Harmonisierung der Führerausweisvorschriften mit EG-Richtlinien
Bern (ots)
Der Bundesrat will die schweizerischen Führerausweiskategorien mit denjenigen der EG harmonisieren. Die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) soll deshalb teilrevidiert werden. Die Änderungsvorschläge sind bei den Kantonen, politischen Parteien sowie interessierten Verbänden und Organisationen in die Vernehmlassung geschickt worden.
Die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) soll teilrevidiert werden. Ziel ist eine grösstmögliche Harmonisierung des schweizerischen mit dem europäischen Führerausweisrecht. Im Vernehmlassungsentwurf wird vorgeschlagen, die EG-Hauptkategorien (Motorräder, Personenwagen und ihre Anhänger, schwere Motorwagen) unverändert zu übernehmen.
Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Führer und Führerinnen von motorisierten Zweirädern. Sie sollen ab dem 16. Altersjahr den Führerausweis der Unterkategorie A1 erwerben und damit Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren dürfen. Im Gegenzug zur Herabsetzung des Mindestalters soll die Ausbildung verstärkt werden. Da europäische Vorschriften nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bestehen, soll die Vernehmlassung insbesondere auch aufzeigen, wie die heutigen Kleinmotorräder in das neue System zu integrieren sind.
Wer ab dem 1. Januar 2003 Fahrzeuge führen will, die mehr als acht Sitzplätze neben dem Führersitz aufweisen, muss im Besitze des Führerausweises der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 sein. Voraussetzung für die Erteilung der Unterkategorie D1 (Kleinbusse mit max. 16 Sitzplätzen neben dem Führersitz) sind ein Mindestalter von 21 Jahren, eine unbescholtene Fahrpraxis von mindestens einem Jahr sowie das erfolgreiche Bestehen der Zusatztheorieprüfung (Arbeits- und Ruhezeit sowie weitere Transportvorschriften) und einer praktischen Führerprüfung. Bisherigen Inhabern der Kategorie D2 soll die neue Unterkategorie D1 prüfungsfrei erteilt werden (Besitzstandwahrung).
Die dem EG-Recht angeglichenen Führerausweiskategorien bedingen Neuerungen in der Fahrausbildung. So soll künftig das Bestehen der Theorieprüfung Voraussetzung bilden für die Erteilung des Lernfahrausweises und die Teilnahme am Verkehrskunde-Unterricht. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Februar 2002, die vorgeschlagenen Änderungen sollen am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Bereits seit dem 1. August in Kraft sind neue Vorschriften betreffend die Mindestausbildung der Führer von Last- und Gesellschaftswagen. Sie wurden im Rahmen der Umsetzung der bilateralen Verträge (Landverkehrsabkommen) erlassen.
Kontakt:
Michael Gehrken
Bundesamt für Strassen
Tel. +41 31 324 14 91
Beilagen unter: http://www.astra.admin.ch/d/news/index.html
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