SUVA: Suva Stellungnahme zu den Positionen des SVV - Bewährte Marktaufteilung in der Unfallversicherung
Luzern (ots)
Die Suva nimmt zur Kenntnis, dass der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) die heutige Marktaufteilung in der Unfallversicherung grundsätzlich beibehalten will. Die Suva hält jedoch an der Notwendigkeit fest, Dienstleistungen für das Gesundheitswesen anbieten zu können und dafür die gesetzliche Basis zu schaffen.
Die Suva begrüsst die Aussagen des Präsidenten des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV an der heutigen Jahresmedienkonferenz, wonach der Tätigkeitsbereich der Suva grundsätzlich nicht angetastet werden soll. Gleichzeitig kritisiert der SVV jedoch, der im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) festgelegte Tätigkeitsbereich der Suva sei unklar geregelt und deshalb inakzeptabel. Die Suva ist mit dieser Interpretation nicht einverstanden: Der jetzige gesetzliche Zustand ist klar, die Aufteilung zwischen Suva und den Privatversicherern hat sich in langjähriger Praxis gefestigt und bewährt. Eine Rückkehr zu den gesetzlichen Kriterien, die vor 1984 Bestand hatten, würde neue unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetz verankern. Die Suva wird im Rahmen der bevorstehenden Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) denn auch alle Vorschläge ablehnen, die eine einseitige Marktverschiebung zugunsten der Privatversicherer und zulasten von Branchen mit hohen Risiken zur Folge hätte.
Am Mittwoch hat der SVV indessen einmal mehr betont, es sei nicht nachvollziehbar, dass Optikerbetriebe in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen. Tatsache ist aber, dass die Suva lediglich jene Betriebe versichert, die von Gesetzes wegen der Suva unterstellt sind. So fallen lediglich Optikerbetriebe in den Zuständigkeitsbereich der Suva, die auch Gläser bearbeiten. Betriebe, die sich auf den Verkauf beschränken, werden von der Suva nicht erfasst. Die Eidgenössische Rekurskommission für Unfallversicherung hat die entsprechende Praxis in einem Entscheid vom 29. April 2002 gestützt. Der Vorwurf der Privatversicherer, die Suva dehne ihre Tätigkeitsfelder eigenmächtig aus, ist demnach unbegründet.
Die kontinuierliche Verschiebung von Arbeitskräften aus den gewerblich-industriellen Branchen in den Dienstleistungssektor hat dazu geführt, dass der Versichertenbestand der Suva seit 1990 um über 12 Prozent abgenommen hat. Diese Entwicklung führt naturgemäss zu stagnierenden Lohnsummen und erhöht dadurch den Prämiendruck. Die Suva ist als öffentlich-rechtliches Unternehmen sowohl der Eigenwirtschaftlichkeit als auch dem Gemeinwohl aller versicherten Personen verpflichtet. Solidarität und Risikoausgleich sind aber ohne Substanz nicht möglich: Je mehr Unternehmen die Last von Branchen mit hohen Risiken mittragen, um so mehr profitieren die Versicherten. Die Suva akzeptiert die Rahmenbedingungen der heutigen Gesetzgebung. Damit sie jedoch den abnehmenden Versichertenbestand ausgleichen kann, benötigt sie einen erweiterten gesetzlichen Spielraum für Dienstleistungsangebote wie z.B. die Schadenabwicklung für Dritte.
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Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem Esprix für Kundenorientierung und dem Innovationspreis der Schweizer Assekuranz für das New Case Management und die wirkungsvolle Wiedereingliederung Verunfallter ausgezeichnet. www.suva.ch
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