Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002
Wien (euro adhoc) -
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Aktien
Mit Beschluss der 29. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 29. Mai 2008 wurde der Gesellschaft die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 10.000 (zehntausend) Stückaktien, dies entspricht 0,026 % (null Komma null zwei sechs Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft, höchstens zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" erteilt. Die Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung ist bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2009 und beträgt somit längstens 16 (sechzehn) Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 23. Juni 2008 den Beschluß gefaßt, entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 10.000 (zehntausend) Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien" zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluß des Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluß der Hauptversammlung wurde am 25. Juni 2008 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 01. Juli 2008 und endet spätestens am 31. August 2009.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 10.000 (zehntausend) Stück, das sind maximal 0,026 % (null Komma null zwei sechs Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die Veröffentlichung der Angaben über die website der Gesellschaft im Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, am 23. Juni 2008 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Barbara Potisk
Tel: +43-1-50213-6123
Email: barbara.potisk@rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt