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Alpen-Initiative

Es gibt kein Menschenrecht auf freien Gütertransport durch die Alpen

Altdorf (ots)

In der Diskussion um das Verhältnis von
Volksinitiativen zu internationalen Recht wird die Alpen-Initiative 
zu Unrecht zusammen mit Minarett-Initiative und 
Ausschaffungsinitiative erwähnt. Die Alpen-Initiative verletzt kein 
zwingendes Völkerrecht.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat gegenüber Radio DRS 
erklärt, die Alpen-Initiative sei - gleich wie die Minarett- und die 
Ausschaffungsinitiative - völkerrechtlich problematisch. Die 
Alpen-Initiative legt Wert darauf, wesentliche Unterschiede 
hervorzuheben:
1. Das von der Alpen-Initiative tangierte Völkerrecht hat keinen 
zwingenden Charakter. Es gibt kein Menschenrecht auf freien 
Gütertransport durch die Alpen.
2. Die Alpen-Initiative konnte nach der Volksabstimmung 
verfassungs- und völkerrechtskonform ausgelegt werden.
3. Die Alpen-Initiative tangiert vor allem Abkommen mit der EU. 
Hier gilt anzumerken: Die Alpen-Initiative war bereits eingereicht, 
als Bundesrat und Parlament das Transitabkommen mit der EU 
abschlossen. Die Initiative wurde im Mai 1990 eingereicht, das 
Transitabkommen wurde erst zwei Jahre später abgeschlossen und im 
Dezember 1992 vom Parlament genehmigt. Es ist inzwischen ausgelaufen.
Das aktuelle Landverkehrsabkommen mit der EU wurde überhaupt erst 
nach der Volksabstimmung vom 20. Februar 1994 über die 
Alpen-Initiative ausgehandelt. Der Vertragsabschluss erfolgte fünf 
Jahre danach.
Die Chronologie zeigt, dass die bessere Vorprüfung allein 
Konflikte mit internationalem Recht nicht ausschliesst. Sollen die 
Volksrechte garantiert werden, so ist dafür zu sorgen, dass Bundesrat
und Parlament zwischen Einreichung und Abstimmung über eine 
Volksinitiative nicht Fakten - sprich internationale Vereinbarungen -
schaffen, welche die Umsetzung eines Volksbegehrens erschweren oder 
verunmöglichen. Genau hier liegt das Problem der Alpen-Initiative.
Hätte das Landverkehrsabkommen nicht 40-Tonnen-Lastwagen 
zugelassen, so hätte die LSVA, die gleichzeitig mit der 
Alpen-Initiative beschlossen wurde, effektiv verlagernde Wirkung. 
Heute kompensiert sie nur den Produktivitätsfortschritt der höheren 
Gewichtslimite. Ohne Landverkehrsabkommen wäre die Schweiz auch bei 
der Gestaltung der Alpentransitbörse zur Verlagerung des 
Güterverkehrs auf die Schiene freier, als sie es heute ist.

Kontakt:

Alf Arnold, Geschäftsführer Alpen-Initiative, 079 711 57 13

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