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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko stellt Missbrauch von Marktbeherrschung durch Ticketcorner fest

(ots)

Bern, 4. Dezember 2003 1357 Zeichen

Die Wettbewerbskommission (Weko) verbietet TicketCorner ihren 
Vertragspartnern in den Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln 
aufzuerlegen. Die Veranstalter werden somit in Zukunft ihre Tickets 
auch über andere Vertriebssysteme verkaufen können.
Am 15. April 2002 eröffnete die Weko eine Untersuchung, um die 
Vereinbarkeit der in den Vertriebsverträgen von TicketCorner 
enthaltenen Exklusivitätsklauseln mit dem Kartellgesetz zu prüfen.
Gemäss diesen Klauseln müssen sich die Veranstalter, die mit 
TicketCorner einen Vertrag abschliessen wollen, verpflichten, 
sämtliche Tickets aller ihrer Veranstaltungen für eine befristete 
Zeit ausschliesslich über TicketCorner in Umlauf zu bringen. Es war 
den Veranstaltern somit nicht möglich, auch nur einen Teil ihrer 
Tickets über einen Konkurrenten von TicketCorner zu verkaufen.
Die Weko gelangt nun zum Resultat, dass TicketCorner auf dem 
Markt für Ticketvertriebssysteme eine marktbeherrschende Stellung 
einnimmt. Die Exklusivverträge führen zu unangemessenen 
Geschäftsbedingungen und behindern andere Unternehmen in der 
Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs auf dem relevanten Markt.
Deshalb untersagte die Weko TicketCorner ihren Vertragspartnern 
in den Vertriebsverträgen Exklusivitätsklauseln aufzuerlegen.
Kontaktpersonen
Prof. Dr. Walter Stoffel
079 436 81 49
Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23 
olivier.schaller@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich

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