euro adhoc: BilTrain AG
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen /
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, Verzehr der
Hälfte des Grundkapitals
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03.06.2005
Aus dem vorläufigen Ergebnis der BWA zum 30.04.2005 hat sich nach Vorlage Anfang Juni 2005 ergeben, dass die Hälfte des Grundkapitals i.S. des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz aufgezehrt ist. Aus diesem Anlass und den aktuellen Erkenntnissen konnte die KPMG als Abschlussprüfer ihre Prüfung noch nicht abschließen, so dass dementsprechend noch keine ordentliche Hauptversammlung durchgeführt werden kann.
Auf Grund der Anzeige i.S. des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz und der befristeten Zustimmung zum Vergleich beim Oberlandesgericht Dresden (Frist bis 31.07.2005, s. adhoc-Mitteilung vom 30.03.2005) hat der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat beschlossen an dem geplanten Termin zum 21.07.2005 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und die ordentliche Hauptversammlung zu verschieben.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Andreas Rottstädt
Tel.: +49 (0)351 8739 152
E-Mail: andreas.rottstaedt@biltrain.de
Branche: Unternehmensberatung
ISIN: DE0005084701
WKN: 508470
Index: General Standard, CDAX
Börsen: Hamburger Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Freiverkehr