Steuerbelastung 2001: Gegenwartsbesteuerung verändert die Steuerlandschaft
Bern (ots)
Die Steuerbelastung in den Kantonen hat gegenüber 2000 einige markante Verschiebungen ergeben. In den meisten Ständen wurden Steuergesetzänderungen vorgenommen und 20 Kantone wechselten zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung. Diese Veränderungen haben Auswirkungen auf den Gesamtindex der Steuerbelastung, mit dem die Eidgenössische Steuerverwaltung die unterschiedlichen Belastungen durch Kantons- Gemeinde- und Kirchensteuern misst.
Von den neun Kantonen, die im gesamtschweizerischen Vergleich unterdurchschnittlich hohe Steuern erheben, verzeichnen drei Stände (Kantone Zürich, Nidwalden, Basel-Landschaft) gegenüber 2000 eine leichte Zunahme des Gesamtindexes. Von den restlichen 17 Kantonen kann man bei fünf (Kantone Bern, Appenzell A.Rh., St. Gallen, Wallis und Neuenburg) eine Abnahme feststellen. Der Kanton Jura löste den Kanton Neuenburg als Schlusslicht ab. (Tabelle 1 und Grafik).
Die Statistik der ESTV zeigt die unterschiedlichen Belastungen durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Kantonshauptorten für ausgewählte Steuersubjekte und -objekte. Ausserdem sind die kantonalen und gesamtschweizerischen Durchschnittswerte in Prozenten oder Promillen und mit Indexziffern angegeben. Der Vollständigkeit halber sind auch die Zahlen der direkten Bundessteuer aufgeführt. Die Steuerbelastung wurde berechnet für:
- Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
- Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
- Motorfahrzeugsteuern
- Liegenschafts-, Liegenschaftsgewinn- und Erbschaftssteuern
- Besteuerung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge
Betrachtet man einzig den Index der Einkommens- und Vermögensbelastung der natürlichen Personen (Tabelle 1), so stellt man fest, dass nur drei Kantone (Zug, Schwyz, Nidwalden) mehr als 20 Indexpunkte unterhalb des schweizerischen Mittels liegen. Mehr als 20 Indexpunkte über dem schweizerischen Mittel befinden sich sechs Kantone (Luzern, Wallis, Neuenburg, Obwalden, Freiburg und Jura).
Anders verhält es sich bei der Belastung der Reingewinn- und Kapitalbelastung der juristischen Personen. Im unterdurchschnittlichen Bereich von mehr als 20 Indexpunkten unter dem Mittel trifft man die fünf Kantone Zug, Schwyz, Appenzell I.Rh., Nidwalden, und Appenzell A.Rh. an, im überdurchschnittlichen Bereich oberhalb von 120 Indexpunkten hingegen lediglich zwei Kantone (Graubünden und Genf).
Im Zehnjahresvergleich 1991 / 2001 hat sich die Belastung eines real unveränderten Bruttoarbeitseinkommens (1991: 78'400.- Franken; 2001: 93'300.- Franken) durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern vergrössert. Die Tabelle 2 zeigt, dass die Steuerlast in 19 Kantonshauptorten zugenommen hat. Die stärkste Zunahme (gut 29 Prozent) lässt sich in Herisau feststellen, die grösste Abnahme (über 17 Prozent) in Appenzell.
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