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RHI Magnesita

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002

Wien (euro adhoc) -

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  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Aktien
Mit Beschluss der 29. ordentlichen
Hauptversammlung der RHI AG vom 29. Mai 2008 wurde der Gesellschaft 
die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG 
im Umfang von bis zu 10.000 (zehntausend) Stückaktien, dies 
entspricht 0,026 % (null Komma null zwei sechs Prozent) des 
Grundkapitals der Gesellschaft, höchstens zum Börsekurs am Tag der 
Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende 
Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der 
Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener 
Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der 
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" erteilt. Die Geltungsdauer der 
Erwerbsermächtigung ist bis zur nächsten ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2009 und beträgt somit 
längstens 16 (sechzehn) Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 23. Juni 2008 den Beschluß gefaßt, entsprechend 
dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und 
leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der Mitglieder der 
Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der Arbeitnehmer 
verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis 
zu einem Maximalausmaß von 10.000 (zehntausend) Stück rückzuerwerben 
und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der 
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien" zur 
Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser 
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem 
genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der 
Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluß des Vorstands
veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung")
eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft
und die Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluß der Hauptversammlung wurde am 25. Juni 2008 im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 01. Juli 2008 und endet spätestens
am 31. August 2009.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 10.000 
(zehntausend) Stück, das sind maximal 0,026 % (null Komma null zwei 
sechs Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der 
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum 
Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der 
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende 
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die 
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die 
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die website der Gesellschaft im 
Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, am 23. Juni 2008
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

RHI AG
Investor Relations
Mag. Barbara Potisk
Tel: +43-1-50213-6123
Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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