hotelleriesuisse sagt 2x ja und 7x nein im Hinblick auf die kommenden Volksabstimmungen vom 18. Mai 2003
Bern (ots)
hotelleriesuisse befürwortet die beiden Reformvorlagen zu Armee und Bevölkerungsschutz, lehnt jedoch alle sieben zur Abstimmung gelangenden Volksinitiativen ab. Diese Empfehlungen an ihre Mitglieder fasste die Spitze des führenden Arbeitgeberverbandes der Hotellerie an ihrer Sitzung vom 27. März 2003.
Die beiden Reformvorlagen in den Bereichen Armee und Bevölkerungsschutz werden von hotelle-riesuisse zur Annahme empfohlen.
Anders sieht die Situation bei den sieben Volksinitiativen aus, bei denen die Verbandsleitung alle-samt die Nein-Parole gefasst hat. Bei allen Vorlagen geht es um unerwünschte Eingriffe in Wirt-schaft und Gesellschaft bzw. um einen massiven Ausbau der Sozialsysteme beides ist nicht im Sinne eines selbstverantwortlichen Unternehmertums, zu dem sich hotelleriesuisse bekennt. Na-mentlich handelt es sich um die Volksinitiativen "Strom ohne Atom", "Gesundheit muss bezahlbar sein", "Ja zu fairen Mieten", "Atomkraftwerke Moratorium Plus", "Lehrstelleninitiative Recht auf berufliche Ausbildung", "Gleiche Rechte für Behinderte", sowie die "Sonntagsinitiave für vier auto-freie Sonntage im Jahr".
Die Lehrstelleninitiative wird von hotelleriesuisse aus folgenden Gründen abgelehnt: Das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG) ermöglicht es dem Bundesrat bereits, im Rahmen der verfügbaren Mittel befristete Massnahmen zur Bekämpfung eines Ungleichgewichts beim Lehrstellenangebot zu ergreifen. Das in der Initiative geforderte Instrument des Berufsbildungsfonds existiert ebenfalls bereits im nBBG, es bleibt jedoch auf die jeweilige Branche beschränkt. Schliesslich bedeutete die Annahme der Initiative eine Gefahr für die duale Berufsbildung, die Staat und Wirtschaft seit Jahr-zehnten erfolgreich zusammen gestalten.
hotelleriesuisse erachtet das im Dezember 2002 vom Parlament verabschiedete neue Behinderten-Gleichstellungsgesetz als gute Alternative zur Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte". Es regelt differenziert die nötigen Anpassungen, die Private und die öffentliche Hand vornehmen müssen. Zentrale Forderungen der Behinderten werden darin bereits erfüllt, wie beispielsweise der Zugang zu öffentlichen Bauten die neu bewilligt oder erneuert werden, das Diskriminierungsverbot beim Zugang zu privaten Dienstleistungen, das Klagerecht für Behindertenorganisationen und die Schaffung eines Gleichstellungsbüros auf Bundesebene.
Gerade auch die Annahme der "Sonntagsinitiative" würde sich negativ auf die Tourismuswirtschaft auswirken, insbesondere in abgelegenen Gebieten, die vom Tourismus besonders abhängig sind, und natürlich bei den zahlreichen Unternehmen, die im Tourismusmarkt tätig sind. Zudem würden ausländische Gäste in ihrer Ferienplanung behindert, an den Grenzen festsitzen oder nicht wie geplant heimreisen können. Auch im Ausland wäre kaum mit Verständnis zu rechnen, wenn der private Strassenverkehr an den betreffenden Sonntagen an der Schweizer Grenze blockiert würde. Die Annahme der Initiative würde generell das Image der Schweiz als Ferienland nachhaltig schädigen und ihre Glaubwürdigkeit in der internationalen Verkehrspolitik schwächen.
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