Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Bundesrat passt öffentliches Beschaffungswesen dem bilateralen Vertrag mit der EU an
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) an den entsprechenden bilateralen Vertrag mit der Europäischen Union (EU) angepasst. Dieser Vertrag verpflichtet auch private und öffentlich-rechtliche Anbieter in den Sektoren Wasserversorgung, Energie, Schienenverkehr und Telekommunikation, ihre Aufträge ab einem bestimmten Schwellenwert öffentlich auszuschreiben.
Der Bundesrat hat nun die Anpassung der VoeB an den Vertrag mit der EU über das öffentliche Beschaffungswesen vorgenommen. Auf Stufe Bund sind damit beispielsweise auch die SBB und die Swisscom dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) unterstellt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Anbieter jener Sektorenbereiche, die neu unter die Verordnung des öffentlichen Beschaffungswesens fallen, vom öffentlichen Beschaffungsregime ausgeklammert werden, sofern sie ihre Leistungen im Wettbewerb zu Drittanbietern erbringen. Die revidierte VoeB tritt zum gleichen Zeitpunkt wie die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU in Kraft.
Die Einhaltung des bilateralen Übereinkommens über das Beschaffungswesen wird von einer unabhängigen Kommission, der Kommission Beschaffungswesen Bund / Kantone (KBBK), überwacht.
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