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Verband Deutscher Hypothekenbanken

VDH begrüsst geplante neue EU-Eigenkapitalvorschriften

Berlin (ots)

Der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH)
begrüsst die Absicht der EU-Kommission, gedeckte
Schuldverschreibungen (Covered Bonds) wie Pfandbriefe weiterhin mit
einer günstigen Risikogewichtung zu versehen. Mit dem heute
veröffentlichten Entwurf der EU-Richtlinie zur Überführung von Basel
II in europäisches Recht trägt die EU-Kommission der besonderen
Sicherheit des Pfandbriefs erneut Rechnung und ebnet den Weg für eine
Fortsetzung seiner Erfolgsstory. Dies ist für den Finanzplatz
Deutschland von grosser Bedeutung, da ab Mitte 2005 alle
Kreditinstitute, die gewisse Anforderungen erfüllen, Pfandbriefe
emittieren können. Auch für den Hypothekarkredit und im Staats- und
Kommunalkreditgeschäft konnte eine privilegierte Behandlung erreicht
werden. Trotz dieses umfassenden Erfolges gibt es in einigen
Detailfragen noch Klärungs- und Verbesserungsbedarf.
Nach den vorliegenden Plänen müssen Investoren den Pfandbrief in
der Regel auch weiterhin nur mit 10% gewichten, sofern sie den
modifizierten Standardansatz wählen. Ungesicherte
Bankschuldverschreibungen werden dagegen mit 20% zu gewichten sein.
Noch Klärungsbedarf bei der Pfandbriefgewichtung im
fortgeschrittenen Ratingansatz
Im einfachen internen Ratingansatz hängt die Gewichtung vor allem
von den Faktoren Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default,
PD) und erwarteter Verlustquote ab (Loss Given Default, LGD). Während
ein Pfandbriefinvestor die PD des Emittenten selbst ermitteln muss,
wird für die LGD im einfachen internen Ratingansatz ein Wert
vorgegeben. Auf Initiative des VDH und mit Unterstützung des
Europäischen Hypothekenverbandes (EHV) wurde die aufsichtlich
vorgegebene LGD von zunächst vorgesehenen 20 auf 12,5 % abgesenkt.
Angemessen wäre nach Ansicht des VDH jedoch eine LGD-Quote von 10 %,
um die hohe Sicherungsqualität der Deckungsmassen angemessen  zu
berücksichtigen. Hier wird sich der VDH für eine weitere Verbesserung
einsetzen.
Ungeklärt ist noch wie Investoren, die den fortgeschrittenen
Ratingansatz nutzen, interne Ratings gedeckter Schuldverschreibungen
erstellen sollen. Denn im fortgeschrittenen Ratingansatz muss der
Investor für die Eigenkapitalgewichtung nicht nur die PD des
Emittenten, sondern auch die LGD-Quote des Pfandbriefs selbst
ermitteln. Die für diese Schätzung notwendigen Daten der
Deckungsmasse fehlen ihm aber, zumal er Daten des Emittenten für
eigene Schätzungen nicht verwenden darf. Der VDH schlägt daher vor,
Pfandbriefanlegern, die den fortgeschrittenen Ansatz nutzen, die
Anwendung des einfachen Ratingansatzes zu gestatten. Anderenfalls
bestünde die Gefahr, dass diese Investoren auf andere
Kapitalmarktprodukte ausweichen. Angesichts der Bedeutung des
Pfandbriefs könnte dies dem Finanzplatz Deutschland spürbaren Schaden
zufügen.
Der VDH begrüsst, dass künftig erstmals auf europäischer Ebene
gedeckte Schuldverschreibungen gesetzlich definiert und damit klar
von sonstigen Bankschuldverschreibungen abgehoben werden. Durch die
enumerative Aufzählung weniger zulässiger Deckungswerte werden diese
begrenzt und damit die Qualität der Deckungsmasse auf ein hohes
Niveau gesetzt. Wünschenswert wären aus Sicht des VDH darüber hinaus
Regelungen, die sicherstellen, dass bei Insolvenz des Emittenten die
Bedienung der Schuldverschreibung fortgesetzt wird und, sollte es
dennoch zu einem Ausfallereignis kommen, die Verluste minimiert
werden.
Beim Hypothekarkredit sachgerechte Lösung auf nationaler Ebene
nötig
Zufrieden äussert sich der VDH über die Regelungen zum
Hypothekarkredit. Im Bereich des Wohnungsbaukredits wird es sowohl im
modifizierten Standardansatz als auch im fortgeschrittenen
Ratingansatz zu deutlichen Kapitalentlastungen kommen. Allerdings
werden die Voraussetzungen, um die Entlastungen zu erzielen,
gegenüber dem Status quo angehoben. Auch im Bereich des gewerblichen
Hypothekarkredits sieht der VDH wesentlichen Hand-lungsbedarf im
Rahmen der praktikabel auszugestaltenden Umsetzung in nationales
Recht. Der VDH begrüsst ausdrücklich, dass der gewerbliche
Hypothekarkredit im Bereich der Grosskreditregelungen wieder als
privilegierungsfähig anerkannt wird. Die Wiedereinführung der
Anerkennungsfähigkeit war nach ihrem Auslaufen am 31.12.2001 ein
wesentliches Anliegen des VDH.
VDH-Ratingprojekt für Staats-, Kommunal- und Bankenportfolio
Positiv beurteilt der VDH auch, dass es im deutschen Staats- und
Kommunalkreditgeschäft bei einer 0 %-Gewichtung von Krediten an
Länder und Kommunen bleibt. Zwecks verbesserter Risikosteuerung und
da die Hypothekenbanken auch ausserhalb Deutschlands im Staats- und
Kommunalkreditgeschäft tätig sind, unterstützt der VDH seine
Mitgliedsinstitute mit dem Aufbau eines internen Ratingsystems für
das Staats- sowie Kommunalkreditportfolio und arbeitet mit ihnen
überdies ein entsprechendes System für das Bankenportfolio aus.

Kontakt:

Verband Deutscher Hypothekenbanken
Georgenstr. 21
10117 Berlin
Tel. +49/30/20915-100
Fax: +49/30/20915-101
Internet: http://www.hypverband.de

Ansprechpartner:
Christian Walburg
Tel. +49/30/20915-340
E-Mail: walburg@hypverband.de

Dr. Helga Bender
Tel. +49/30/20915-330
E-Mail: bender@hypverband.de

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