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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Weko befürwortet internationale Erschöpfung im Patentrecht zur Förderung von Parallelimporten und zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz

(ots)

Nach Auffassung der Wettbewerbskommission (Weko) legen die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Studien einen Systemwechsel von der nationalen zur internationalen Erschöpfung im Patentrecht nahe. Die Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht würde Parallelimporte erleichtern und damit die Abschottung der Hochpreisinsel Schweiz vom Ausland erschweren. Der Bundesrat hatte im November 2002 im Wesentlichen die Beibehaltung des Status Quo befürwortet. Die Weko hat ihre abweichende Meinung dem Bundesrat in einer Stellungnahme zu Kenntnis gebracht.

Eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie schätzt die 
Auswirkungen eines Systemwechsels, d.h. einer Erleichterung von 
Parallelimporten, auf ein zusätzliches Wachstum des 
Bruttoinlandprodukts (BIP) von zwischen 140 bis 480 Millionen 
Franken jährlich, was im Bericht als gering erachtet wird. Die Weko 
unterstreicht dagegen, dass
· ein Systemwechsel - gemessen am zu erwartenden geringen Wachstum 
des BIP - zu einem zusätzlichen Wachstumsschub von 6% - 20% führen 
würde (anstelle von z.B. 1% würde so 1.2% Wachstum resultieren). · 
die Erleichterung von Parallelimporten zu einer Dynamisierung der 
Wirtschaft führen und sich dadurch Vorteile ergeben würden, die über 
die von den Parallelimporten betroffenen Sektoren hinausgehen.
Ein Systemwechsel hätte nach Auffassung der Weko auch keine 
negativen Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz. Die 
wichtigsten Standortfaktoren für die forschende Industrie wie 
Vorhandensein von qualifizierten Arbeitskräften, tiefe Steuern und 
hohe Lebensqualität bleiben von einem Systemwechsel unberührt.
Einem Systemwechsel im Patentrecht käme somit eine breite, positive 
wirtschaftliche Wirkung zu. Demgegenüber kann die Weko über das 
Kartellgesetz (KG) Parallelimporte nicht generell, sondern nur im 
Einzelfall und bei Vorliegen der im KG genannten Voraussetzungen 
erzwingen. Zudem vergehen vom Zeitpunkt einer bei der Weko 
eingereichten Klage bis zur Rechtskraft einer Verfügung mehrere 
Jahre. Die Weko wird alles unternehmen, um dem Wettbewerb trotzdem 
zum Durchbruch zu verhelfen, aber die Wirksamkeit des 
kartellgesetzlichen Instrumentariums als 'Korrektiv' auf diesem 
Gebiet ist im Vergleich zur internationalen Erschöpfung im 
Patentrecht von vorneherein beschränkt.
Sollte eine internationale Erschöpfung im Patentrecht trotz allem 
nicht realisierbar sein, betrachtet die Weko den Übergang zur 
regionalen Erschöpfung als zweitbeste Lösung. Sie hält es daher für 
wünschenswert, wenn Verhandlungen über ein solches Abkommen mit der 
EU möglichst rasch aufgenommen würden, sofern eine einseitige 
Einführung der regionalen Erschöpfung nicht möglich ist.
Kontaktpersonen
Prof. Dr. Walter Stoffel
079 436 81 49 
walter.stoffel@unifr.ch
Rolf Dähler
031 322 20 41 
rolf.daehler@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

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