Google AdWords vor Gericht
Hamburg (ots)
Die metaspinner media GmbH verteidigt ihre eingetragene Marke "Preispiraten" gegen die Nutzung als Google AdWord. Ähnlich den in Frankreich gegen die AdWord-Praxis, Marken als Suchworte zur Steuerung der Anzeige von suchwortbezogener Werbung zu benutzen, angestrengten Verfahren von Luis Vuitton, dem Internet-Reisebüro "Bourse des Vols" und zuletzt dem Versicherungskonzern AXA sowie dem in den USA von American Blind & Wallpaper Factory betriebenen Verfahren wird die Vermarktungsstrategie der Google AdWords auch in Deutschland einer rechtlichen Überprüfung unterzogen.
So erwirkte die metaspinner media GmbH eine einstweilige Verfügung gegen Google vor dem Landgericht Hamburg. Google lehnte es allerdings ab, die Verfügung als abschliessende Regelung anzuerkennen. Vielmehr setzte Google die Nutzung des Zeichens "Preispiraten" als AdWord entgegen der einstweiligen Verfügung fort. Dabei wurden auch Anzeigen für direkte Konkurrenten sowohl zum Angebot der metaspinner media GmbH unter "www.metaspinner.de" als auch zu der unter "www.preispiraten.de" angebotenen kostenlosen Preisvergleichssoftware von Google angenommen und veröffentlicht. Das Programm "Preispiraten ermöglicht dem Nutzer einen schnelle und umfassenden Vergleich von Produktpreisen in mehreren Online-Auktionshäusern und über 600 angeschlossenen Online-Shops.
"Es kann nicht sein", so Rechtsanwalt Stefan Maas, von der die Verfahren betreuenden Kanzlei maas_rechtsanwälte aus Köln, "dass die erheblichen wirtschaftlichen Aufwendungen zum Aufbau der Marke "Preispiraten" durch werbende Dritte und insbesondere Google ausgenutzt und abgeschöpft werden". Einerseits nutzen Dritte ein hohes Ranking in Bezug auf die als AdWord ausgenutzten Marken. Andererseits erzielt vor allem Google selbst Vergütungen für die Werbemassnahmen. Insoweit stützen beide ihren Vorteil allein auf die Vorleistungen des Markenrechtsinhabers.
Um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern und die einstweilige Verfügung bestätigen zu lassen, wurde nun Klage vor dem Landgericht Hamburg durch die von der metaspinner media GmbH beauftragte Kanzlei maas_rechtsanwälte erhoben.
Damit kommt es in Deutschland zum wahrscheinlich ersten Prozess, in dem sich Marken- und Wettbewerbsrechte einerseits und die äusserst lukrative Vermarktungsstrategie von Google andererseits gegenüberstehen. "Insbesondere in Anbetracht des geplanten Börsengangs sollte Google die rechtlichen Grundlagen ihres AdWords-Geschäftsmodells klären.", so Christoph Berndt, Geschäftsführer der metaspinner media GmbH. Das Gericht wird zu klären haben, ob Google geschützte Marken und Namen zu eigenen Werbe- und Vermarktungszwecken ohne Berechtigung (Lizenz o.ä.) benutzen darf.
Kontakt:
maas_rechtsanwälte
Herrn Rechtsanwalt Stefan Maas
Beethovenstr. 8
D-50674 Köln
Fax: +49/221/88 88 76 66
E-Mail: ms@ra-maas.de
metaspinner media GmbH
Christoph Berndt
Hansaplatz 1
20099 Hamburg
Tel. +49/40/37 45 91
Fax +49/40/37 51 92 67
E-Mail: cb@metaspinner.de