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comparis.ch zum Massnahmenpaket zur Kostensenkung im Gesundheitswesen - Zwiespältige Bilanz für Konsumenten

Zürich (ots)

Krankenkassen dürfen zukünftig keine Provisionen an
Makler zahlen und keine Versicherten per Telefon anwerben. Dieser 
Beschluss ist Teil des Massnahmenpakets zur Kosteneindämmung im 
Gesundheitswesen, welches der Ständerat heute verabschiedet hat. Aus 
Sicht des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch sind diese 
Massnahmen verständlich. Schlecht für die Prämienzahler ist hingegen,
dass aufgrund neuer Regeln für den Kassenwechsel von Versicherten mit
hohen Franchisen die Verwaltungskosten steigen dürften.
Nach dem Nationalrat am Montag hat heute der Ständerat dem 
Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt und so die letzten 
Differenzen beim Massnahmenpaket zur Kostensenkung im 
Gesundheitswesen bereinigt. Das Paket, das noch von beiden Räten in 
der Schlussabstimmung definitiv verabschiedet werden muss, sieht vor,
Provisionen und Telefonwerbung zu verbieten. Der Verbotsartikel 
widerspricht zwar dem Wettbewerbsgedanken des 
Krankenversicherungsgesetzes, ist aber gerade bei der Telefonwerbung 
verständlich. «Den Ärger über lästige Telefonakquise kennt jeder. 
Teilweise geben sich solche Anrufer sogar als Vertreter von 
comparis.ch aus. Endlich werden diese Auswüchse bekämpft», sagt 
Richard Eisler, Geschäftsführer des Internet-Vergleichsdiensts 
comparis.ch. Der Verbotsartikel zielt auf die Makler, die es auf die 
so genannten guten Risiken, das heisst, junge gesunde Versicherte, 
abgesehen haben. Fälschlicherweise wurde auch comparis.ch 
gelegentlich in diesem Zusammenhang erwähnt: Bei comparis.ch muss 
jedoch die Motivation, die Krankenkasse zu wechseln, immer vom 
Versicherten ausgehen. Jeder Versicherte, unabhängig von Alter, 
Geschlecht und Gesundheitszustand, kann die Prämien aller 
Krankenkassen vergleichen. comparis.ch erhält, anders als Makler, 
keine Provisionen, sondern unterhält für die Krankenkassen 
automatisierte Offertprozesse und wird für die Nutzung dieser 
Dienstleistung sowie unabhängig vom Vertragsabschluss entschädigt.
Jährlicher Kassenwechsel bei Prämienerhöhung bleibt möglich
Die Endversion des Massnahmenpakets sieht zudem vor, dass Versicherte
mit hoher Franchise weiterhin bei einer Prämienerhöhung jährlich die 
Krankenkasse wechseln können. Allerdings können diese Versicherten 
ausschliesslich bei einer Prämienänderung jährlich wechseln und sie 
dürfen ihre Franchise nur alle zwei Jahre ändern. Ursprünglich war 
vorgesehen, dass Versicherte mit Wahlfranchise zwei beziehungsweise 
drei Jahre an ihre Kasse gebunden sind. Diese Form von 
Knebelverträgen wurde diskutiert, um den exzessiven Wechsel zwischen 
den Franchisen zu verhindern. Eine repräsentative Umfrage von 
comparis.ch zeigte jedoch, dass diese Wechsel gar nicht stattfinden.
Auch wenn es begrüssenswert ist, dass Versicherte mit hoher 
Franchise weiterhin jederzeit mit einem Kassenwechsel auf eine 
Prämienerhöhung reagieren können, so ist die Massnahme insgesamt 
fragwürdig. Sie bringt kaum Einsparungen mit sich und könnte sogar 
die Kosten in die Höhe treiben. So müssen Krankenkassen zukünftig 
beim Wechsel eines Versicherten genau abklären, welche Franchise er 
bisher hatte und ob er anlässlich des Kassenwechsels nicht auch die 
Franchisenstufe unerlaubterweise wechseln möchte. Bisher reichte es, 
wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass der 
Versicherte neu bei ihr versichert ist. Helsana, die grösste 
Krankenkassengruppe der Schweiz, bestätigt denn auch auf Anfrage, 
dass die Massnahme zu einem Anstieg der Verwaltungskosten führen 
dürfte. «Bei den Verwaltungskosten droht eine Wende vom Guten zum 
Schlechten: Nachdem es den Krankenkassen im letzten Jahr gelungen 
ist, die Verwaltungskosten zu senken, dürften diese aufgrund der 
neuen Wechselvorschriften wieder anstei-gen», so 
Comparis-Geschäftsführer Eisler.

Kontakt:

Richard Eisler
Geschäftsführer
Telefon: 044 360 34 00
E-Mail: media@comparis.ch
www.comparis.ch

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