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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Eröffnung der Verhandlungen zur Zinsenbesteuerung

Bern (ots)

Eine erste Verhandlungsrunde zwischen Delegationen
der Europäischen Union (EU) und der Schweiz zur Zinsenbesteuerung hat
am 18. Juni 2002 in Bern stattgefunden. Sie diente dem Austausch der
gegenseitigen Standpunkte. Die Schweiz präsentierte den an bestimmte
Bedingungen geknüpften Lösungsansatz eines Steuerrückbehalts auf
Zinszahlungen (Zahlstellensteuer). Damit würde Umgehungen des
geplanten EU-Modells unattraktiv. Die EU gab der Erwartung Ausdruck,
dass die Schweiz nach einer Übergangszeit zum automatischen
Informationsaustausch übergeht. Dieses Modell hat die Schweiz erneut
abgelehnt. Im Vordergrund der ersten Runde stand die Erläuterung des
Steuerrückbehalts als gleichwertige Massnahme. Die Verhandlungen
werden nach erfolgter Auswertung der heutigen Auslegeordnung
weitergeführt werden. Der Termin ist noch offen. Die Unterhändler
bleiben im gegenseitigen Kontakt.
Die erste Verhandlungsrunde stand im Zeichen der Auslegeordnung
der Positionen. EU-Delegationschef Michel van den Abeele
(Generaldirektor der GD Steuern und Zollunion / EU-Kommission) hat
die Erwartung ausgedrückt, dass die Schweiz nach Massgabe des
geplanten EU-Modells nach Ablauf der Übergangsfrist Ende 2010 auf den
automatischen Informationsaustausch einschwenkt. Der entsprechende
EU-Richtlinienentwurf schreibt den Mitgliedstaaten vor, auf ihrem
Gebiet ausgerichtete Zinszahlungen an natürliche Personen, die in
einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, automatisch an die
entsprechende Steuerbehörde zu melden. Die Schweizer Delegation unter
der Leitung von Robert Waldburger (Delegierter für internationale
Steuerverträge, Eidg. Steuerverwaltung) bestätigte die unveränderte
Bereitschaft der Landesregierung, im Interesse der EU eine Lösung
auszuarbeiten, die Umgehungen der geplanten EU-Richtlinie über in der
Schweiz gelegene Zahlstellen möglichst unattraktiv macht.
Die Schweiz unterstützt das Ziel einer effektiven Besteuerung von
Erträgen aus beweglichem Kapitalvermögen ebenfalls. Der von der
Schweiz präsentierte Lösungsansatz basiert auf einem Steuerrückbehalt
auf Zinszahlungen an natürliche Personen, die in der EU ansässig
sind. Ein solcher Steuerrückbehalt käme allerdings einem bedeutenden
Entgegenkommen der Schweiz gegenüber der EU gleich. Damit würde nach
schweizerischer Überzeugung eine gegenüber dem EU-Ansatz mindestens
«gleichwertige» Massnahme getroffen. Die Schweiz hat den
automatischen Informationsaustausch stets abgelehnt. Ein solches
System stünde im Gegensatz zu wichtigen Pfeilern der geltenden
schweizerischen Rechtsordnung und zum Bankgeheimnis. Die Schweizer
Delegation hat diese feste Position ebenso bestätigt wie die
Bereitschaft, auf der Basis eines Steuerrückbehalts weiter zu
verhandeln. Der Ansatz folgt dem in der Schweiz bewährten
Quellensteuer-Konzept und sieht vor, dass das EU-Anliegen nach
Sicherung von Steuersubstrat verwirklicht werden kann.
Bedingung der Schweiz ist, dass die EU das geplante System
einführt. Damit Umgehungen auch über andere Finanzplätze als die
Schweiz verhindert werden können, sollte der Kreis der mit der EU
kooperierenden Jurisdiktionen neben den abhängigen und assoziierten
Gebieten weltweit alle wichtigen Finanzzentren umfassen. Der
Ausgewogenheit wegen müssen aus schweizerischer Sicht gleichzeitig
auch hängige Fragen im Steuer- und Finanzbereich behandelt werden.
Die EU-Delegation orientierte die Gastgeber über den Gang der
Gespräche mit den anderen Drittstaaten und mit den abhängigen und
assoziierten Gebieten. Hierzu liegen noch keine abschliessenden
Resultate vor.

Kontakt:

Daniel Eckmann
Kommunikation Eidg. Finanzdepartement EFD
Tel. +41/31/322'63'01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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