Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C.; Spector Roseman & Kodroff, P.C.
Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C., und Spector Roseman & Kodroff, P.C., kündigen an, dass sie im Namen der Investoren von Lernout & Hauspie Speech Products, N.V., die deren Aktien an der EASDAQ-Börse erwarben, ein Sammelklage einreichen
Washington (ots/PRNewswire)
Die Anwaltskanzleien von Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C. und Spector Roseman & Kodroff, P.C. haben im Namen ihrer Klienten und im Namen derer, die die Wertpapiere von Lernout & Hauspie Speech Products, N.V. ("L&H" oder das "Unternehmen") an der EASDAQ-Börse in der Zeit vom 28. April 1998 bis zum 8. November 2000 (die "Class Period") kauften, eine Klage eingereicht.
Die Klage ist anhängig am United States District Court for the District of Massachusetts gegen verschiedene frühere leitende Angestellte und Direktoren des Unternehmens, die Prüfer des Unternehmens und gewisse Finanzinstitute (zusammen, die "Beklagten") wegen Verletzungen der Federal Securities Laws (US-Wertpapiergesetze). Es handelt sich um die einzige US-Class Action (Sammelklage) im Namen von Käufern der L&H-Wertpapiere an der EASDAQ-Börse. Die Klageschrift behauptet, dass die Beklagten auf Anweisung von leitenden Angestellten an einem gross angelegten Bilanzbetrug beteiligt waren, der zu einer zu hohen Angabe von L&Hs öffentlich berichtetem Einkünften beginnend vom ersten Quartal des Finanzjahres 1998 bis hin zu den ersten zwei Quartalen des Finanzjahres 2000 in einer Gesamthöhe von USD 377 Million (64% höher als das tatsächliche Einkommen)geführt hat. Die Klageschrift gibt an, dass L&H an zahlreichen illegalen Buchführungsunregelmässigkeiten beteiligt war, die vom Zurückdatieren von Verträgen, über vorzeitiges Buchen von Einkünften, über Gütertausch mit Kunden und Buchung des Tauschs als Einkünfte, über die Buchung von Einkünften, obwohl der Kaufvertrag noch nicht verhandelt oder unterschrieben war, bis hin zum Treffen von Nebenabsprachen mit Kunden und dem Einräumen eines Umtauschsrechts an Kunden reichten.
Weiterhin gründete L&H zusammen mit Dexia Bank Belgium (frühere Artesian Banking Corp. S.A.) 30 Firmen, die angeblich Softwarelizenzen im Wert von Millionen von Dollarn von L&H erwarben. L&H buchte zu Unrecht sämtliche von diesen Firmen angeblich erhaltenen Einkünfte mit der Absicht, die öffentlich berichteten Einkünfte von L&H "aufzublasen" und den grossen Aktionären von L&H -- FLV, Mercator und den leitenden Angestellten des Unternehmens -- Nutzen zu bringen. In der Klageschrift wird weiterhin behauptet, dass L&H diesen massiven Bilanzbetrug ohne die Beihilfe seiner Prüfer, einschliesslich KPMG, und seiner Banken, einschliesslich Dexia, nicht hätte begehen können.
Am 8. August 2000 enthüllte das Wall Street Journal den weitreichenden Betrug, der angeblich von L&H und KPMG und anderen verschleiert worden war. Der Artikel vom 8. August 2000 machte öffentlich, dass die Einkünfte und der daraus resultierende Nettogewinn und Gewinn pro Aktie, die L&H im vierten Quartal 1999 und im ersten Quartal 2000 berichtet hatten, zu hoch angesetzt waren. Nach dieser Nachricht fielen die Stammaktien des Unternehmens dramatisch um 19% von einem Vortagsabschluss von USD 37 pro Aktie auf USD 29-13/16 pro Aktie, wobei diese am niedrigsten mit USD $26-3/4 pro Aktie gehandelt worden waren. Dann gab am 9. November 2000, nach Monaten des Leugnens, L&H eine Presseerklärung heraus, die bekannt gab, dass das Unternehmen aufgrund von früheren "Fehlern und Unregelmässigkeiten" die Finanzberichte der zurückliegenden 2-1/2 Jahre neu vorlegen müsse. Das Unternehmen warnte weiterhin, dass seine Einkünfte im dritten Quartal 2000 "wenigstens USD 40 Millionen unter dem zuvor veröffentlichtem Bereich von USD 165 bis USD 185 Millionen" liegen würden. Darüber hinaus verkündete das Unternehmen, dass KPMGs Halbjahresprüfung nicht vor dem 14. November 2000 fertig gestellt werden würde. Aufgrund dieser Enthüllungen setzten sowohl NASDAQ als auch EASDAQ den Handel mit L&H-Wertpapieren aus. Vor der Aussetzung fiel der Preis für L&H-Wertpapiere auf dem NASDAQ-Markt bis auf USD 6,22 und der Preis für Stammaktien an der EASDAQ fiel bis auf USD 3,70.
