BA: Speaking Note: Der Bundesanwalt zieht vorläufige Bilanz der Schweizer Terrorismusermittlungen
Bern (ots)
Speaking Note von Bundesanwalt Valentin Roschacher am Mediengespräch im Journalistenzimmer des Bundeshauses Bern, 24. Juni 2004
Sehr geehrte Damen und Herren Medienschaffende Geschätzte Anwesende
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei im Bereich der nach dem 11. September 2001 auf-genommenen strafrechtlichen Terrorismusermittlungen in Zusammenhang mit der kriminellen Organisation Al-Qaida.
Die Fakten sind Ihnen bereits hinreichend bekannt und in der Ihnen vorlie-genden Medienmitteilung nochmals zusammengefasst: Die Bundesanwalt-schaft eröffnete am 15. September 2001, vier Tage nach den Terroran-schlägen in den USA, aus eigenem Antrieb Ermittlungen in der Schweiz, um den Verdacht von Verbindungen zwischen diesen Anschlägen und Vor-gängen in der Schweiz (namentlich den Transit eines der Attentäter, Mo-hammed Atta durch Zürich-Kloten) abzuklären. Im Bundesamt für Polizei wurde sofort die sogenannte Task Force Terror USA eingerichtet und die notwendigen polizeilichen und strafrechtlichen Abklärungen wurden mit Hochdruck an die Hand genommen.
Unter Hochdruck stand die Schweiz in den ersten Tagen nach den An- schlägen von 9/11 auch, was die Medienaufmerksamkeit und damit das Interesse von Ihrer Seite, d.h. der Journalisten betraf. Die Schweiz geriet international sofort unter Verdacht, ein Hort terrorismusverdächtiger Gelder zu sein und der entsprechende internationale Mediendruck war in diesem Zusammenhang in den ersten Tagen enorm und hat erst mit der Zeit und dem weiteren Verlauf der weltweiten Tagesaktualität wieder abgenommen, abgesehen von einem erneuten Anstieg anfangs Jahr, als es zur Verhaf-tung von einer grösseren Zahl von Verdächtigen in der Schweiz kam. Wir haben bereits vor zweieinhalb Jahren anlässlich von zwei Medienkonferen- zen und auch später immer wieder darauf hingewiesen, dass der zeitliche Rahmen dieser Ermittlungen nicht eine Frage von Tagen und Wochen, sondern von Wochen, Monaten und vielleicht Jahren darstellen werde. Und wir lagen, wie sich heute zeigt, mit dieser Einschätzung nicht falsch - auch nicht mit dem Hinweis, dass es in der Strafverfolgung selten um kurzfristige Erfolge geht, sondern um zeitraubende, langwierige und mühselige Ermitt-lungsarbeit. Beide Vorhersagen trafen für die Schweizer Terrorismusermitt-lungen zu. Und so werden Ihnen der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati und ich heute auch nicht mit mediengerecht aufbereiteten Erfolgs- meldungen aufwarten, sondern wir werden Sie über die nüchternen und unspektakulären Resultate unserer Ermittlungsarbeit der letzten zweiein-halb Jahre informieren und uns Ihren Fragen hierzu stellen, soweit dies im Hinblick auf weiterhin laufende Verfahren möglich ist.
Wie Sie der vorliegenden Medienmitteilung entnehmen, werden als konkre-tes Resultat der Ermittlungsarbeit von Bundesanwaltschaft und Bundeskri-minalpolizei die drei komplexen Schwerpunktsverfahren im Bereich der Terrorermittlungen in den kommenden Tagen und Wochen abgeschlossen. Diese Verfahren wechseln nun - wie dies die Bundesstrafprozessordnung vorsieht - die Hand und werden nun von uns mit dem Antrag auf Durchfüh-rung der Voruntersuchung an das Eidgenössische Untersuchungsrichter-amt überwiesen. Dieses ist direkt dem Bundesgericht unterstellt und wird für den zweiten Teil im dreistufigen Strafverfahren beim Bund verantwort-lich sein. (Pro memoriam: nach abgeschlossener Voruntersuchung ent-scheidet die Bundesanwaltschaft in der dritten Phase über die Anklageer-hebung und vertritt anschliessend die Anklage vor Bundesstrafgericht).
