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Eidg. Spielbankenkommission ESBK

Kursäle: Schliessungsfrist wird nicht verlängert

Bern (ots)

Der Bundesrat hält an seinem Beschluss fest: Für
Kursäle, die keine definitive Konzession erhalten werden, gilt die
Schliessungsfrist vom 30. Juni 2002. Die Anträge der Kursäle Biel und
Rheinfelden auf Verlängerung der Frist werden damit abgelehnt.
Mit Beschluss vom 24. Oktober 2001 hat der Bundesrat 21 Projekten
eine Konzession gemäss dem neuen Spielbankengesetz in Aussicht
gestellt. Unter den abgewiesenen Gesuchen befanden sich auch Projekte
von heute in Betrieb stehenden Kursälen. Die Kursäle, welche
ursprünglich gestützt auf kantonales Recht bewilligt wurden, konnten
nach Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes am 1. April
2000 ihren Betrieb provisorisch weiterführen. Gemäss diesem Gesetz
ist deren provisorische Konzession mit dem Entscheid des Bundesrates
über das Gesuch um eine definitive Konzession erloschen.
Um den Kursälen die Gelegenheit zu bieten, die Schliessung des
Betriebs vorzubereiten, die vertraglichen Bindungen aufzulösen und um
den Angestellten die Möglichkeit zu geben, eine neue Stelle zu
finden, hat der Bundesrat beschlossen, den Betroffenen eine
Schliessungsfrist zu gewähren. Die Frist beträgt maximal acht Monate,
das heisst, sie dauert  bis zum 30. Juni 2002.
Der Kursaal Biel hatte eine Verlängerung der Schliessungsfrist bis
zum 31. Oktober 2002 beantragt, begründet durch die Arteplage der
Expo.02 in Biel. Die Betreiber stellten in Aussicht, im Falle eines
positiven Bundesratsentscheids 1 Million Franken zu Gunsten der
Expo.02 aufzuwenden.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zwischen der
Landesausstellung und dem Glücksspiel kein sachlicher Zusammenhang
besteht, der eine unterschiedliche Behandlung des Kursaals Biel
gegenüber denjenigen Kursälen, die ihren Betrieb spätestens Ende Juni
2002 einstellen werden, rechtfertigen könnte.
Damit ist auch das im Zusammenhang mit dem Verlängerungsgesuch
unterbreitete Angebot zur finanziellen Unterstützung der Expo für den
Bundesrat kein Argument für eine Bevorzugung des Casinos Biel
gegenüber den anderen betroffenen Kursälen.
Bereits diesen Sommer sollen die ersten Spielbanken mit einer
definitiven Konzession ihren Betrieb aufnehmen können. Der
gleichzeitige Betrieb von neuen Casinos, welche strengeren
Betriebsvorschriften und einer höheren Besteuerung unterliegen, und
von Kursälen würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Auf Grund derselben Überlegungen hat der Bundesrat auch das Gesuch
des Kursaals Rheinfelden abgewiesen, der ebenfalls eine Verlängerung
der Schliessungsfrist über den 30. Juni 2002 hinaus beantragt hatte.

Kontakt:

Yves Rossier
ESBK
Tel. +41/31/323'46'40