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Parlamentsdienste

PD: Medienakkreditierung für die Bundesratswahlen vom 10.12.2003

Bern (ots)

Bundesratswahlen verursachen immer eine sehr grosse
Medienpräsenz im Bundeshaus. Um für alle Beteiligten akzeptable 
Arbeitsbedingungen zu schaffen, haben die Parlamentsdienste, in 
Absprache mit Vertretern der Medien, Zulassungsbedingungen zur 
Akkreditierung von Medienschaffenden für den 10. Dezember 2003 
erlassen. Die Akkreditierungsbedingungen gelten für den gesamten 
Tag, inklusive Bundespräsidentenwahl.
Der Zutritt zum Parlamentsgebäude wird am Tag der Bundesratswahl 
mitSpezialausweisen geregelt, die per 1. Dezember ausgegebenen 
Standardausweise sind an diesem Tag nicht gültig!
Akkreditierte Medienschaffende (Ausweis mit Balken) – freier 
Zutritt 
Fest im Bundeshaus akkreditierte Medienschaffende (Balken auf Badge) 
haben am Tag der Bundesratswahlen freien Zutritt zum 
Parlamentsgebäude, inklusive Wandelhalle. Es ist keine spezielle 
Akkreditierung nötig. Bitte den bisherigen Ausweis (mit grünem 
Balken) mitnehmen!
Medienschaffende mit Zutrittsausweis (Ausweis ohne Balken) – kein 
Zutritt zur Wandelhalle 
Medienschaffende die über einen einfachen 
Zutrittsausweis (Badge ohne Balken) verfügen, haben am Tag der 
Bundesratswahlen keinen Zutritt zur Wandelhalle. Falls 
Medienschaffende mit derartigen Ausweisen Zutritt zur Wandelhalle 
benötigen, müssen sie einen Zutrittsausweis aus dem im folgenden 
Abschnitt erwähnten Kontingent beantragen.
Akkreditierung für Printmedien - Kontingentierung 
Zusätzlich wird für Vertreterinnen und Vertreter von Printmedien ein 
Kontingent von insgesamt ca. 35 Zutrittsausweisen (Zutritt zu 
Gebäude und Wandelhalle) bereitgestellt. Ein Teilkontingent ist für 
Medien die keine Vertretung im Bundeshaus haben reserviert (je eine 
Vertretung). Die restlichen Zutritte stehen den übrigen Medien zur 
Verfügung (je eine Vertretung). Sollten nach dem Meldeschluss noch 
Zutritte frei sein, kann pro Medium auf Anfrage ein zweiter Ausweis 
abgegeben werden. Hier entscheidet der Zeitpunkt der Anfrage. 
Hinweis: regionale Ausgaben werden nicht als mehrere Medien 
anerkannt!
Akkreditierung für private elektronische Medien - 
Kontingentierung 
Private elektronische Medien erhalten pro Medium zwei 
Zutrittsauweise die den Zugang zum Gebäude und zur Wandelhalle 
ermöglichen und zusätzlich maximal zwei Ausweise (Techniker usw.) 
die den Zutritt zum Gebäude, nicht aber zur Wandelhalle erlauben. 
Hinweis: regionale Splits werden nicht als mehrere Medien anerkannt! 
Für private elektronische Medien steht im Bundeshaus eine 
beschränkte Zahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung. Interessierte 
können sich direkt mit Herrn Peter Tuor (031 322 97 39) in 
Verbindung setzen. Kosten für Telecom-Installationen gehen zulasten 
der Nutzer. Für private TV-Veranstalter ist maximal eine Kamera in 
der Wandelhalle zugelassen.
Fotografen – keine zusätzlichen Akkreditierung 
Die Bundeshausfotografen bilden zahlenmässig beschränkte Pools. 
Zusätzliche Fotografenplätze können keine vergeben werden. Für 
spezielle Bildwünsche von Redaktionen kann der Sekretär der 
Bundeshausfotografen Pascal Lauener kontaktiert werden (079 627 47 
17).
Akkreditierung der SRG 
Die Akkreditierung des SRG-Personals wird separat über Kontingente 
geregelt.
Akkreditierungsstelle 
Alle Akkreditierungsbegehren müssen bis am 25. 
November 2003 (Datum des Poststempels, respektive Mail-Eingangs) 
schriftlich beim Informationsdienst der Parlamentsdienste, 3003 Bern 
(information@pd.admin.ch) eingereicht werden. Nachträglich 
eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Das 
Akkreditierungsgesuch (ein Gesuch pro Medium) muss neben Name und 
Anschrift des Mediums die Namen, Vornamen und Ausweiskopien der zu 
akkreditierenden Personen enthalten. Über bewilligte 
Akkreditierungen werden Sie schriftlich orientiert.
Ablauf 10. Dezember
-Verabschiedung des zurücktretenden Mitglieds des Bundesrats
-Wahl der wieder kandidierenden Mitglieder des Bundesrats, nach 
Amtsalter
-Neuwahl für den vakanten Sitz im Bundesrat
-Bestätigungswahl der Bundeskanzlerin
-Vereidigung der gesamten Landesregierung
-Wahl Bundespräsidentin/Bundespräsident
-Wahl Vizepräsident/Vizepräsidentin

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