Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Zollansätze für Waren im Verkehr mit Mazedonien
Bern (ots)
Der Bundespräsident hat die Zollansätze für Waren mazedonischen Ursprungs, die sich aus dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mazedonien sowie aus der dazugehörigen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Mazedonien über den Handel im Agrarbereich ergeben, auf den 1. Mai 2002 in Kraft gesetzt. Mazedonische Industrieerzeugnisse können ab diesem Datum zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Gleichzeitig werden die auf bestimmten Agrarprodukten zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft gesetzt.
Kontakt:
Heiko Bolick, seco, Internationaler Warenverkehr und
Ursprungspolitik,
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