Gewerkschaft Bau & Industrie: Gegen Verschiebung des Partikelfilter-Obligatoriums für Baumaschinen
Zürich (ots)
Die GBI wehrt sich entschieden dagegen, dass die Nachrüstung von Baumaschinen, die krebserzeugenden Russ ausscheiden, mit Partikelfiltern gestoppt werden soll. Eine nationalrätliche Motion von Jasmin Hutter hat leider genau das zum Ziel.
Nanopartikel aus Verbrennungsmotoren, insbesondere aus Dieselmotoren, sind krebserzeugend. Solche Partikel werden auch durch Baumaschinen erzeugt. Im Untertagbau (Tunnelbau) schreibt die Suva deshalb vor, dass alle Baumaschinen mit Partikelfiltern ausgerüstet sein müssen. Im Übertagbau sieht eine Richtlinie des BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) vom 1.9.2002 vor, dass zum Schutz von Anwohnern und Arbeitnehmenden auf Grossbaustellen Massnahmen gegen die Emission von krebserzeugendem Russ durch Baumaschinen getroffen werden müssen.
Namhafte Baumaschinenhersteller und Bauunternehmen haben rasch auf die erwähnte Richtlinie reagiert und die Nachrüstung von Baumaschinen mit Russpartikelfiltern vorangetrieben. So kann positiv vermerkt werden, dass heute bereits 5'000 Baumaschinen mit solchen Filtern ausgerüstet sind. Diese erfreuliche Tatsache entkräftet die Einwände, dass eine Nachrüstung der Geräte technisch nicht machbar sei. Auch finanzielle Einwände gegen das Filterobligatorium sind nicht stichhaltig. Eine vom BUWAL in Auftrag gegebene Studie schätzt, dass bei einer Umsetzung der Richtlinie bis im Jahre 2020 Gesundheitskosten von 4 Mrd. Franken eingespart werden können. Die Gesamtausgaben für die Nachrüstung dürften sich auf rund 1,4 Mrd. Franken belaufen. Diese Studie geht davon aus, dass bis im Jahre 2020 durch die Umsetzung der Russpartikelfilter-Pflicht etwa 1'300 Todesfälle (davon ca. 200 Lungenkrebsfälle) verhindert werden können.
Dennoch verlangt nun eine nationalrätliche Motion, dass die Richtlinie zu sistieren sei, bis die EU gleichlautende Gesetze oder Richtlinien in Kraft setzt und diese auch vollzieht. Für die GBI ist dies angesichts der mit der Richtlinie ermöglichten Minderung des menschlichen Leids und der Reduktion der Gesamtkosten unverständlich und inakzeptabel. Deshalb fordert die GBI die Räte auf, die Motion abzulehnen und die Umsetzung der BUWAL-Richtlinie zügig voranzutreiben. Hierzu gehören eine gezielte Informationskampagne, eine effiziente Beratung der Unternehmen und Kantone sowie ein konsequenter Vollzug der gesetzlichen Vorgaben. Die GBI ist bereit, aktiv zur Umsetzung eines solchen Konzepts beizutragen.
Weitere Auskünfte: Dario Mordasini, Bereichsleiter Arbeitssicherheit GBI, Tel. 079 215 74 24 Hansueli Scheidegger, Zentralsekretär GBI, Tel. 01 295 17 21