Eröffnung der Verhandlungen zur Zinsenbesteuerung
Bern (ots)
Eine erste Verhandlungsrunde zwischen Delegationen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz zur Zinsenbesteuerung hat am 18. Juni 2002 in Bern stattgefunden. Sie diente dem Austausch der gegenseitigen Standpunkte. Die Schweiz präsentierte den an bestimmte Bedingungen geknüpften Lösungsansatz eines Steuerrückbehalts auf Zinszahlungen (Zahlstellensteuer). Damit würde Umgehungen des geplanten EU-Modells unattraktiv. Die EU gab der Erwartung Ausdruck, dass die Schweiz nach einer Übergangszeit zum automatischen Informationsaustausch übergeht. Dieses Modell hat die Schweiz erneut abgelehnt. Im Vordergrund der ersten Runde stand die Erläuterung des Steuerrückbehalts als gleichwertige Massnahme. Die Verhandlungen werden nach erfolgter Auswertung der heutigen Auslegeordnung weitergeführt werden. Der Termin ist noch offen. Die Unterhändler bleiben im gegenseitigen Kontakt.
Die erste Verhandlungsrunde stand im Zeichen der Auslegeordnung der Positionen. EU-Delegationschef Michel van den Abeele (Generaldirektor der GD Steuern und Zollunion / EU-Kommission) hat die Erwartung ausgedrückt, dass die Schweiz nach Massgabe des geplanten EU-Modells nach Ablauf der Übergangsfrist Ende 2010 auf den automatischen Informationsaustausch einschwenkt. Der entsprechende EU-Richtlinienentwurf schreibt den Mitgliedstaaten vor, auf ihrem Gebiet ausgerichtete Zinszahlungen an natürliche Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, automatisch an die entsprechende Steuerbehörde zu melden. Die Schweizer Delegation unter der Leitung von Robert Waldburger (Delegierter für internationale Steuerverträge, Eidg. Steuerverwaltung) bestätigte die unveränderte Bereitschaft der Landesregierung, im Interesse der EU eine Lösung auszuarbeiten, die Umgehungen der geplanten EU-Richtlinie über in der Schweiz gelegene Zahlstellen möglichst unattraktiv macht.
Die Schweiz unterstützt das Ziel einer effektiven Besteuerung von Erträgen aus beweglichem Kapitalvermögen ebenfalls. Der von der Schweiz präsentierte Lösungsansatz basiert auf einem Steuerrückbehalt auf Zinszahlungen an natürliche Personen, die in der EU ansässig sind. Ein solcher Steuerrückbehalt käme allerdings einem bedeutenden Entgegenkommen der Schweiz gegenüber der EU gleich. Damit würde nach schweizerischer Überzeugung eine gegenüber dem EU-Ansatz mindestens «gleichwertige» Massnahme getroffen. Die Schweiz hat den automatischen Informationsaustausch stets abgelehnt. Ein solches System stünde im Gegensatz zu wichtigen Pfeilern der geltenden schweizerischen Rechtsordnung und zum Bankgeheimnis. Die Schweizer Delegation hat diese feste Position ebenso bestätigt wie die Bereitschaft, auf der Basis eines Steuerrückbehalts weiter zu verhandeln. Der Ansatz folgt dem in der Schweiz bewährten Quellensteuer-Konzept und sieht vor, dass das EU-Anliegen nach Sicherung von Steuersubstrat verwirklicht werden kann.
Bedingung der Schweiz ist, dass die EU das geplante System einführt. Damit Umgehungen auch über andere Finanzplätze als die Schweiz verhindert werden können, sollte der Kreis der mit der EU kooperierenden Jurisdiktionen neben den abhängigen und assoziierten Gebieten weltweit alle wichtigen Finanzzentren umfassen. Der Ausgewogenheit wegen müssen aus schweizerischer Sicht gleichzeitig auch hängige Fragen im Steuer- und Finanzbereich behandelt werden. Die EU-Delegation orientierte die Gastgeber über den Gang der Gespräche mit den anderen Drittstaaten und mit den abhängigen und assoziierten Gebieten. Hierzu liegen noch keine abschliessenden Resultate vor.
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