Betrugsbekämpfung: Fortschritte, aber noch keine Einigung
Bern (ots)
Bilaterale Verhandlungen EU-Schweiz
In der 5. Verhandlungsrunde wurden in einzelnen Fragen Fortschritte erzielt, jedoch konnten sich die Schweiz und die EU noch nicht auf eine gemeinsame Formel bei der Betrugsbekämpfung einigen. Der von der Schweiz präsentierte Ansatz kommt den EU-Anliegen substanziell entgegen und könnte die Probleme im Betrugsbereich, allen voran den Zigarettenschmuggel, rasch und effizient lösen. Demgegenüber will die EU weit über den ursprünglichen Lösungsansatz hinausgehen und sich am «Acquis communautaire» orientieren. Eine weitere Verhandlungsrunde ist für den 18. April 2002 in Brüssel vorgesehen.
Einigkeit besteht in der Grundannahme, dass vom Abkommen Delikte im Zusammenhang mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr erfasst werden, welche die indirekten Steuern (Mehrwertsteuern auf der Einfuhr, Konsumsteuern, Zölle) und Subventionen betreffen. Die direkten Steuern sind ausgeschlossen. Im Verlauf der bisherigen Verhandlungen hat die Schweiz im Interesse einer raschen Lösung des Kernproblems (Betrugsbekämpfung, insbesondere Zollbetrug und Zigarettenschmuggel) Lösungswillen und Flexibilität bewiesen. Die Schweiz wäre bereit, auf das Kriterium des Überschreitens einer Zollgrenze zu verzichten und auch dann mit der EU zu kooperieren, wenn sich ein Waren- oder Dienstleistungstransfer ausschliesslich in einem EU-Land abspielt. Die Schweiz könnte eine Generalklausel akzeptieren und auch die Geldwäscherei gemäss der international geltenden UNO-Definition ins Abkommen einbeziehen. Die notwendige Berücksichtigung von im Schweizer Recht verankerten Grundsätzen (doppelte Strafbarkeit, Spezialitätsprinzip, aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln) würde aus Schweizer Sicht einer effizienten Betrugsbekämpfung nicht entgegen stehen.
Knackpunkt «Acquis communautaire»
Generell strebt die EU an, den «Acquis communautaire», d.h. den Rechtsbestand der EU in das Abkommen zu übernehmen. Dies würde Rechtsgrundsätze wie die doppelte Strafbarkeit und die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gefährden, welche die Schweiz als Nicht-Mitglied der EU nicht aufgeben will. Die beiden Delegationen führen ihre Verhandlungen am 18. April in Brüssel weiter.
Die Position der Schweiz:
Die Schweiz ist bereit, im Rahmen ihrer Rechtsordnung rasch Lösungen zur effizienten Bekämpfung des Zollbetrugs zu finden, sie hat kein Interesse daran, Abgabebetrug zu dulden oder Drehscheibe von organisiertem Schmuggel zu sein. Deshalb soll per Staatsvertrag verstärkte Amts- und Rechtshilfe vereinbart werden. Dabei könnten auch der gewerbsmässige Schmuggel sowie Betrügereien mit Exportsubventionen erfasst werden. In solchen Fällen würde auch das Bankgeheimnis aufgehoben. Die Anwendung von Zwangsmassnahmen wie z.B. Beschlagnahme von Dokumenten wäre auch im Amtshilfeverfahren zulässig. Damit würden die in den letzten Jahren bekannt gewordenen grossen Schmuggelfälle, in denen Organisatoren von der Schweiz aus gehandelt haben, rasch und wirksam erfasst. Die Schweiz könnte auch Amts- und Rechtshilfe leisten, wenn die Schmuggelware das schweizerische Territorium nicht berührt hat.
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