Sicherheitsmassnahmen am Frankfurter Flughafen werden weiterhin nicht publiziert
Frankurt/M. (ots)
Die Fraport AG als Eigentümerin und Betreiberin des Frankfurter Flughafens steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und den Sicherheitsfachleuten von Airlines und anderen Institutionen, um den ohnehin schon hohen Sicherheitsstandard am Frankfurter Flughafen weiter zu optimieren. Insbesondere der Bundesgrenzschutz sowie das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium, das hessische Innenministerium und diverse Polizeibehörden arbeiten mit der Fraport AG kontinuierlich an der Umsetzung bestehender und an der Implementierung neuer Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft nicht nur die Kontrollen von Passagieren, Gepäck und Fracht, sondern auch die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für alle Personen, die im Betriebsbereich des Flughafens tätig sind. Darüber hinaus werden überall auf dem Betriebsgelände geeignete Massnahmen umgesetzt, um rechtswidrige oder sicherheitsrelevante Aktivitäten auszuschliessen.
Für alle am Luftverkehr beteiligten Unternehmen und Institutionen hat die Sicherheit oberste Priorität. Einigkeit besteht selbstverständlich auch darüber, dass die ergriffenen und geplanten Massnahmen nicht in der Öffentlichkeit dargestellt werden, da sie sonst unter Umständen mit krimineller Energie unterlaufen und wirkungslos werden könnten. Auch das Fotografieren oder Filmen der Sicherheitskontrollen in den Flughafen-Terminals ist wie bisher nicht gestattet.
Die Fraport AG bittet insbesondere Medienvertreter um Verständnis für die Notwendigkeit dieser Restriktionen. Passagieren und Abholern wird auch weiterhin empfohlen, vor der Anreise zum Flughafen sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder im Reisebüro zu erkundigen, ob der geplante bzw. gebuchte Flug stattfindet. Ausserdem sollten sie erhebliche Wartezeiten beim Check-in und bei den Kontrollen vor dem Abflug einkalkulieren. Besonders sorgsam sollte beachtet werden, dass Waffen und waffenähnliche Gegenstände keinesfalls mit an Bord genommen werden dürfen. Dies gilt selbstverständlich auch für Sportwaffen und ebenso für Messer, Scheren und ähnliches.
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