Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Zum Gesundheitsschutz bei Arbeit in grosser Hitze Kühle Köpfe bei heissen Arbeitsplätzen
Bern (ots)
(SGB-P) Heisse Sommertage in den Ferien welch eine Freude! Pech allerdings für alle, die am Arbeitsplatz ausharren müssen. Für sie kann die Arbeit schnell zur Qual ausarten. Arbeitnehmer/innen sind jedoch nicht schutzlos der Hitze und dem Arbeitgeber ausgeliefert.
Das Arbeitsgesetz und die entsprechende Verordnung über den Gesundheitsschutz sowie das Unfallversicherungsgesetz verpflichten den Arbeitgeber, die nötigen Vorkehrungen gegen die gesundheitlichen Risiken von hohen Raumtemperaturen und Ozonwerten sowie vor Sonneneinstrahlung zu treffen.
Dazu gehören etwa technische Massnahmen:
Kostenlose Abgabe von Getränken Einrichtungen zum Schutz von Sonnenstrahlungen Für angemessene Lüftung sorgen Montage von Storen Ventilatoren oder gegebenenfalls Installation von
Klimageräten
Die Tätigkeiten müssen temperaturgerecht organisiert werden:
Schwere Arbeiten auf den Morgen verlegen, Arbeitszeiten verschieben und/oder einschränken häufiger Erholungspausen gewähren Arbeitsrhythmus anpassen. Bei Arbeit im Freien schwere Arbeiten während der Ozonspitze am späteren Nachmittag vermeiden, Strahlungsexposition möglichst vermeiden
Zudem hat der Arbeitgeber die Erste Hilfe und die Notfallorganisation zu bestimmen, und die Arbeitnehmenden über die Gesundheitsrisiken der Arbeit bei Hitze und Ozon zu informieren. Für schwangere Frauen gelten Arbeiten bei Raumtemperaturen von über 28° C als beschwerlich und sind ohne zusätzliche Schutzmassnahmen nicht zumutbar.
Kluge Arbeitgeber kennen die Vorteile der Mitwirkung der Arbeitnehmenden sowie der Gewerkschaften und beziehen diese frühzeitig in die Definition und Umsetzung von konkreten Massnahmen ein.
Wer liefert weitere Informationen und hilft bei der Durchsetzung? Leider sind viele Arbeitgeber hitzebeständig und kümmern sich zuwenig um die Belastungen am Arbeitsplatz. Sie müssen auf ihre Pflichten im Gesundheitsschutz aufmerksam gemacht werden. Die suva und das seco haben entsprechendes Informationsmaterial ausgearbeitet. Darin wird festgehalten, wann welche Massnahmen zu treffen sind. suva und seco werden während diesem Sommer in Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsinspektoraten in einem Pilotprojekt ein Beurteilungsraster für besondere Massnahmen bei hohen Temperaturen und Ozon testen. Der SGB und die ihm angeschlossenen Verbände haben bereits letztes Jahr eine solche Arbeitsgrundlage gefordert, welche es erlaubt, aufgrund von messbaren Kriterien verbindliche Schutzmassnahmen zu definieren. Einzelne Gewerkschaften sind denn auch gewillt, zur Erprobung des Rasters vor Ort aktiv beizutragen.
Die Branchengewerkschaften sind ohnehin wichtige Akteure bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Sie können zusammen mit den betroffenen Arbeitnehmenden die Missstände aufdecken und helfen, dass der Arbeitgeber die nötigen Vorkehrungen trifft. Für die kommenden Sommermonate planen zudem die Branchengewerkschaften verschiedene Aktivitäten im Zusammenhang mit Hitze und Ozon. Welche Massnahmen sollten die Arbeitnehmenden treffen?
Bei heissen Temperaturen gilt es kühlen Kopf zu bewahren:
Frühzeitig Wasser trinken, d.h. bevor sich der Durst meldet Bei Arbeiten im Freien Kopfbedeckung , körperbedeckende Kleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme tragen (Achtung, das Helmobligatorium gilt auch bei grosser Hitze) Die Anzeichen von körperlichen Beschwerden ernst nehmen, den Vorgesetzten avisieren und sich ausruhen Den Arbeitgeber auf seine Pflichten aufmerksam machen Bei Missständen die Gewerkschaft kontaktieren
Weitere Informationen:
Heisse Tipps für heisse Tage! http://www.suva.ch/de/home/suvapro/arbeitsmedizin/hitze_und_ozon_eins tieg.htm http://www.apug.ch/d/aktuell/hitzewelle_0_7.php
Informationen zur aktuellen Situation:
Wetter, Temperatur, Luftfeuchtigkeit: www.meteoschweiz.ch Ozon: www.ozon-info.ch UV: www.uv-index.ch Weitere Auskünfte: Doris Bianchi, Tel. 031 377 01 13