Von Interesse ist an diesem Punkt die Frage nach dem Stellenwert der Schweizer Terrorermittlungen im Rahmen der weltweiten Terrorismusbe- kämpfung auf strafrechtlicher Ebene. Und von noch grösserem Interesse ist die damit verbundene Frage nach der Rolle der Schweiz bei der Vorberei-tung, Durchführung oder Finanzierung der Anschläge des 11. September 2001 sowie der darauf folgenden Anschläge des Netzwerks der Al-Qaida.
Im Sinne einer vorläufigen Bilanz stellt die Bundesanwaltschaft zum heuti-gen Zeitpunkt fest: Gemäss unseren Erkenntnissen, auf der Basis unserer Ermittlungen von Bundeskriminalpolizei und Bundesanwaltschaft in den letzten zweieinhalb Jahre, spielte die Schweiz in den kriminellen Aktivitäten der internationalen kriminellen Organisation Al-Qaida zwar bislang keine zentrale Rolle, ist aber von mutmasslichen Delikten im Bereich logistischer Unterstützung und Finanzierung von nicht zu unterschätzendem Ausmass mitbetroffen.
Der Stellvertetende Bundesanwalt Claude Nicati wird Sie nun im folgenden über den Verlauf und die Schwerpunkte der einzelnen Terrorermittlungen informieren.
[s. Pressemitteilung]
Bitte beachten Sie die Ausführungen in der Medienmitteilung zur weiteren Arbeit der Task Force Terror USA, zu den in weiterem Zusammenhang mit den Terrorermittlung stehenden Verfahren und zu der von der Bundes-anwaltschaft vollzogenen Rechtshilfe für ausländische Behörden. Es bleibt anzufügen, dass in allen unseren Verfahren für die Betroffenen bis zur Be-urteilung vor Gericht selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt. Ich bitte Sie, dies in Ihrer Berichterstattung zu beachten.
Wie ich bereits gesagt habe, lässt sich auf der Basis unserer Ermittlungen festellen, dass die Schweiz in den kriminellen Aktivitäten von Al-Qaida nach unseren Erkenntnissen zwar bislang keine zentrale Rolle spielte, aber von mutmasslichen Delikten im Bereich logistischer Unterstützung und Finan-zierung mitbetroffen ist. Aufgrund dieser auf den vorläufigen Ermittlungser-gebnissen basierenden Einschätzung darf die Rolle der Schweiz und auch der Stellenwert der Schweizer Terrorermittlungen im internationalen Kon- text heute nicht überschätzt, aber auch keineswegs unterschätzt werden. Dass die Schweiz von den grenzüberschreitenden Aktivitäten zugunsten der kriminellen Organisation Al-Qaida nach unseren Erkenntnissen nicht unberührt blieb, hat uns dazu verpflichtet, die enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den in den internationalen Terrorermittlungen tätigen Strafverfolgungsbehörden zu suchen und wahrzunehmen. Die Strafverfol-gungsbehörden des Bundes haben sich dabei von Anfang an weder als Keyplayer aufgespielt, noch haben sie die Haltung vertreten, die internatio-len Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung gingen die Schweiz im Sinne einer falsch verstandenen Neutralität nichts an. Dies hätten wir uns mit Rücksicht auf die Glaubwürdigkeit unseres Landes und seiner Bemü- hungen um die Bekämpfung der internationalen Schwerstkriminalität - und dazu gehört Al-Qaida unbestrittenermassen, nach meiner Einschätzung keineswegs leisten können.
