24 Monate Gewährleistung für Fahrzeuge
Urdorf (ots)
Am 1. Januar 2002 treten im EU-Raum neue Gewährleistungsrichtlinien in Kraft, die unter anderem auch die Gewährleistung für Automobile beinhalten.
Mit sofortiger Wirkung führt Renault für alle Neufahrzeuge, die seit dem 1. November 2001 immatrikuliert wurden, auch in der Schweiz eine zweijährige Gewährleistungsfrist ein.
Damit passt Renault seine Bedingungen bereits zwei Monate vor In-Kraft-Treten der neuen EU-Richtlinien an das zukünftig geltende EU-Recht an. Ein weiterer Beweis nicht nur für den ausgezeichneten Kundendienst der Marke mit dem Rhombus, sondern nicht zuletzt auch für die Zuverlässigkeit.
Kontakt:
Renault Nissan Suisse SA
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Bergermoosstrasse 4
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Tel. +41 1 777 02 48
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