weko: Weko befürwortet internationale Erschöpfung im Patentrecht zur Förderung von Parallelimporten und zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz
(ots)Nach Auffassung der Wettbewerbskommission (Weko) legen die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Studien einen Systemwechsel von der nationalen zur internationalen Erschöpfung im Patentrecht nahe. Die Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht würde Parallelimporte erleichtern und damit die Abschottung der Hochpreisinsel Schweiz vom Ausland erschweren. Der Bundesrat hatte im November 2002 im Wesentlichen die Beibehaltung des Status Quo befürwortet. Die Weko hat ihre abweichende Meinung dem Bundesrat in einer Stellungnahme zu Kenntnis gebracht.
Eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie schätzt die Auswirkungen eines Systemwechsels, d.h. einer Erleichterung von Parallelimporten, auf ein zusätzliches Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) von zwischen 140 bis 480 Millionen Franken jährlich, was im Bericht als gering erachtet wird. Die Weko unterstreicht dagegen, dass
· ein Systemwechsel - gemessen am zu erwartenden geringen Wachstum des BIP - zu einem zusätzlichen Wachstumsschub von 6% - 20% führen würde (anstelle von z.B. 1% würde so 1.2% Wachstum resultieren). · die Erleichterung von Parallelimporten zu einer Dynamisierung der Wirtschaft führen und sich dadurch Vorteile ergeben würden, die über die von den Parallelimporten betroffenen Sektoren hinausgehen.
Ein Systemwechsel hätte nach Auffassung der Weko auch keine negativen Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz. Die wichtigsten Standortfaktoren für die forschende Industrie wie Vorhandensein von qualifizierten Arbeitskräften, tiefe Steuern und hohe Lebensqualität bleiben von einem Systemwechsel unberührt.
Einem Systemwechsel im Patentrecht käme somit eine breite, positive wirtschaftliche Wirkung zu. Demgegenüber kann die Weko über das Kartellgesetz (KG) Parallelimporte nicht generell, sondern nur im Einzelfall und bei Vorliegen der im KG genannten Voraussetzungen erzwingen. Zudem vergehen vom Zeitpunkt einer bei der Weko eingereichten Klage bis zur Rechtskraft einer Verfügung mehrere Jahre. Die Weko wird alles unternehmen, um dem Wettbewerb trotzdem zum Durchbruch zu verhelfen, aber die Wirksamkeit des kartellgesetzlichen Instrumentariums als 'Korrektiv' auf diesem Gebiet ist im Vergleich zur internationalen Erschöpfung im Patentrecht von vorneherein beschränkt.
Sollte eine internationale Erschöpfung im Patentrecht trotz allem nicht realisierbar sein, betrachtet die Weko den Übergang zur regionalen Erschöpfung als zweitbeste Lösung. Sie hält es daher für wünschenswert, wenn Verhandlungen über ein solches Abkommen mit der EU möglichst rasch aufgenommen würden, sofern eine einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung nicht möglich ist.
Kontaktpersonen Prof. Dr. Walter Stoffel 079 436 81 49 walter.stoffel@unifr.ch Rolf Dähler 031 322 20 41 rolf.daehler@weko.admin.ch
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