Zu Gute kamen der Schweiz dabei die in den Neunziger Jahren im gesetz-geberischen Bereich getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der grenz-überschreitenden Kriminalität. Namentlich mit der Uebertragung der Ver-fahrenskompetenzen in der Bekämpfung grenzüberschreitender Organi-sierter Kriminalität und Geldwäscherei an den Bund waren bereits vor der Zäsur des 11. September 2001 in der Schweiz geeignete Rahmenbedin-gungen geschaffen worden. Damit konnten sich sich Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei der Herausforderung der Bekämpfung des inter-nationalen Terrorismus in der Form der Al-Qaida und ihrer Helfer und Hel-fershelfer mit strafrechtlichen Mitteln stellen - auch wenn der Auf- und Aus-bau der Strafverfolgung des Bundes zu diesem Zeitpunkt gerade erst be- gonnen hatte und beispielsweise die Bundesanwaltschaft zum Zeitpunkt der Anschläge in den USA gerade aus zwei Dutzend Personen bestand. Die Terrorismusermittlungen fanden gewissermassen auf der Baustelle des Auf- und Ausbaus der Strafverfolgungsbehörden des Bundes statt und nahmen uns in unvorhersehbarer Weise in Beschlag.
Vor dem Hintergrund der internationalen Glaubwürdigkeit sind auch die Bestrebungen der Bundesanwaltschaft zu werten, die internationale Zu-sammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in den Terrorismusermittlun-gen zu verwesentlichen und zu beschleunigen. In der Oeffentlichkeit breit zu reden gab dabei nicht die Einberufung einer zweitägigen Konferenz der europäischen Strafverfolger im Herbst 2002, sondern die Unterzeichnung eines sogenannten Operative Working Arrangements mit den auf straf-rechtlicher Ebene tätigen US- Behörden, welches unter strikter Beachtung der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Regelungen die operativen Be-dingungen für die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen der Strafverfolgung regelte. Dieses Arrangement hat mit dem Abschluss der gerichtspolizeilichen Ermittlungen in der Schweiz seinen Zweck erfüllt, und es verliert damit wie vorgesehen seine auf die Dauer dieser Ermittlungen beschränkte Gültigkeit. Lassen Sie mich hier anfügen, dass ich trotz aller Kritik am OWA nach wie vor davon überzeugt bin, dass die darin festgehal-tene partnerschaftliche Regelung der Zusammenarbeit mit den USA von grösstem Nutzen nicht nur für unsere laufenden Ermittlungen war, sondern auch für die Souveränität der Schweiz und die Rechtsstaatlichkeit der Ter- rorbekämpfung auf strafrechtlicher Ebene.
Gestatten Sie mir hier im Hinblick auf den internationalen Stand der Dinge in der Terrorismusbekämpfung mein persönliches Bedauern dafür auszu-drücken, dass sich in der internationalen Staatengemeinschaft bei der Be-wältigung der Folgen der Anschläge seit dem 11. September 2001 das Pa-radigma des Kriegs gegen den Terror ungleich stärker und rücksichtsloser durchgesetzt hat, als die von der Bundesanwaltschaft mit Nachdruck ver-tretene strafrechtliche Aufklärung dieser kriminellen Taten und die gerichtli-che Verfolgung deren Urheber als gewöhnliche Verbrecher. Durch die Ver- nachlässigung bzw. der Vermischung von Strafrecht und Kriegsrecht oder sogar Recht sui generis hat sich die weltweite Sicherheitslage meines Erachtens nicht entscheidend verbessert. Stattdessen ist die kriminelle Organisation Al-Qaida nicht singularisiert oder individuell und kollektiv zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen, sondern zieht weiterhin gefährli-che Kreise. Dies erfüllt mich im Hinblick auf das internationale Anliegen weltweiter Sicherheit in Freiheit auf der Basis des Rechts mit ernsthafter Besorgnis. Zugleich bestärkt dies unseren Bereitschaft, unseren Willen und unsere Entschlossenheit, als Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes unseren Beitrag zu den internationalen Anstrengungen zur Terro-rismusbekämpfung auf strafrechtlicher Ebene auch künftig zu leisten und damit im Rahmen der in der Schweiz geltenden Rechtsstaatlichkeit zu den weltweiten Anstrengungen gegen die Bedrohung durch diese Form grenz- überschreitender Schwerstkriminalität beizutragen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.