PD: Steinig ist der Weg zum GUMG
(ots)Medizinisches oder politisches Verständnis der Prophylaxe? Diese Frage war in der WBK so umstritten, dass sie darauf noch keine gültige Antwort gefunden hat und mit der Beratung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) nur einen kleinen Schritt weitergekommen ist. Zustimmung fanden die Kredite für das Verkehrshaus der Schweiz. Grosszügiger als der Bundesrat zeigt sich die Kommission gegenüber der Stiftung Bibliomedia.
An ihrer zweitägigen Oktobersitzung hat die Kommission die Detailberatungen zum Bundesgesetz über Genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG; 02.065 n) fortgeführt. Nach dem Entwurf des Bundesrates dürfen genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich bei urteilsfähigen Personen nur durchgeführt werden, wenn sie einen prophylaktischen oder therapeutischen Zweck haben, als Grundlage für die Lebensplanung der untersuchten Person dienen oder im Rahmen der Familienplanung erfolgen. Obwohl die Durchführung von genetischen Tests für Zwecke der eigenen Lebensplanung z.B. bei Chorea Huntington unbestritten war, gab es um den Begriff der Lebensplanung gleich zu Beginn eine heftige Debatte. Einerseits wurde darauf hingewiesen, dass dieser Begriff eine eugenische Konnotation beinhalte und deshalb zum Schicksalsartikel für das ganze Gesetz werden könnte. Auch werde der Begriff der Lebensplanung in internationalen Übereinkommen und Gesetzen anderer Länder nicht verwendet. Andererseits war sich die Kommission aber auch uneinig, ob das Durchführen einer genetischen Untersuchung im Hinblick auf die eigene Lebensgestaltung als Prophylaxe in einem weiten Sinne verstanden werden kann. Mit 12:10 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die Kommission, die die Lebensplanung betreffende Litera zu streichen. Mit der Absicht Missbräuche zu verhindern und unnötigen genetischen Untersuchungen einen Riegel zu schieben, wurde gefordert, dass genetische Tests ausschliesslich bei Personen mit erhöhtem genetischem Risiko durchgeführt werden dürfen. Dies hätte jedoch eine massive Einschränkung der heutigen medizinischen Praxis zur Folge und würde auch zukünftige Anwendungen, wie beispielsweise die Pharmakogenomik, verhindern. Schliesslich wurden die Beratungen zu diesem Schicksalsartikel 10 sistiert und die Verwaltung mit der Ausarbeitung von neuen Vorschlägen beauftragt.
Anschliessend schafften doch noch zwei weitere Artikel die Hürde der Beratung: Im Zusammenhang mit pränatalen Untersuchungen lehnte die Kommission verschiedene Anträge, die den Anwendungsbereich einschränken oder begrenzen wollten, ab (Artikel 11). Mit dem GUMG erhalten auch Reihenuntersuchungen, wie sie heute etwa bei allen Neugeborenen für das Erkennen von genetisch bedingten Stoffwechselkrankheiten durchgeführt werden, eine rechtliche Basis. Diesbezüglich folgte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates, nachdem ein Streichungsantrag nach längerer Diskussion zurückgezogen worden war (Artikel 12). Die Beratungen werden Mitte November fortgeführt werden.
Ein vierjähriger Zahlungsrahmen zugunsten des Verkehrshauses der Schweiz in der Höhe von 6,4 Millionen Franken für die Jahre 2004 2007 (03.055 ns) und die dafür notwendige gesetzliche Grundlage wurden von der Kommission ohne Gegenstimmen gutgeheissen (Finanzierungsbeschluss 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, Bundesgesetz 15 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Das Verkehrshaus wurde erst im Frühjahr 2003 vom UVEK in den Kompetenzbereich des EDI transferiert. Die Kommission zeigte sich von den Ausführungen des Präsidenten und des Direktors des Verkehrshauses beeindruckt. Bemängelt wurde jedoch das eher zaghafte Engagement von Standortkanton und gemeinde.
Zur Diskussion stand auch die Finanzierung der Stiftung Bibliomedia (vormals Schweizerische Volksbibliothek) für die Jahre 2004 2007 (03.054 ns). Mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung werden für diese Periode 7 Millionen gefordert. Zu den zentralen Aufgaben von Bibliomedia gehört, in allen Regionen der Schweiz ein lebendiges Bibliotheksnetz sicherzustellen. Der Stiftung kommt im Bereich der Leseförderung, des regionalen Ausgleichs sowie der Verständigung und des Austausches eine grosse Bedeutung zu. Die Kommission will sich deshalb auch mit Blick auf die Ergebnisse der PISA-Studie und mit der Bedeutung des Lesens für die Integration der vom Bundesrat vorgesehenen Kürzung widersetzen: Sie beantragt mit 12 gegen 5 Stimmen bei einer Enthaltung, den Zahlungsrahmen um eine Million auf 8 Millionen aufzustocken, was dem bisherigen Stand entspricht. Eine Minderheit will dem Bundesrat folgen und den Zahlungsrahmen auf 7 Millionen kürzen. - Die gesetzliche Grundlage - als Übergangsregelung bis zur Verabschiedung des neuen Kulturförderungsgesetzes konzipiert - wurde ohne Gegenstimmen genehmigt.
Ferner hat die WBK den Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH- Bereich (03.045s) beraten. Sie empfiehlt ihn ihrem Rat mit 18 zu 1 Stimme ohne Enthaltung zur Genehmigung. Hervorgehoben wurden die seit 1992 - auch auf der Ebene Indikatoren - erzielten Fortschritte, betont die Bedeutung des vorgesehenen Reportings und des damit verbundenen politischen Controllings. Die Beratung bot Gelegenheit, generelle strategische Fragen aufzuwerfen, so die Weiterentwicklung der Forschungsanstalten und die Pläne für eine Einheit der ETHZ in Basel.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin am 23./24. Oktober 2003 in Bern.
Bern, 27. Oktober 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Hans Widmer, Kommissionspräsident, Tel. 041 360 12 10 Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38