weko: Weko eröffnet Untersuchung im Bereich der Zusatzversicherungen im Kanton Aargau
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung betreffend einer allfällig unzulässigen Wettbewerbsabrede im Bereich der Zusatzversicherungen.
Im Kanton Aargau besteht zwischen mehreren Krankenversicherern, öffentlichen Spitälern und dem Gesundheitsdepartement ein Vertrag über die Rechnungsstellung gegenüber Patienten der Halbprivatabteilung in öffentlichen Spitälern. Dieser Vertrag gilt für Versicherte, welche über eine Spitalzusatzversicherung für die Halbprivatabteilung verfügen und sich in einer Halbprivatabteilung eines öffentlichen Spitals behandeln lassen.
Die Weko hatte im Kanton Aargau bereits am 1. Oktober 2001 den Tarifvertrag zwischen Krankenversicherern, ÄrztInnen und den Privatkliniken im Halbprivatbereich untersagt. Der Vertrag stellte eine Preisabsprache dar, welche den wirksamen Wettbewerb beseitigte. Die Weko vermutet, dass durch den Vertrag mit den öffentlichen Spitälern gleich wie beim Vertrag mit den Privatkliniken die Taxen für medizinische Leistungen so festgelegt werden, dass der Tarifwettbewerb auf Stufe Leistungserbringer und Krankenversicherer ausgeschaltet ist. Dies hat auch indirekte Auswirkungen auf die Prämien der Versicherten.
Das Sekretariat der Weko hat daher am 17. Dezember 2002 eine entsprechende Untersuchung gegen die Krankenversicherer und öffentlichen Spitäler eröffnet.
Kontaktperson Rolf Dähler Direktor 031 322 10 41 rolf.daehler@weko.admin.ch
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