Fraport AG: Unternehmensleitung und Betriebsrat einig über Vorsorge für eventuellen Verkehrsrückgang
Frankfurt am Main (ots)
Mit einem Bündel aufeinander abgestimmter Massnahmen für den Notfall trifft die Fraport AG Vorsorge für einen Irak-Krieg und dessen mögliche Auswirkungen auf den Weltluftverkehr. Einer vom Vorstand vorgelegten Betriebsvereinbarung zu diesem Thema stimmte heute die Arbeitnehmervertretung der Flughafengesellschaft zu.
Ziel ist es vor allem, von einem Irakkonflikt ausgehende Gefährdungen für die Unternehmensentwicklung gering zu halten oder möglichst zu vermeiden. Dabei steht die Überprüfung von Investitionsausgaben und Sachkosten im Vordergrund. Auf schwerwiegende Abweichungen der Ist-Zahlen von der geplanten Verkehrsentwicklung kann die Fraport AG nach der vom Betriebsrat gebilligten Vereinbarung beim Personaleinsatz angemessen reagieren. Mit der flexiblen Anpassung des Personaleinsatzes an einen veränderten Bedarf sollen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und Einkommensverluste der Beschäftigten möglichst vermieden werden.
Der Massnahmenkatalog ist dreistufig aufgebaut. Welche Massnahmen im einzelnen ergriffen werden müssen, hängt davon ab, wie stark die jeweils aktuelle Hochrechnung der Verkehrszahlen auf Jahresbasis unter dem Plan bleibt, bzw. wie sehr die Ist-Werte auf Wochenbasis vom Plan-Soll abweichen. Der Arbeitgeber legt jeweils das aktuelle Zahlenmaterial vor; Geschäftsleitung und Betriebsrat entscheiden dann gemeinsam, welcher Anwendungsfall gegeben ist. Unabhängig vom Erreichen der so genannten Aktivierungswerte bekommt die Fraport AG mit der sehr detailliert ausgearbeiteten Betriebsvereinbarung die Möglichkeit, grundsätzlich bereits bei Eintritt des Krisenereignisses befristete Personalabordnungen und interne Versetzungen vornehmen zu können.
Zum Massnahmenpaket, auf das sich Vorstand und Arbeitnehmervertretung jetzt geeinigt haben, gehören auch der Abbau von Überstunden und Zeitguthaben, der reduzierte Einsatz von Fremdpersonal und Aushilfen, ein Einstellungsstopp und insbesondere mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Wenn die Verkehrszahlen stark unter dem Sollwert liegen sollten, sind nach dem vorgesehenen Regelungsmechanismus letzte Mittel im Massnahmenkatalog das Verschieben, Reduzieren oder vorübergehende Aussetzen von Sozialleistungen wie etwa der betrieblichen Treueprämie, die Nichtübernahme von Auszubildenden und Kurzarbeit.
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