Google AdWords vor Gericht - Teil 2
Hamburg (ots)
Die metaspinner media GmbH verteidigt ihre eingetragene Marke "Preispiraten" (www.preispiraten.de) gegen die Nutzung als Google AdWord nun auch mit einer Klage vor dem Landgericht Hamburg. Nachdem das Landgericht bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Google entschieden hatte, kommt es am Dienstag, den 24. August 2004 nun zur ersten mündlichen Verhandlung über die Frage, ob Google geschützte Marken und Namen zu eigenen Werbe- und Vermarktungszwecken entgegen dem erklärten Willen des Markeninhabers und ohne Berechtigung (Lizenz o.ä.) als AdWord und somit als Trigger für die Einblendung von Werbeanzeigen benutzen darf.
Hiergegen wendet sich die metaspinner GmbH. "Es kann nicht sein", so Rechtsanwalt Stefan Maas von der die Verfahren betreuenden Kanzlei maas_rechtsanwälte aus Köln, "dass die erheblichen wirtschaftlichen Aufwendungen zum Aufbau der Marke "Preispiraten" durch werbende Dritte und insbesondere Google ausgenutzt und abgeschöpft werden". Einerseits nutzen Dritte ein hohes Ranking in Bezug auf die als AdWord ausgenutzten Marken. Andererseits erzielt vor allem Google selbst Vergütungen für jene Werbemassnahmen. Insoweit stützen beide ihren Vorteil allein auf die Vorleistungen des Markenrechtsinhabers. Es ist zu erwarten, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung Stellung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen genommen und damit ein Ausblick auf die mögliche Entscheidung gegeben wird.
Ähnlich den in Frankreich gegen die AdWord-Praxis angestrengten Verfahren von Luis Vuitton, dem Internet-Reisebüro "Bourse des Vols", Rentabiliweb, dem Versicherungskonzern AXA, sowie den in den USA von American Blind & Wallpaper Factory und Geico betriebenen Verfahren, wird die Vermarktungsstrategie der Google AdWords auch in Deutschland einer rechtlichen Überprüfung unterzogen. Dabei geht es nicht um die generelle Versagung dieser Werbeform, sondern darum, Grenzen etwa zum Schutz von Namens- und Markeninhabern zu definieren.
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