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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Berichtspflicht für deutsche Soldaten bei Auslandseinsätzen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung

Berlin (ots)

Die Bundeswehr soll nach Überlegungen des Deutschen
Instituts für Menschenrechte bei Einsätzen zur Terrorismusbekämpfung
die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und des
Humanitären Völkerrechts beobachten. Der Bundestag sollte in
zukünftige Mandate eine Berichtspflicht für Bundeswehrangehörige zu
Menschenrechtsverletzungen aufnehmen, erklärte Wolfgang Heinz,
wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts, am Mittwoch in Berlin
bei der Vorstellung der Studie "Internationale Terrorismusbekämpfung
und Menschenrechte. Entwicklungen 2003/2004." Es müsse für die
Soldaten auch klar sein, nach welchen Rechtsgrundsätzen Gefangene zu
behandeln und an wen sie zu übergeben seien.
Demokratische Regierungen müssten internationale
Menschenrechtsnormen einhalten, um ihrem Selbstverständnis gerecht zu
werden, so Heinz. Trotz der Verabschiedung der UN-Resolution 1456 im
Januar 2003, die fordere, Terrorismusbekämpfung müsse mit den
Menschenrechten in Einklang gebracht werden, gebe es dazu keine
umfassende Beobachtung durch die Vereinten Nationen. Hier seien
Impulse der Mitgliedstaaten wichtig. "Die Bundesregierung sollte
Initiativen zur systematischen Beobachtung der Terrorismusbekämpfung
unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten unterstützen - bei der
UN-Menschenrechtskommission, im Sicherheitsrat und besonders in
dessen Komitee zur Terrorismusabwehr", forderte der
Menschenrechtsexperte. Terrorismusbekämpfung werde in
sicherheitspolitischen Konzepten der USA, der NATO und der EU
zunehmend als militärische Aufgabe betrachtet. "Terrorismusbekämpfung
sollte aber nicht als Krieg, sondern als Ahndung von internationaler
Kriminalität verstanden werden."
Der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner
Bielefeldt, beklagte, dass viele Regierungen die
Anti-Terrorismus-Kampagnen nutzten, um die Arbeit von
Menschenrechtlern zu diffamieren und diese mundtot zu machen. Es
dürfe keinen "Terrorrabatt" für solche Staaten geben.
Bei der vorliegenden Studie handelt es sich um eine
Folgepublikation der vom Institut im Juli 2003 veröffentlichten
Studie "Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte", die
den Zeitraum Oktober 2001 bis April 2003 berücksichtigt hatte.
Die Studie:
Wolfgang S. Heinz, Jan-Michael Arend: Internationale
Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte. Entwicklungen 2003/2004.
Berlin, Deutsches Institut für Menschenrechte, 2004, 112 Seiten.
Ein Interview (Audiofile) mit dem Autor der Studie, Wolfgang
Heinz, zum Thema "Internationale Terrorismusbekämpfung und
Menschenrechte" kann auf der Homepage des Deutschen Instituts für
Menschenrechte http://www.institut-fuer-menschenrechte.de abgerufen
werden.

Kontakt:

Nina Salomon
Deutsches Institut für Menschenrechte
Telefon +49/30/259/359-16
Mobile: +49/162/38/707-55
E-Mail: salomon@institut-fuer-menschenrechte.de

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