericht die Unschuldsvermutung.
Task Force Terror USA, weitere Verfahren und Rechtshilfe
Die Arbeit der Task Force Terror USA wurde Ende letzten Jahres in ein Kommissariat Terrorismus bei der Bundeskriminalpolizei überführt. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Arbeit wurden seit dem 15. September 2001 nebst der Arbeit in den oben geschilderten, komplexen Verfahren weit über 1000 weitere Hinweise auf mögliche Verbindungen zu Al-Qaida in die Schweiz polizeilich untersucht. Entsprechende Hinweise gingen entweder über polizeiliche Stellen und Informationswege oder über die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei im Bundesamt für Polizei ein und lösten teilweise umfangreiche und zeitaufwändige Abklärungen aus. In der überwiegenden Mehrzahl dieser abgeklärten Hinweise konnten Verbindungen zum internationalen Terrorismus ausgeschlossen werden. Strafrechtlich verfahrensbegründende Elemente oder weiterreichende Verdachtsmomente über mögliche Verbindungen des Netzwerks Al-Qaida in die Schweiz oder über die Schweiz ergaben sich fallweise, etwa nach den Anschlägen von Djerba im April 2002 und Bali im Oktober 2002 (Verfahren der Bundesanwaltschaft mittlerweile eingestellt) und den Anschlägen in Istanbul im November 2003 (Verfahren noch offen), in Zusammenhang mit der versuchten Einreise zweier britischer Staatsangehöriger in die Schweiz im September 2002 am Grenzübergang Basel (Verfahren mit hängigem Rechtshilfegesuch an die britischen Behörden noch offen), oder bei der Geiselnahme von vier Schweizer Staatsangehörigen in Algerien/Sahara im Februar 2003 (Verfahren der Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2004 dem Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt übergeben). Auch mehrere Rechtshilfeersuchen ausländischer Behörden, die den von den Schweizer Strafverfolgungs- und Polizeibehörden untersuchten Sachverhalt internationaler Terrorverbindungen betrafen, wurden während des Verlaufs der Terrorermittlungen seit September 2001 von der Bundesanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei und dem Bundesamt für Justiz vollzogen, namentlich mehrere Rechtshilfegesuche der USA, u.a. im Fall Moussaoui, sowie zwei Rechtshilfegesuche von Frankreich und Spanien in Zusammenhang mit dem Anschlag von Djerba.
Schweiz spielt keine zentrale Rolle, ist aber mitbetroffen
Grundsätzlich lässt sich nach Einschätzung des Bundesanwalts aufgrund der in den Ermittlungen gewonnen Erkenntnissen feststellen, dass die Schweiz in den kriminellen Aktivitäten des internationalen Terrornetzwerks Al-Qaida zwar bislang keine zentrale Rolle gespielt hat, aber von mutmasslichen Delikten im Bereich dessen logistischer Unterstützung und der Finanzierung mitbetroffen ist. Aufgrund der auf den Ermittlungen basierenden Einschätzung darf die Rolle der Schweiz im internationalen Kontext heute nicht überschätzt, aber auch keineswegs unterschätzt werden. So zeigte sich beispielsweise mit kriminalpolizeilichen Abklärungen um bereits vor rund zehn Jahren stillgelegte Bankkonten von zwei Al-Qaida- Führungspersönlichkeiten, dass die Schweiz von entsprechenden Verbindungen auch vor dem 11. September 2001 nicht unberührt war und dass deshalb die enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den in den internationalen Terrorermittlungen tätigen Strafverfolgungsbehörden angezeigt war und möglicherweise auch zukünftig weiter angezeigt sein wird.
Verstärkte internationale Kooperation der Strafverfolgung
Vor diesem Hintergrund ist das Bestreben der Bundesanwaltschaft zu werten, die internationale Zusammenarbeit auf Ebene der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der von ihr geführten Verfahren zu verwesentlichen und zu beschleunigen, dies jedoch unter strikter Beachtung der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Regelungen und der schweizerischen Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesanwaltschaft berief zu diesem Zweck im Herbst 2002 eine zweitägige Quiet Conference in der Schweiz ein, in deren Rahmen alle in den Terrorermittlungen tätigen Strafverfolgungsbehörden in Europa vertreten waren und den Informationsaustausch auf staatsanwaltschaftlicher Ebene wahrnahmen. Mit den auf strafrechtlicher Ebene tätigen US-Behörden wurde auf Initiative der Bundesanwaltschaft nach Genehmigung des Bundesrats im September 2002 ein sogenanntes Operative Working Arrangement abgeschlossen, welches die operativen Bedingungen für die Zusammenarbeit im Rahmen der Terrorismusermittlungen der Strafverfolgungsbehörden beider Länder regelte. Dieses Arrangement hat mit dem Abschluss der gerichtspolizeilichen Ermittlungen in der Schweiz in den nächsten Tagen und Wochen seinen Zweck erfüllt, und verliert damit wie vorgesehen seine auf die Dauer der mit den Anschlägenden des 11. September 2001 in Zusammenhang stehenden Ermittlungen beschränkte Gültigkeit. Weiter bestehen, wie Bundesanwalt Valentin Roschacher vor den Medien ausführte, die Bereitschaft, der Wille und die Entschlossenheit der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes, ihren Beitrag zu den internationalen Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung auf strafrechtlicher Ebene auch künftig zu leisten und damit im Rahmen der in der Schweiz geltenden Rechtsstaatlichkeit zu den weltweiten Anstrengungen gegen die Bedrohung durch diese Form grenzüberschreitender Schwerstkriminalität beizutragen.
Der Informationsverantwortliche: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0