Wenn Sie während der Class Period (28. April 1998 bis 8. November 2000) L&H- Wertpapiere an der EASDAQ-Börse gekauft oder erworben haben, können Sie sich bis spätestens 13. Dezember 2005 an das Gericht wenden, um zum Hauptkläger ernannt zu werden. Die Ernennung zum Hauptkläger steht jedem Käufer von L&H-Wertpapieren an der EASDAQ-Börse offen, einschliesslich Käufern mit Hauptwohnsitz in Europa. Gewisse rechtliche Anforderungen müssen erfüllt sein, um Hauptkläger werden zu können.
Jedes Mitglied der angeblichen Class kann das Gericht veranlassen, als Hauptkläger durch einen Rechtsbeistand der eigenen Wahl aufzutreten, oder sich auch dafür entscheiden, als abwesendes Class-Mitglied bei der Sammelklage (class action lawsuite) zu fungieren. Ihre Fähigkeit an einer wie auch immer gearteten Rückgewinnung beteiligt zu sein, hängen jedoch nicht davon ab, ob Sie als Hauptkläger auftreten oder nicht. Um ein Mitglieder der Class zu sein, müssen Sie derzeit nichts unternehmen.
Der Schwerpunkt der Anwaltskanzleien Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C. und Spector, Roseman & Kodroff, P.C. liegt im Bereichen komplexer Prozesse, einschliesslich Klagen, die mit Wertpapiergesetzen, Antitrust-, Vertrags- und Wirtschaftsansprüchen zu tun haben. Beide Kanzleien verfügen über grosse Erfahrung im Verfolgen von Investorensammelklagen (investor class actions), einschliesslich Wertpapierbetrug, und sind engagiert in grossen anhängigen Verfahren an Gerichten auf Landes- und Bundesebene in den ganzen USA. Die Kanzleien verfügen über grosse Erfahrung bei der Vertretung von europäischen Investoren bei Prozessen in den USA, einschliesslich der europäischen Investoren, die zurzeit die Parmalat Class Action in den USA führen.
Der exzellente Ruf der Kanzleien wurde wiederholt von Gerichten anerkannt, die die Kanzleien als Hauptrechtsbeistand bei zahllosen grösseren Sammelprozessen einsetzten, die mit Verletzungen des US-Wertpapiergesetzes, der US-Antitrustgesetze und mit Verbraucherbetrug zu tun hatten. Dank der Bemühungen dieser Kanzleien und deren Mitarbeiter konnten eine Vielzahl hervorragender Rückgewinnungen erzielt werden, die zusammen in Milliardenhöhe liegen.
Zusammengenommen haben die beiden Kanzleien Büros in Washington, D.C., New York, Philadelphia und Chicago und angeschlossene Büros in Grossbritannien, Italien, Südafrika, Panama und Australien. Sie finden eine Kopie der Klageschrift zur Einsicht unter http://www.cmht.com.
Sollten Sie Fragen zu dieser Bekanntmachung, zur Klage oder Ihren Rechten haben, wenden Sie sich bitte an einen der nachfolgend genannten Ansprechpartner:
Mark S. Willis, Esq. Elena Takacs Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C. 1100 New York Avenue, N.W. West Tower B Suite 500 Washington, D.C. 20005 Telefon: +1-888-240-0775 oder +1-202-408-4600 E-mail: mwillis@cmht.com oder etakacs@cmht.com Website: www.cmht.com oder Robert M. Roseman, Esq. Spector, Roseman & Kodroff, P.C. 1818 Market Street, Suite 2500 Philadelphia, PA 19103 Telefon: +1-215-496-0300 E-mail: rroseman@srk-law.com
Website: http://www.cmht.com
Pressekontakt:
Mark S. Willis, Esq., mwillis@cmht.com, Elena Takacs,
etakacs@cmht.com, von Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C.,
+1-888-240-0775, +1-202-408-4600; oder Robert M. Roseman, Esq. of
Spector, Roseman & Kodroff, P.C., +1-215-496-0300, oder
rroseman@srk-law.com