Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt für Privatversicherungen mehr verpassen.

Bundesamt für Privatversicherungen

Versicherungen bleiben sicher

Bern (ots)

In den vergangenen Tagen sind Medienberichte
erschienen, welche die Lage in der Privatversicherungswirtschaft
teilweise in schlechtem Lichte darstellen. Anlass dafür waren
offensichtlich die Kapitalzuführung der Credit Suisse Group an die
«Winterthur» und generell die Entwicklung der Aktienmärkte.
Die privaten Versicherungsgesellschaften werden in unserem Lande
seit langer Zeit systematisch beaufsichtigt. Die Aufsicht des
Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) hat sich zum Wohle der
Versicherten und im Interesse einer gesunden Versicherungswirtschaft
bewährt.
Die unerfreuliche Entwicklung der Aktienmärkte im vergangenen Jahr
und die Rückschläge im laufenden Jahr haben in der gesamten
Wirtschaft Werte in grossem Umfange vernichtet. Davon sind
selbstverständlich auch die Aktien im Vermögen der
Versicherungsunternehmen nicht verschont geblieben.
Das BPV verfolgt im Rahmen seiner Aufsicht diese Entwicklung sehr
sorgfältig.
Das gesetzliche Aufsichtssystem in unserem Lande ist in erster
Linie auf die Interessen der Versicherten ausgerichtet.
Dementsprechend sehen die gesetzlichen Grundlagen verschiedene
Sicherungsvorkehren vor, welche die Ansprüche der Versicherten
schützen - Sicherungsfonds, bzw. gebundenes Vermögen, welche die
Ansprüche aus den abgeschlossenen Versicherungen sicherstellen. Es
gelten klare, gesetzlich festgelegte Anlagevorschriften. Daneben
haben sich die Versicherungsgesellschaften über ein freies und
unbelastetes Eigenkapital im Umfange der Solvabilitätsspanne
auszuweisen. Die Solvabilitätsspanne stellt eine zusätzliche Garantie
für die Solvenz einer Versicherungseinrichtung dar.
Aufgrund der Feststellungen des BPV besteht zur Zeit trotz der
angespannten Lage auf den Aktienmärkten kein konkreter Anlass zur
Annahme, die Versicherungsunternehmen könnten ihren Verpflichtungen
gegenüber den Versicherten nicht mehr nachkommen.

Kontakt:

Peter Streit
Bundesamt für Privatversicherungen
Tel. +41/31/322'79'23

Weitere Storys: Bundesamt für Privatversicherungen
Weitere Storys: Bundesamt für Privatversicherungen
  • 10.04.2002 – 15:10

    Opfer von Verkehrsunfällen werden besser geschützt

    Bern (ots) - Wer im Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, soll die Schadenersatzansprüche gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer im Inland geltend machen können. Diese Erleich-terung ist der Hauptzweck der so genannten Besucherschutz-Richtlinie, welche die Europäische Union bis zum 20. Januar 2003 einführen wird. Die Schweiz übernimmt ihrerseits den Inhalt der Richtlinie in ihr nationales Recht. Der ...

  • 21.12.2001 – 09:27

    Versicherungsabkommen Schweiz-Liechtenstein hat sich bewährt

    Bern (ots) - Obschon die Schweiz nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, können Schweizer Versicherer im Fürstentum Liechtenstein weiterhin ohne grössere administrative Hindernisse tätig sein - und umgekehrt. Möglich macht's das Versicherungsabkommen, das seit 5 Jahren in Kraft ist. Das Abkommen funktioniert gut; 47 Versicherer der Schweiz ...

  • 11.12.2001 – 15:17

    Tendenziell tiefere Prämien in der Krankenzusatzversicherung

    Bern (ots) - Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) begrüsst grundsätzlich den Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG), wonach die Kantone den Kostenbeitrag in der obligatorischen Grundversicherung auch an Privatpatienten entrichten müssen. Der Entscheid dürfte tendenziell zu tieferen und gerechteren Prämien in der Krankenzusatzversicherung führen. Welche Folgen der Entscheid aus ...