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Zur Lage in den tunesischen Gefängnissen: Präsident Ben Ali ordnet eine Reihe von Fördermassnahmen an
Tunis (ots)
Nach Kenntnisnahme des Schlussberichts eines Untersuchungsausschusses über die Haftbedingungen in Tunesien hat Präsident Zine el Abidine Ben Ali am 17. Februar eine Reihe von Massnahmen angeordnet, mit dem Ziel, Verbesserungen in diesem Bereich und vor allem auf Ebene des Gesundheitsschutzes mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Weitere, die gesellschaftliche Reintegration betreffende Massnahmen im Rahmen eines umfassenden, ebenfalls von Präsident Ben Ali initiierten Reformprogramms werden folgen.
Besagter Ausschuss, unter Vorsitz von Herrn Zakaria Ben Mustapha, dem Präsidenten des Obersten Komitees für Menschenrechte und Grundfreiheiten, setzte sich aus angesehenen Juristen und Medizinern zusammen. Er konnte mehrere Kontrollen in verschiedenen Gefängnissen des Landes durchführen und mit zahlreichen Inhaftierten in ihren Zellen einzelne Gespräche führen.
Zwar stellte der Ausschuss nennenswerte Verbesserungen im Laufe der letzten Jahre fest, beobachtete jedoch eine Überbevölkerung in gewissen Haftanstalten. Es wurden insgesamt 12 Haftanstalten von dieser eingehenden Untersuchung einbezogen, welche auch auf einen Mangel an Betten hinwies.
Die Untersuchungshaft: Eine Sondervorkehrung
Aufgrund der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses ordnete Präsident Ben Ali folgendes an:
1. Die Lage der noch nicht verurteilten Festgenommenen neu einschätzen, indem man die Untersuchungshaft als eine Sondervorkehrung ansieht.
2. Von den Freilassungs-Massnahmen mit oder ohne Kaution Gebrauch machen im Falle von Verstössen ohne erheblichen Schaden auf Person und Eigentum.
3. Möglichst auf das Gesetz über gemeinnützige Arbeitsleistungsstrafe zurückgreifen als Alternative zur Haftstrafe bei gewissen Delikten.
Zudem hat Präsident Ben Ali angewiesen, dem Mangel an Betten in den betreffenden Haftanstalten so bald wie möglich Abhilfe zu schaffen. Ferner ordnete er eine Reihe weiterer Massnahmen an, die darauf abzielen, die Haftbedingungen weitgehend zu verbessern. Sie betreffen vor allem die Gesundheit, die Alphabetisierung, die berufliche Ausbildung und die sportlichen und kulturellen Aktivitäten. Ausserdem sollten Anstrengungen unternommen werden zum Zweck der besseren Eignung des Betreuungspersonals und der Qualitätsanhebung der Einrichtungen und erforderlichen Räume.
Die bedingte Haftentlassung begünstigen
Zur Festigung dieser Massnahmen ordnete Präsident Ben Ali ferner folgendes an:
1. Die Bedingungen zur rehabilitativen Begnadigung dahin überprüfen, dass sie möglichst vielen Inhaftierten zugute kommt.
2. Das Weiterbildungsprogramm für Haft- und Betreuungspersonal fördern.
3. Die Rolle des Strafvollzugsrichters in den grossen Haftanstalten verstärken, damit er den Strafvollzug besser kontrollieren und geeigneten Gefangenen die bedingte Entlassung gewähren kann.
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