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GBI/SIB

Gewerkschaft Bau & Industrie: Gegen Verschiebung des Partikelfilter-Obligatoriums für Baumaschinen

Zürich (ots)

Die GBI wehrt sich entschieden dagegen, dass
die Nachrüstung von Baumaschinen, die krebserzeugenden 
Russ ausscheiden, mit Partikelfiltern gestoppt werden soll. 
Eine nationalrätliche Motion von Jasmin Hutter hat leider genau 
das zum Ziel.
Nanopartikel aus Verbrennungsmotoren, insbesondere aus 
Dieselmotoren, sind krebserzeugend. Solche Partikel werden 
auch 
durch Baumaschinen erzeugt. Im Untertagbau (Tunnelbau) 
schreibt die 
Suva deshalb vor, dass alle Baumaschinen mit Partikelfiltern 
ausgerüstet sein müssen. Im Übertagbau sieht eine Richtlinie 
des 
BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) vom 
1.9.2002 vor, 
dass zum Schutz von Anwohnern und Arbeitnehmenden auf 
Grossbaustellen Massnahmen gegen die Emission von 
krebserzeugendem 
Russ durch Baumaschinen getroffen werden müssen.
Namhafte Baumaschinenhersteller und Bauunternehmen 
haben rasch auf 
die erwähnte Richtlinie reagiert und die Nachrüstung von 
Baumaschinen mit Russpartikelfiltern vorangetrieben. So kann 
positiv 
vermerkt werden, dass heute bereits 5'000 Baumaschinen mit 
solchen 
Filtern ausgerüstet sind. Diese erfreuliche Tatsache entkräftet 
die 
Einwände, dass eine Nachrüstung der Geräte technisch nicht 
machbar 
sei. Auch finanzielle Einwände gegen das Filterobligatorium 
sind 
nicht stichhaltig. Eine vom BUWAL in Auftrag gegebene Studie 
schätzt, dass bei einer Umsetzung der Richtlinie bis im Jahre 
2020 
Gesundheitskosten von 4 Mrd. Franken eingespart werden 
können. Die 
Gesamtausgaben für die Nachrüstung dürften sich auf rund 1,4 
Mrd. 
Franken belaufen. Diese Studie geht davon aus, dass bis im 
Jahre 
2020 durch die Umsetzung der Russpartikelfilter-Pflicht etwa 
1'300 
Todesfälle (davon ca. 200 Lungenkrebsfälle) verhindert werden 
können.
Dennoch verlangt nun eine nationalrätliche Motion, dass die 
Richtlinie zu sistieren sei, bis die EU gleichlautende Gesetze 
oder 
Richtlinien in Kraft setzt und diese auch vollzieht. Für die GBI ist 
dies angesichts der mit der Richtlinie ermöglichten Minderung 
des 
menschlichen Leids und der Reduktion der Gesamtkosten 
unverständlich 
und inakzeptabel. Deshalb fordert die GBI die Räte auf, die 
Motion 
abzulehnen und die Umsetzung der BUWAL-Richtlinie zügig 
voranzutreiben. Hierzu gehören eine gezielte 
Informationskampagne, 
eine effiziente Beratung der Unternehmen und Kantone sowie 
ein 
konsequenter Vollzug der gesetzlichen Vorgaben. Die GBI ist 
bereit, 
aktiv zur Umsetzung eines solchen Konzepts beizutragen.
Weitere Auskünfte:
Dario Mordasini, Bereichsleiter Arbeitssicherheit GBI,
Tel. 079 215 74 24
Hansueli Scheidegger, Zentralsekretär GBI, Tel. 01 295 17 21

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