Landverkehrsabkommen CH-EU: Sitzung des Comité mixte in Brüssel
Bern (ots)
Unter Leitung von Dr. Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), hat heute in Brüssel der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU («Comité mixte») zum ersten Mal getagt. Er ist für die reibungslose Umsetzung des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU zuständig. Anlässlich der konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums haben die Delegationen der Schweiz und der EU organisatorische Fragen diskutiert und Informationen zu aktuellen Verkehrsfragen ausgetauscht.
Mit der Inkraftsetzung der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU am 1. Juni 2002 wurden für jedes Abkommen ein gemischter Ausschuss eingesetzt, so auch für das Landverkehrsabkommen. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen, tagt mindestens einmal pro Jahr und ist für die Verwaltung und die ordnungsgemässe Anwendung des Abkommens zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören im weiteren die Beurteilung der Verkehrsströme und die Schaffung eines Verkehrsobservatoriums.
Auf Schweizer Seite gehören dem Komitee nebst dem BAV (Leitung) Vertreter anderer Bundesämter sowie der Kantone an. Auf Seite der EU sind die Generaldirektion Energie und Verkehr (DG TREN) sowie die Mitgliedstaaten vertreten. Das neue «Comité mixte» ersetzt das gleichnamige Gremium des Transitabkommens Schweiz-EU.
An seiner heutigen konstituierenden Sitzung hat sich der Gemischte Ausschuss mit organisatorischen Fragen - wie z.B. seiner internen Geschäftsordnung - befasst. Zudem fand ein Informationsaustausch zu aktuellen Verkehrsfragen statt. Die Schweizer Delegation informierte über die Neue Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT), die Verkehrsverlagerung, die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und das Dosierungssystem für Lastwagen am Gotthard. Die Vertreter der EU orientierten u.a. über das Ökopunktesystem in Österreich, die Dosierung am Mont-Blanc und die Eisenbahnneubaustrecke Lyon-Turin. Zudem wurden weitere Fragen, wie z.B. die Entwicklung des EU-Rechts seit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Landverkehrsabkommens im Jahr 1999, erörtert.
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