BA: Die Bundesanwaltschaft stellt ihr Verfahren wegen mutmasslich illegaler Methoden bei Drogenermittlungen in den Neunziger Jahren ein
Bern (ots)
Keine strafbaren Handlungen eines ehemaligen Tessiner Polizisten
Bern, 24. September 2004. Die Bundesanwaltschaft hat das seit letztem Jahr geführte gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Tessiner Drogenermittler eingestellt, nachdem sich die verfahrensbegründenden Verdachtsmomente gegen ihn nicht erhärtet haben. Nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden hat sich der Betroffene keine Teilnahme an strafbaren Handlungen zuschulden kommen lassen.
Im April 2003 eröffnete die Bundesanwaltschaft ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei, Korruption und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Verfahren stand in Zusammenhang mit dem Verdacht mutmasslich illegaler Methoden bei der Durchführung internationaler polizeilicher Operationen im Rahmen verdeckter Drogenermittlungen in den neunziger Jahren, an welchen auch Schweizer Polizeikräfte beteiligt waren. Im Rahmen ihrer diesbezüglichen Ermittlungen klärte die Bundesanwaltschaft die aufgrund mehrerer Zeugenaussagen bestehenden Hinweise ab, wonach es bei der Zusammenarbeit der Drogenermittler mit einem Netz von Kontaktpersonen, sogenannten Informanten, zu illegalen Handlungen gekommen sei. Im Zentrum der Ermittlungen stand der Verdacht gegen einen ehemaligen Tessiner Drogenermittler, an ungesetzlichen Vorgehensmethoden teilgenommen zu haben. Der Betroffene, mittlerweile Mitarbeiter des Bundesamts für Polizei, wurde im September letzten Jahres während einer Woche in Untersuchungshaft genommen und für die Dauer der Untersuchung vom Dienst in der Bundeskriminalpolizei suspendiert; die Anschuldigungen und das Verfahren der Bundesanwaltschaft bezogen sich jedoch ausschliesslich auf seine Tätigkeit in seinem früheren Arbeitsfeld.
Die Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Tessiner Drogenermittler liessen sich im Rahmen der Ermittlungen nicht erhärten. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb eingestellt. Zwar hat der Betroffene an den von mehreren Drittpersonen geschilderten und von der Bundesanwaltschaft in Zusammenarbeit mit den französischen, italienischen und brasilianischen Behörden gründlich untersuchten Vorgängen in Zusammenhang mit mehreren internationalen Drogenermittlungen anfangs bis Mitte der neunziger Jahre teilgenommen und es an einem gewissen Mass an Vorsicht vermissen lassen, indem er sich in eine rechtlich heikle Situation brachte . Er hat dabei aber im Wissen seiner damaligen Vorgesetzten gehandelt und sich nach Erkenntnis der Bundesanwaltschaft keinerlei Teilnahme an strafbaren Handlungen zuschulden kommen lassen, dies entgegen den Beschuldigungen namentlich einer Auskunftsperson, welche nun ihrerseits möglicherweise ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung zu gewärtigen hat.
Die Bundesanwaltschaft hat das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang eingestellt und die beteiligten Behörden in Italien, Frankreich und Brasilien über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen unterrichtet. Für die Bundesanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen; für den Betroffenen bestand zu jeder Zeit des Ermittlungsverfahrens die Unschuldsvermutung, ein gegen ihn gerichteter Verdacht besteht nicht mehr.
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