Media Service: Professor Fleiner fordert Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit
Bern (ots)
Der emeritierte Staatsrechtler Thomas Fleiner (Fribourg) ist der Ansicht, dass hoheitliche Beschlüsse, wie beispielsweise die Übergabe von UBS-Kundendaten an die USA oder die Aktenvernichtung im "Fall Tinner", vom Bundesgericht überprüft werden sollten. Fleiner fordert die Einführung der vollen Verfassungsgerichtsbarkeit auch in der Schweiz.
"Ich bin der Meinung, dass solche Entscheide des Bundesrates letztlich auf ihre verfassungsrechtliche Grundlage hin zu überprüfen und dem Bundesgericht zu unterstellen wären," sagt der Experte. Laut Schweizer Verfassung sind Bundesgesetze und Bundesratsbeschlüsse für das Bundesgericht verbindlich; die Gerichte können solche nicht aufheben oder für ungültig erklären.
Als Begründung erklärte Fleiner in einem Interview mit swissinfo: "Es gibt ein Grundprinzip des Rechtsstaates, das heisst: Jede Behörde muss gegenüber einer andern Behörde verantwortlich sein und zur Rechenschaft gezogen werden können." Dies sei heute nicht der Fall.
Zur derzeitigen Diskussion über eine Aufweichung des Schweizer Bankgeheimnisses ergänzt Fleiner, die derzeitige Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sei nicht mehr zeitgemäss. Angesichts der aktuellen Finanzkrise seien alle Regierungen weltweit interessiert, dass Steuerzahler ihre Leistungen gegenüber dem Staat korrekt erbringen. "Das setzt Zusammenarbeit auf internationaler Ebene auch im Steuerwesen voraus," betonte er gegenüber swissinfo.
Ganzes Interview: http://www.swissinfo.ch
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