Aufforderungsschreiben Veronika Ferres betreffend
München (ots)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass uns Frau Veronica Ferres mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen betraut hat. Anwaltliche Vollmacht wird versichert und kann bei Bedarf nachgereicht werden.
Die österreichische Zeitschrift NEWS hat in ihrer Ausgabe vom 30. August 2002 über die Hochzeit unserer Mandantin mit Herrn Martin Krug im Mai 2001 berichtet und die Behauptung aufgestellt, die Trauung sei unwirksam gewesen, die Ehe zwischen unserer Mandantin und ihrem Ehemann damit nichtig. Der Grund für die Unwirksamkeit der Eheschliessung soll nach Informationen der NEWS darin liegen, dass der Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden, die Eheleute getraut haben soll, obwohl er dazu aus formellen Gründen nicht befugt gewesen sei.
Diese Geschichte ist vollständig unwahr und stellt eine Verleumdung unserer Mandantin und ihres Ehemannes dar. Wie Sie dem vorliegenden Schreiben des Magistrats der Stadt Salzburg entnehmen können, hat nicht der Bürgermeister, sondern die Standesbeamtin Frau Veronika Pankraz das Ehepaar in formell ordnungsgemässer und einwandfreier Weise getraut. Der Herr Bürgermeister Schaden war während der Trauung nicht einmal zugegen.
Die Berichterstattung der NEWS, insbesondere die Titulierung der Ehe unserer Mandantin als "wilde Ehe" stellt einen eklatanten Verstoss gegen alle presserechtlichen Sorgfaltspflichten dar. Die Eheleute sind hier vorsätzlich verleumdet worden. Aus diesem Grund wird bereits eine Klage gegen den Verlag, welcher die Zeitschrift NEWS herausgibt, anhängig gemacht. Die Mandantin wird sich massiv gegen die in der NEWS erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen und Unterlassung sowie Schadensersatz von dem Verlag verlangen. Darüber hinaus wird die Veröffentlichung dieser unhaltbaren Vorwürfe für den Verlag, wie Sie dem Schreiben des Magistrats der Stadt Salzburg entnehmen können, auch unter presserechtlichen Gesichtspunkten ein Nachspiel haben. Entsprechende Ermittlungen gegen den Verlag sind bereits eingeleitet worden.
Wir weisen Sie daher darauf hin, dass der in der NEWS veröffentlichte Bericht inhaltlich falsch ist und unsere Mandantin dadurch in erheblicher Weise verleumdet und öffentlich bewusst verunglimpft wird. Wir bitten Sie und müssen Sie hiermit auch auffordern, von einer Weiterverbreitung dieser Unwahrheiten abzusehen.
Rein vorsorglich müssen wir darauf hinweisen, dass eine Veröffentlichung der Behauptung, dass irgendwelche Zweifel an der Wirksamkeit der Eheschliessung unserer Mandantin mit Herrn Martin Krug bestünden, erhebliche juristische Konsequenzen für Sie haben kann. Sollten Sie derartige Aussagen, wie sie im Bericht der Zeitschrift NEWS getroffen wurden, weiterverbreiten, so setzen Sie sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.
Wir gehen davon aus, dass Sie unserer Bitte, eine entsprechende Berichterstattung zu unterlassen, nachkommen und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
Ulrich Reber Rechtsanwalt
Kontakt: Ulrich Reber Kanzlei Schwarz..Kelwing..Wicke Tel. +49/89/28'64'00
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Andreas Fünfgeld
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