Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz geht in Vernehmlassung: Gesetzesentwurf unbrauchbar
Altdorf (ots)
Güter erst 2017 auf die Schiene? So schlägt es das neue Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz vor. Die Alpen-Initiative fordert den Bundesrat auf, den Verfassungsauftrag von 1994 endlich ernst zu nehmen und den Alpenschutzartikel umzusetzen. Eine Verschiebung des Verlagerungstermins 2009 kommt für die Umweltorganisation nicht in Frage.
Das Schweizer Volk hat 1994 beschlossen, dass der alpenquerende Schwerverkehr innerhalb von zehn Jahren auf die Schiene verlagert werden soll. Das neue Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz sieht vor, die Güter bis 2017 auf die Schiene zu verlagern. Der Verlagerungstermin wird im neuen Gesetz mit Füssen getreten! Der Alpenschutzartikel gibt dem Bundesrat seit 12 Jahren die Kompetenz und den klaren Auftrag, die für die Verlagerung nötigen Massnahmen auf dem Verordnungsweg zu treffen. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat die Verlagerung nicht selbst in die Hand nimmt. Das Parlament muss gemäss Bundesverfassung nur die Ausnahmen regeln. Dies ist mit der Definition des Verlagerungsziels von maximal 650'000 Fahrten im Jahr 2009 im geltenden erkehrsverlagerungsgesetz bereits geschehen.
Alpentransitbörse ab 2008 Die Alpen-Initiative begrüsst, dass der Bundesrat die Einführung einer Alpentransitbörse zur Begrenzung des alpenquerenden Schwerverkehrs ins Auge fasst. Aber nur wenn er diese 2008 wirklich einführt, kann das Verlagerungsziel eingehalten werden. Die finanzpolitische Zurückhaltung des Bundesrates bei der Subventionierung des Eisenbahngüterverkehrs ist verständlich. Aber wenn die Alpentransitbörse nicht bald eingeführt wird, gibt es für die Umsetzung des Volkswillens keine Alternative. Die Alpentransitbörse würde die Subventionierung überflüssig machen. Hingegen ist für allenfalls nötige Massnahmen zur Kapazitätssteigerung auf dem Schienennetz insbesondere im Mittelland genügend Geld bereit zu stellen.
Aufsichtsbeschwerde Jetzt warten wir schon 12 Jahre vergebens auf griffige Massnahmen des Bundesrates. Es geht nicht an, dass der Bundesrat sich weiterhin um seine Verantwortung herumdrückt oder diese dem Parlament abschiebt. Wenn jetzt nicht endlich Entscheide getroffen werden, wird die Alpen-Initiative dem Parlament eine Aufsichtsbeschwerde gegen den untätigen Bundesrat einreichen.
Für Auskünfte steht Ihnen gerne Andreas Weissen, Vize-Präsident der Alpen-Initiative, zur Verfügung. Mobile: 079 549 92 41
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