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Bundesamt für Verkehr BAV

Landverkehrsabkommen CH-EU: Sitzung des Comité mixte in Brüssel

Bern (ots)

Unter Leitung von Dr. Max Friedli, Direktor des
Bundesamtes für Verkehr (BAV), hat heute in Brüssel der Gemischte
Landverkehrsausschuss Schweiz-EU («Comité mixte») zum ersten Mal
getagt. Er ist für die reibungslose Umsetzung des
Landverkehrsabkommens Schweiz-EU zuständig. Anlässlich der
konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums haben die Delegationen
der Schweiz und der EU organisatorische Fragen diskutiert und
Informationen zu aktuellen Verkehrsfragen ausgetauscht.
Mit der Inkraftsetzung der sieben bilateralen Abkommen zwischen
der Schweiz und der EU am 1. Juni 2002 wurden für jedes Abkommen ein
gemischter Ausschuss eingesetzt, so auch für das
Landverkehrsabkommen. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der
Vertragsparteien zusammen, tagt mindestens einmal pro Jahr und ist
für die Verwaltung und die ordnungsgemässe Anwendung des Abkommens
zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören im weiteren  die Beurteilung
der Verkehrsströme und die Schaffung eines Verkehrsobservatoriums.
Auf Schweizer Seite gehören dem Komitee nebst dem BAV (Leitung)
Vertreter anderer  Bundesämter sowie der Kantone an. Auf Seite der EU
sind die Generaldirektion Energie und Verkehr (DG TREN) sowie die
Mitgliedstaaten vertreten. Das neue «Comité mixte» ersetzt das
gleichnamige Gremium des Transitabkommens Schweiz-EU.
An seiner heutigen konstituierenden Sitzung hat sich der Gemischte
Ausschuss mit organisatorischen Fragen - wie z.B. seiner internen
Geschäftsordnung - befasst. Zudem fand ein Informationsaustausch zu
aktuellen Verkehrsfragen statt. Die Schweizer Delegation informierte 
über die Neue Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT), die
Verkehrsverlagerung, die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
(LSVA) und das Dosierungssystem für Lastwagen am Gotthard. Die
Vertreter der EU orientierten u.a. über das Ökopunktesystem in
Österreich, die Dosierung am Mont-Blanc und die
Eisenbahnneubaustrecke Lyon-Turin. Zudem wurden weitere Fragen, wie
z.B. die Entwicklung des EU-Rechts seit dem Zeitpunkt der
Unterzeichnung des Landverkehrsabkommens im Jahr 1999, erörtert.

Kontakt:

Bundesamt für Verkehr
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'57'75

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