BAV: Bundesrat verabschiedet Videoüberwachungsverordnung für die SBB
(ots)Die SBB AG darf künftig ihre Züge und Anlagen mit Videokameras überwachen. Damit soll die Sicherheit in den Bahnhöfen und Zügen erhöht werden. Der Bundesrat hat die SBB mit einer Verordnung dazu ermächtigt, die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt.
Angesichts der Zunahme von Vandalenakten und dem schwindenden Sicherheitsgefühl in Bahnhöfen und Personenzügen drängt sich die Einrichtung von Videoüberwachungskameras auf. Erste Erfahrungen der SBB mit einem Pilotprojekt zwischen Lausanne und Genf zeigen, dass durch die Videoüberwachung in Regionalzügen dem Vandalismus vorgebeugt werden kann und dass die Gewaltanwendung gegenüber Reisenden zurückgeht. Auch erhöht sich das subjektive Sicherheitsgefühl der Passagiere. Die SBB AG gilt gemäss Datenschutzgesetz als Bundesorgan. Deswegen ist eine Verordnung als Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung von Zügen und Eisenbahnanlagen der SBB notwendig. Die Privatbahnen dagegen gelten nicht als Bundesorgane und können die entspre- chenden Massnahmen deshalb auch ohne Bundesratsverordnung durchführen. Der Bund wird im Rahmen der Bahnreform 2 die Kompenz erhalten, entsprechende Vorgaben für alle Bahnen zu erlassen. Die Verordnung über die Videoüberwachung durch die Schweizerischen Bundesbahnen SBB (Videoüberwachungsverordnung SBB) legt unter anderem fest, dass Videokameras an allen Orten installiert werden können, die öffentlich und allgemein zugänglich sind. Die Videoüberwa-chung muss aber erkennbar sein, und die Videoaufzeichnungen müssen, falls sie nicht zur Be-weissicherung dienen, innert 24 Stunden vernichtet werden.
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 36 43