weko: Die Weko erledigt die Problematik der Fahrschulpreise im Kanton Graubünden mittels einvernehmlicher Regelung
(ots)An ihrer Sitzung vom 6. Januar 2003 hat die Wettbewerbskommission (Weko) festgestellt, dass die Fahrlehrer im Kanton Graubünden die Höhe der Preise für Fahrlektionen und Verkehrskundeunterricht untereinander abstimmen und dadurch der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt wird. Die meisten der betroffenen Fahrlehrer haben sich verpflichtet, das beanstandete Verhalten aufzugeben, so dass das Verfahren für sie einvernehmlich erledigt werden konnte.
Die Untersuchungen der Weko haben ergeben, dass die Mehrheit der Mitglieder des Autofahrlehrerverbandes des Kantons Graubünden und des Fürstentums Liechtenstein (AVGL) nach wie vor den ehemals empfohlenen Preis befolgt. Dies obwohl der AVGL seit 1998 offiziell keine Tarifempfehlung mehr abgibt.
Eine Abstimmung der Preispolitik unter den Fahrlehrern wurde im weiteren durch eine "Kalkulationshilfe" erleichtert, welche der AVGL seinen Mitgliedern zur Verfügung stellte. Die Weko hat in einer Bekanntmachung aus dem Jahr 1998 festgehalten, dass Kalkulationshilfen nicht zulässig sind, wenn sie - wie das vorliegend der Fall war - de facto zur "Berechnung" eines zum voraus bestimmten Preises führen.
Der AVGL und die grosse Mehrheit seiner Mitglieder hat sich im Rahmen einer von der Weko genehmigten einvernehmlichen Regelung verpflichtet, das unzulässige Verhalten aufzugeben. Ein eigentliches Verbot musste daher die Weko nur gegenüber denjenigen Fahrlehrern aussprechen, welche sich der einvernehmlichen Regelung nicht angeschlossen hatten.
Es handelt sich hierbei um den zweiten Fall, in dem die Weko gegen unzulässige Preisabstimmungen unter den Mitgliedern eines Autofahrlehrerverbandes vorgeht. Im Mai 2000 hatte sie bereits die Abgabe von Tarifempfehlungen des freiburgischen Fahrlehrerverbandes untersagt.
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