comparis.ch zu den ersten provisorischen Krankenkassenprämien 2011 - Erste Prämien bringen Transparenz für die Versicherten
Zürich (ots)
Auf comparis.ch sind die provisorischen Prämien der ersten Krankenkassen vergleichbar. Eine Hochrechnung für den Prämienanstieg 2011 ist aktuell noch nicht möglich - auch weil das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mindestens einer Krankenkasse untersagt hat, die provisorischen Prämien comparis.ch für eine Berechnung der Prämienerhöhung zur Verfügung zu stellen. Offenbar will das BAG ein frühes Bekanntwerden der Prämienerhöhung mit allen Mitteln verhindern.
Auf comparis.ch sind ab sofort die ersten provisorischen Prämien von 5 Krankenkassen vergleichbar. Rund 15 Prozent der Versicherten können sich so bereits jetzt informieren, wie hoch die Prämien bei ihrer Kasse im nächsten Jahr sein werden. Für viele Versicherte ist dies wichtig, denn sie haben auch eine Zusatzversicherung und möchten Zusatz- und Grundversicherung bei der gleichen Krankenkasse abschliessen. Die Zusatzversicherung muss aber bereits bis Ende September gekündigt werden. Damit jetzt über einen allfälligen Wechsel entschieden werden kann, benötigen die Versicherten die provisorischen Prämien. «Eine frühe Veröffentlichung der ersten Prämien ist ganz im Sinne der Versicherten. Diese erkundigen sich schon zahlreich bei comparis.ch, wann erste Prämien veröffentlicht werden. Auch in den letzten Jahren sind die provisorischen Prämien auf reges Interesse gestossen», sagt Richard Eisler, Geschäftsführer von comparis.ch.
Versicherte, deren provisorische Prämien noch nicht verfügbar waren, konnten sich in den vergangenen Jahren jeweils an einer Hochrechnung des allgemeinen, durchschnittlichen Prämienaufschlags für die ganze Schweiz orientieren. Die Berechnung einer gewichteten Prognose ist comparis.ch aktuell noch nicht möglich. Auf Vorgabe des BAG musste die Krankenkassengruppe Helsana dem Internet-Vergleichsdienst comparis.ch untersagen, die an comparis.ch weitergeleiteten Prämien für eine Hochrechnung des Prämienanstiegs zu verwenden. Die Publikation der provisorischen Prämien auf comparis.ch sei aber entgegen früheren Ankündigungen erlaubt.(1) Das BAG kommentierte diese Vorgabe trotz wiederholter Anfrage von comparis.ch nicht.
Minimale Unterschiede zwischen provisorischen und bewilligten Prämien Die provisorischen Prämien bilden eine gute Grundlage für die Berechnung des effektiven Prämienaufschlags. 2009 lag der von Comparis mit den provisorischen Prämien berechnete Anstieg bei 11,4 Prozent. Der mit den definitiven Prämien berechnete Aufschlag wich dann mit 11,6 Prozent nur um 0,2 Prozentpunkte ab. Den insgesamt geringen Unterschied zwischen provisorischen und definitiven Prämien bestätigt auch ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle.(2) Die Comparis-Berechnungen zeigen ausserdem, dass sich über 96 Prozent der provisorischen Prämien nicht oder nur minimal, d.h. um weniger als zwei Franken pro Monat, geändert haben. Auch diesen Befund bestätigt der EFK-Bericht: Der Einfluss des BAG auf die Höhe der Krankenkassenprämien sei insgesamt minimal. «Die Zahlen beweisen, dass die vom BAG vorgebrachte Gefahr von Falschinformationen an die Versicherten nicht besteht. Dem BAG geht es nur darum, ein frühzeitiges Bekanntwerden von Prämienerhöhungen und die damit verbundene öffentliche Debatte zu verhindern», so die Einschätzung von Eisler.
BAG-Berechnung des Prämienaufschlags schon länger in der Kritik Um die vom BAG publizierte Prämienerhöhung gab es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen und Kritik: Das BAG berechnet jeweils den Prämienaufschlag auf Basis der Erwachsenenprämie mit Grundfranchise und Standardmodell. Dies entspricht bei vielen Versicherten nicht der Realität, denn nur 22 Prozent der Versicherten sind in der Gruppe der Erwachsenen mit Standardmodell und Grundfranchise. Steigen in einer anderen Altersstufe, bei Wahlfranchisen oder alternativen Versicherungsmodellen die Prämien überdurchschnittlich, gibt dies der in den vergangenen Jahren vom BAG kommunizierte Anstieg nicht wieder. Für das Jahr 2004 kommunizierte das BAG beispielsweise einen Prämienaufschlag von 4,3 Prozent. Die später veröffentlichten Aufsichtsdaten zeigten aber, dass die zu bezahlende Prämie pro Person um 7 Prozent stieg. Der reale Prämienanstieg war somit über 60 Prozent höher als vom BAG kommuniziert.
Die Kommunikation eines zu tiefen Prämienaufschlags droht auch in diesem Jahr: Das BAG hat die Rabattgestaltung für junge Erwachsene (Versicherte im Alter zwischen 19 und 25 Jahren) verschärft. Im Normalfall ist bei jungen Erwachsenen neu nur noch ein Rabatt von maximal 15 Prozent gegenüber der Standardprämie möglich. Hat eine Krankenkasse zurzeit einen höheren Rabatt für diese Altersgruppe, dürften die Prämien für die jungen Erwachsenen bei dieser Kasse überdurchschnittlich steigen. In dem bisher vom BAG kommunizierten Aufschlag wird dem keine Rechnung getragen. Eine Auswertung von provisorischen Prämien durch comparis.ch zeigt, dass junge Erwachsene wie erwartet mit einer überdurchschnittlichen Prämienerhöhung rechnen müssen.
Weiter gilt es zu beachten, wie das BAG die Prämienerhöhung berechnet: Das BAG trifft Annahmen zur Zahl der Krankenkassenwechsel und ändert so die Gewichtung der einzelnen Krankenkassen in der Berechnung.(3) Der BAG-Aufschlag mag so ein guter Wert sein, um die Höhe der nächstjährigen Prämieneinnahmen zu bestimmen. Die effektive Höhe des Anstiegs zeigt er jedoch nicht. Auch hier wird den Versicherten nicht reiner Wein eingeschenkt.
(1)Vgl. auch Kreisschreiben Nr. 5.1 vom 28. Mai 2010, abrufbar unter: http://bit.ly/btxDjy (2)Bericht abrufbar unter: http://www.efk.admin.ch/pdf/9397_BE_Publikation.pdf (vgl. Seite 33) (3)Dokumentation des BAG zur Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämie: http://bit.ly/9W3b7F
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