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Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

Bundesrat passt öffentliches Beschaffungswesen dem bilateralen Vertrag mit der EU an

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Verordnung über das
öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) an den entsprechenden
bilateralen Vertrag mit der Europäischen Union (EU) angepasst. Dieser
Vertrag verpflichtet auch private und öffentlich-rechtliche Anbieter
in den Sektoren Wasserversorgung, Energie, Schienenverkehr und
Telekommunikation, ihre Aufträge ab einem bestimmten Schwellenwert
öffentlich auszuschreiben.
Der Bundesrat hat nun die Anpassung der VoeB an den Vertrag mit
der EU über das öffentliche Beschaffungswesen vorgenommen. Auf Stufe
Bund sind damit beispielsweise auch die SBB und die Swisscom dem
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB)
unterstellt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Anbieter jener
Sektorenbereiche, die neu unter die Verordnung des öffentlichen
Beschaffungswesens fallen, vom öffentlichen Beschaffungsregime
ausgeklammert werden, sofern sie ihre Leistungen im Wettbewerb zu
Drittanbietern erbringen. Die revidierte VoeB tritt zum gleichen
Zeitpunkt wie die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU in
Kraft.
Die Einhaltung des bilateralen Übereinkommens über das
Beschaffungswesen wird von einer unabhängigen Kommission, der
Kommission Beschaffungswesen Bund / Kantone (KBBK), überwacht.

Kontakt:

Gregor Saladin/Bettina Hahnloser, BBL, Tel. +41 31 325 50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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