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Schweiz. Kriminalprävention / Prévention Suisse de la Criminalité

Die Polizeikorps der Schweiz und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) setzen sich gemeinsam für die Prävention von Cyberdelikten ein, auch gegen das so genannte Sexting

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Die Geschichte von Marco und Jessica zeigt ein typisches Risiko, das mit dem Austausch von erotischen Bildern verbunden ist. Marco hat nämlich ein Nackt-Selfie von Jessica mit einer Gruppe von Freunden geteilt, ohne dass sie damit einverstanden war. Indem Marco das Vertrauen von Jessica missbraucht hat, konnte das Bild in der ganzen Schule verbreitet werden. Und so wurde Jessica das Opfer von (Cyber-)Mobbing. Weitere Informationen unter https://www.presseportal.ch/nr/100011391

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Bern (ots)

Am 6. April 2021 startet ein neues Kapitel der nationalen Kampagne zur Prävention von Cyberdelikten "Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?" zum Thema Sexting. Die Polizeikorps der Schweiz und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) bündeln ihre Kräfte, um die Bevölkerung für Verhaltensweisen zu sensibilisieren, die sie vor den Risiken dieses Trends schützen, der tragische Folgen haben kann.

Die kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikorps der Schweiz und die SKP haben 2019 eine nationale Präventionskampagne lanciert, um die Bevölkerung für die möglichen Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets zu sensibilisieren. Dabei wurden drei rund einminütige Videoclips veröffentlicht, die Betrugsdelikten auf Kleinanzeigen-Plattformen, dem Liebesbetrug im Internet und den Money Mules gewidmet waren und über die Medien und die sozialen Netzwerke verbreitet wurden. 2020 standen drei weitere Themen im Fokus: Sextortion, betrügerische Support-Anrufe und Grooming. Die nationale Präventionskampagne wird auch 2021 weitergeführt und beschäftigt sich in diesem Jahr mit drei neuen Themen. Das erste ist Sexting.

"Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?"

Dieser erste Teil der Kampagne 2021 legt den Schwerpunkt auf die Risiken im Zusammenhang mit dem sogenannten Sexting: dem Austausch von persönlichen Fotos oder Videos mit sexuellem oder intimem Inhalt über elektronische Medien. Diese Praxis ist unter Jugendlichen immer mehr verbreitet. Eine wichtige Erklärung für diesen Trend liegt darin, dass moderne Technologien und das Internet im Leben der heutigen Jugendlichen allgegenwärtig sind. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb junge Menschen solche Inhalte verschicken: als Liebesbeweis, um jemanden anzumachen oder zu verführen, um sich gemeinsam zu vergnügen oder um zu zeigen, dass man seinem Gegenüber vertraut. Gruppendruck oder Erpressung kann aber ebenfalls der Auslöser sein. Problematisch wird es, wenn ein junger Mensch ein Foto oder ein Video, das ihm anvertraut wurde, an Dritte weitergibt. Das Opfer wird nicht nur betrogen und muss miterleben, wie sein Foto oder Video in den öffentlichen Raum gelangt, sondern läuft auch Gefahr, Zielscheibe von (Cyber-)Mobbing zu werden.

Die Geschichte von Marco und Jessica zeigt ein typisches Risiko, das mit dem Austausch von erotischen Bildern verbunden ist. Marco hat nämlich ein Nackt-Selfie von Jessica mit einer Gruppe von Freunden geteilt, ohne dass sie damit einverstanden war. Indem Marco das Vertrauen von Jessica missbraucht hat, konnte das Bild in der ganzen Schule verbreitet werden. Und so wurde Jessica das Opfer von (Cyber-)Mobbing. Die folgenden Regeln helfen, eine solche Situation zu vermeiden und die Risiken im Zusammenhang mit Sexting zu verhindern:

  • Leite nie erotische Fotos oder Videos einer anderen Person weiter.
  • Wenn du ein Nacktfoto bekommst, dann lösche es sofort.
  • Wer erotische Aufnahmen teilt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.
  • Wenn du miterlebst, dass jemand Spott, Beleidigungen, Ausgrenzung oder Gewalt ausgesetzt ist, oder wenn du selbst Opfer solcher Taten bist, dann sprich mit jemandem, dem du vertraust.

Grundsätzlich werden beim Sexting Fotos oder Videos mit sexuellem oder erotischem Inhalt in einem intimen und privaten Rahmen ausgetauscht, wobei dieser Austausch auf dem Einverständnis beider beteiligten Personen beruht. Das Teilen solcher Inhalte mit Dritten kann aber tragische Folgen haben und das Opfer gar bis in den Suizid treiben, wie mehrere Fälle gezeigt haben, über die in den Medien in den letzten Jahren breit berichtet wurde. Wichtig ist auch, daran zu erinnern, dass der Austausch von Nackt-Selfies für Jugendliche unter 16-Jahren nicht erlaubt ist: Artikel 197 StGB verbietet es nämlich, sexuelle Aufnahmen von Minderjährigen herzustellen, zu konsumieren, zu besitzen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen.

Die Polizeikorps der Schweiz und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) möchten Sie an dieser Stelle an die allgemeinen Empfehlungen zur Prävention von Cyberbetrug und Cyberdelikten erinnern:

  • Vertrauen Sie nie jemandem, den Sie nur über Internet kennen.
  • Geben Sie nie Ihre Passwörter oder Ihre amtlichen Dokumente weiter.
  • Geben Sie nie intime Fotos oder Informationen preis.
  • Leisten Sie nie eine Vorauszahlung, wenn Sie dem Gegenüber nicht vollständig vertrauen.

Pressekontakt:

Für Medienanfragen stehen Ihnen die Medienstellen der kantonalen und städtischen Polizeikorps oder für Fragen betreffen oder Koordination auch die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) zur Verfügung:
Für die SKP:
Chantal Billaud, Geschäftsleiterin,
info@skppsc.ch
031 511 00 09

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