Bewegung für Unabhängigkeit: Freie Meinungsbildung bei Abstimmungen
Sempach (ots)
Die Bewegung für Unabhängigkeit hat an ihrer Versammlung vom 27. März 2004 die neuerdings viel diskutierte Frage der Aktivität der Bundesratsmitglieder vor den jeweiligen Abstimmungen von Volk und Ständen der Schweizerischen Eidgenossenschaft diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
1. Die schriftlichen Erläuterungen, welche den Stimmzetteln beigegeben werden ("Bundesbüchlein"), sind in einem Bundesgesetz geregelt und stellen eine hinreichende Information der Stimmberechtigten dar.
2. Bei den Abstimmungsvorlagen handelt es sich immer um Beschlüsse der beiden Kammern der Bundesversammlung. Ob sie dem entsprechen, was der Bundesrat den Räten vorgeschlagen hat, ist für die Abstimmung irrelevant. Die Beschlüsse sind aber auch nicht vom Bundesrat gegenüber Volk und Ständen zu vollziehen, denn sie erhalten erst Wirkung durch die Annahme seitens des Souveräns.
3. Es gibt bei einer Abstimmung weder ein richtiges noch ein unrichtiges Resultat, weshalb behördlicherseits kein Anlass besteht, Volk und Stände über das Instrument gemäss Ziff. 1 hinaus zu beeinflussen. Als Vollstrecker des Volkswillens darf sich der Bundesrat nicht zur Partei machen. Ansonsten muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, durch seine Stellungnahme zu polarisieren und den inneren Zusammenhalt des Landes zu gefährden.
4. Demnach hat der Bundesrat keine Abstimmungskampagne zu eröffnen, vor allem nicht unter Einsatz von Bundespersonal oder mit Staatsgeldern. Das ist allein Sache der Stimmberechtigten und ihrer Organisationen. Damit ist weder den Mitgliedern des Bundesrates noch den Beamten die Möglichkeit genommen, in ihrer Eigenschaft als Stimmberechtigte ihre Meinung zu vertreten.
5. Angesichts der Unsicherheit zahlreicher Politikerinnen und Politiker in diesen Fragen empfiehlt es sich, durch Unterzeichnung der Volksintiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda für eine klare Regelung der Thematik zu sorgen.
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