PD: Medienakkreditierung für die Bundesratswahlen vom 10.12.2003
Bern (ots)
Bundesratswahlen verursachen immer eine sehr grosse Medienpräsenz im Bundeshaus. Um für alle Beteiligten akzeptable Arbeitsbedingungen zu schaffen, haben die Parlamentsdienste, in Absprache mit Vertretern der Medien, Zulassungsbedingungen zur Akkreditierung von Medienschaffenden für den 10. Dezember 2003 erlassen. Die Akkreditierungsbedingungen gelten für den gesamten Tag, inklusive Bundespräsidentenwahl.
Der Zutritt zum Parlamentsgebäude wird am Tag der Bundesratswahl mitSpezialausweisen geregelt, die per 1. Dezember ausgegebenen Standardausweise sind an diesem Tag nicht gültig!
Akkreditierte Medienschaffende (Ausweis mit Balken) freier Zutritt Fest im Bundeshaus akkreditierte Medienschaffende (Balken auf Badge) haben am Tag der Bundesratswahlen freien Zutritt zum Parlamentsgebäude, inklusive Wandelhalle. Es ist keine spezielle Akkreditierung nötig. Bitte den bisherigen Ausweis (mit grünem Balken) mitnehmen!
Medienschaffende mit Zutrittsausweis (Ausweis ohne Balken) kein Zutritt zur Wandelhalle Medienschaffende die über einen einfachen Zutrittsausweis (Badge ohne Balken) verfügen, haben am Tag der Bundesratswahlen keinen Zutritt zur Wandelhalle. Falls Medienschaffende mit derartigen Ausweisen Zutritt zur Wandelhalle benötigen, müssen sie einen Zutrittsausweis aus dem im folgenden Abschnitt erwähnten Kontingent beantragen.
Akkreditierung für Printmedien - Kontingentierung Zusätzlich wird für Vertreterinnen und Vertreter von Printmedien ein Kontingent von insgesamt ca. 35 Zutrittsausweisen (Zutritt zu Gebäude und Wandelhalle) bereitgestellt. Ein Teilkontingent ist für Medien die keine Vertretung im Bundeshaus haben reserviert (je eine Vertretung). Die restlichen Zutritte stehen den übrigen Medien zur Verfügung (je eine Vertretung). Sollten nach dem Meldeschluss noch Zutritte frei sein, kann pro Medium auf Anfrage ein zweiter Ausweis abgegeben werden. Hier entscheidet der Zeitpunkt der Anfrage. Hinweis: regionale Ausgaben werden nicht als mehrere Medien anerkannt!
Akkreditierung für private elektronische Medien - Kontingentierung Private elektronische Medien erhalten pro Medium zwei Zutrittsauweise die den Zugang zum Gebäude und zur Wandelhalle ermöglichen und zusätzlich maximal zwei Ausweise (Techniker usw.) die den Zutritt zum Gebäude, nicht aber zur Wandelhalle erlauben. Hinweis: regionale Splits werden nicht als mehrere Medien anerkannt! Für private elektronische Medien steht im Bundeshaus eine beschränkte Zahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung. Interessierte können sich direkt mit Herrn Peter Tuor (031 322 97 39) in Verbindung setzen. Kosten für Telecom-Installationen gehen zulasten der Nutzer. Für private TV-Veranstalter ist maximal eine Kamera in der Wandelhalle zugelassen.
Fotografen keine zusätzlichen Akkreditierung Die Bundeshausfotografen bilden zahlenmässig beschränkte Pools. Zusätzliche Fotografenplätze können keine vergeben werden. Für spezielle Bildwünsche von Redaktionen kann der Sekretär der Bundeshausfotografen Pascal Lauener kontaktiert werden (079 627 47 17).
Akkreditierung der SRG Die Akkreditierung des SRG-Personals wird separat über Kontingente geregelt.
Akkreditierungsstelle Alle Akkreditierungsbegehren müssen bis am 25. November 2003 (Datum des Poststempels, respektive Mail-Eingangs) schriftlich beim Informationsdienst der Parlamentsdienste, 3003 Bern (information@pd.admin.ch) eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Das Akkreditierungsgesuch (ein Gesuch pro Medium) muss neben Name und Anschrift des Mediums die Namen, Vornamen und Ausweiskopien der zu akkreditierenden Personen enthalten. Über bewilligte Akkreditierungen werden Sie schriftlich orientiert.
Ablauf 10. Dezember -Verabschiedung des zurücktretenden Mitglieds des Bundesrats -Wahl der wieder kandidierenden Mitglieder des Bundesrats, nach Amtsalter -Neuwahl für den vakanten Sitz im Bundesrat -Bestätigungswahl der Bundeskanzlerin -Vereidigung der gesamten Landesregierung -Wahl Bundespräsidentin/Bundespräsident -Wahl Vizepräsident/Vizepräsidentin