EANS-News: MAX21 Management und Beteiligungen AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.01.2008
Weiterstadt (euro adhoc) -
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Unternehmen/Rechtssache
01.07.2009. - Mit Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 23.06.2009 (Az. 5 U 89/08) wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main (Az. 3-5 O 82/08) vom 24.06.2008 zu Gunsten der Gesellschaft vollumfänglich bestätigt.
Die von den Klägern erhobenen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.01.2008 (siehe Corporate News vom 17.03.2008) wurden in den nachfolgend genannten Beschlussfassungen abgewiesen:
. TOP 4: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, . TOP 5: Aufhebung eines bestehenden Genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung, . TOP 6: Vergütung des Aufsichtsrates für die (Rumpf-) Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006, . TOP 7: Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007, . TOP 9: Vergütung des Aufsichtsrates für Geschäftsjahre ab dem Geschäftsjahr 2007/2008.
Bereits das LG Frankfurt am Main hatte am 24.06.2008 die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007) für nichtig erklärt. Dagegen hatte die Gesellschaft keine Berufung eingelegt.
Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Gesellschaft haben die Kläger neben ihren eigenen außergerichtlichen Kosten vollumfänglich zu tragen.
Auch in der Berufung folgte das OLG Frankfurt am Main den Ausführungen und Begründungen der Gesellschaft. Die vorgebrachten Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe haben nicht vorgelegen.
Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Die Kläger haben nunmehr nur noch die Möglichkeit sog. "Nichtzulassungsbeschwerde" zum Bundesgerichtshof (BGH) binnen eines Monats seit dem 23.06.2009 zu erheben.
Infolge des von der Gesellschaft erwarteten klageabweisenden Urteils wird der Vorstand nunmehr unverzüglich die entsprechenden Beschlüsse zum Handelsregister zur Eintragung einreichen.
Die übrigen von den Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen betroffenen, nicht eintragungspflichtigen bzw. eintragungsfähigen Beschlüsse haben damit Bestand.
Die Organe der Gesellschaft werden nunmehr unverzüglich mit der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2007/2008 beginnen. Der genaue Termin für diese Hauptversammlung wird gesondert bekannt gegeben.
Über MAX21 Management und Beteiligungen AG
MAX21 AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, die junge Open Source-Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle unterstützt und neue Geschäftsfelder erschließt. Neben dem gezielten Einsatz von Kapital bietet MAX21 ihren Portfoliounternehmen Dienstleistungen für die Bereiche Organisation & Administration, Marketing & Vertrieb sowie Recruiting an. Das bisher einzigartige Geschäftskonzept macht MAX21 zum wichtigsten unabhängigen Marktplatz für Open Source-Lösungen in Europa. Die wichtigsten Firmen der MAX21-Unternehmensgruppe konzentrieren sich auf die Geschäftsbereiche Postdienstleistung, Security, ERP und Voice over IP.
Die MAX21 AG ist im Entry Standard (Open Market) an der Frankfurter Börse notiert (Wertpapierkennnummer: A0D88T, ISIN: DE000A0D88T9, Börsenkürzel: MA1).
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