Sanitas mit neuer Rechtsstruktur
Zürich (ots)
Die Sanitas Krankenversicherung gründet auf den 1. Januar 2004 zwei Aktiengesellschaften. Diese führen das Versicherungsgeschäft gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG respektive gemäss Versicherungsvertragsgesetz VVG. Beide Aktiengesellschaften bleiben im Besitz der Stiftung Sanitas Krankenversicherung, die damit zur Holding wird.
Im Dezember 2003 haben die zuständigen eidgenössischen Departemente (EDI und EFD) den neuen Aktiengesellschaften auf den 1. Januar 2004 die notwendigen Betriebsbewilligungen erteilt. Diese werden damit Trägerinnen für die Krankenversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG respektive für das Zusatzversicherungsgeschäft nach Versicherungsvertragsgesetz VVG. Mit dieser Trennung trägt die Sanitas der Unterstellung unter zwei verschiedene Gesetze und Aufsichtsbehörden Rechnung. Beide Aktiengesellschaften bleiben zu 100 Prozent im Besitz der Stiftung Sanitas Krankenversicherung, welche damit die Funktion einer Holding übernimmt.
Die neue Rechtstruktur verursacht keine höheren Verwaltungskosten. Das Management der neuen Gesellschaften ist personell identisch mit der bisherigen Geschäftsführung.
Die neue Struktur hat keinen Einfluss auf die Versicherungsdeckung der Kunden; alle Versicherten haben weiterhin die gewohnten Ansprechpartner. Die Sanitas hat ihre Kunden bereits im Oktober 2003 über die geplante Änderung der Rechtsstruktur informiert.
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