Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Berichtspflicht für deutsche Soldaten bei Auslandseinsätzen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung
Berlin (ots)
Die Bundeswehr soll nach Überlegungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte bei Einsätzen zur Terrorismusbekämpfung die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und des Humanitären Völkerrechts beobachten. Der Bundestag sollte in zukünftige Mandate eine Berichtspflicht für Bundeswehrangehörige zu Menschenrechtsverletzungen aufnehmen, erklärte Wolfgang Heinz, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts, am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung der Studie "Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte. Entwicklungen 2003/2004." Es müsse für die Soldaten auch klar sein, nach welchen Rechtsgrundsätzen Gefangene zu behandeln und an wen sie zu übergeben seien.
Demokratische Regierungen müssten internationale Menschenrechtsnormen einhalten, um ihrem Selbstverständnis gerecht zu werden, so Heinz. Trotz der Verabschiedung der UN-Resolution 1456 im Januar 2003, die fordere, Terrorismusbekämpfung müsse mit den Menschenrechten in Einklang gebracht werden, gebe es dazu keine umfassende Beobachtung durch die Vereinten Nationen. Hier seien Impulse der Mitgliedstaaten wichtig. "Die Bundesregierung sollte Initiativen zur systematischen Beobachtung der Terrorismusbekämpfung unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten unterstützen - bei der UN-Menschenrechtskommission, im Sicherheitsrat und besonders in dessen Komitee zur Terrorismusabwehr", forderte der Menschenrechtsexperte. Terrorismusbekämpfung werde in sicherheitspolitischen Konzepten der USA, der NATO und der EU zunehmend als militärische Aufgabe betrachtet. "Terrorismusbekämpfung sollte aber nicht als Krieg, sondern als Ahndung von internationaler Kriminalität verstanden werden."
Der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, beklagte, dass viele Regierungen die Anti-Terrorismus-Kampagnen nutzten, um die Arbeit von Menschenrechtlern zu diffamieren und diese mundtot zu machen. Es dürfe keinen "Terrorrabatt" für solche Staaten geben.
Bei der vorliegenden Studie handelt es sich um eine Folgepublikation der vom Institut im Juli 2003 veröffentlichten Studie "Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte", die den Zeitraum Oktober 2001 bis April 2003 berücksichtigt hatte.
Die Studie:
Wolfgang S. Heinz, Jan-Michael Arend: Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte. Entwicklungen 2003/2004. Berlin, Deutsches Institut für Menschenrechte, 2004, 112 Seiten.
Ein Interview (Audiofile) mit dem Autor der Studie, Wolfgang Heinz, zum Thema "Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte" kann auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte http://www.institut-fuer-menschenrechte.de abgerufen werden.
Kontakt:
Nina Salomon
Deutsches Institut für Menschenrechte
Telefon +49/30/259/359-16
Mobile: +49/162/38/707-55
E-Mail: salomon@institut-fuer-menschenrechte.de