IV-Revision: Hörgerätebranche gegen Hilfsmittelmonopol
Bern (ots)
Der Bundesrat schlägt dem Parlament in der Invalidenversicherung ein staatliches Hilfsmittelmonopol vor. Internationale Erfahrungen zeigen, dass dies zu Leistungsabbau für die Betroffenen führt. Eine nachhaltige Sanierung der IV-Finanzen ist damit nicht zu erreichen. Die Lösung wäre eine Pauschale an die Versicherten.
Der Bundesrat hat heute die 6. IV-Revision (erstes Massnahmenpaket) verabschiedet. Darin will er eine Rechtsgrundlage für den Staatseinkauf von Hilfsmitteln schaffen. Diese beschränkt sich nicht nur auf die von der Versicherung finanzierten Geräte sondern führt zu einem Staatshandel mit vierzig Hilfsmitteln und zur Bevormundung der Betroffenen. Versicherte, die nicht im Staatssortiment einkaufen, verlieren die Leistung der IV. Der Bundesrat übergeht dabei die ablehnenden Stimmen aus der Vernehmlassung und den Auftrag des Parlamentes, auf Staatseingriffe zu verzichten und für Wettbewerb zu sorgen (z.B. Mo. 09.3156: Hörgerätemarkt. Mehr Wettbewerb statt Staatseingriffe).
Hörgerätebranche leistet Sparbeitrag
Die steigenden Kosten bei IV und AHV entstehen gemäss der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK durch die Zunahme der Fälle. Immer mehr Menschen lassen sich mit einem Hörgerät versorgen. Seit 1995 hat sich die Anzahl Geräte verdoppelt. Die Fallkosten sind in der gleichen Zeit stabil geblieben. Die Hörgerätebranche hat in zwei Tarifsenkungsrunden (2006 und 2010) der IV zu jährlichen Ersparnissen von 40 Mio. Franken verholfen. Dank diesem Verzicht sind die Gesamtausgaben der IV für Hilfsmittel rückläufig (2004: 269 Mio., 2008: 242 Mio.) - trotz enorm gestiegener Nachfrage der Patienten.
Innovationsfeindlicher Leistungsabbau
Der staatliche Einkauf von Hilfsmitteln geht diese Grundproblematik nicht an. Die steigende Nachfrage lässt sich nicht mit einem Staatsmonopol lösen. In Ländern mit Staatseinkauf hat sich die Mengenproblematik noch verschärft. Zudem sind dort monatelange Wartelisten entstanden. Der Staat entscheidet über die erhältlichen Geräte (in Grossbritannien zum Beispiel nur 14 mehrheitlich veraltete Hörgeräte). Mangelhafter Service und Nachbetreuung der Patienten verursachen Kosten ohne entsprechenden Nutzen.
Lösungsansatz Versichertenpauschale
Nötig ist eine Gesamtschau des Versorgungssystems, wie es die Eidgenössische Finanzkontrolle vorgeschlagen hat. Mittels einer Pauschale an die Versicherten (statt an die Leistungserbringer) könnte das System vereinfacht und auf den Kernauftrag der IV, die "einfache und zweckmässige Versorgung" zur Verhinderung von IV-Renten zurückgeführt werden. Die Politik hätte zu definieren, was diese Grundversorgung beinhaltet und was sie kosten darf. Dadurch wird der Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern gestärkt. Flankierend hat die EFK einen Leistungsauftrag an eine Konsumentenorganisation empfohlen, damit die Kunden rasch und einfach Preise und Leistungen vergleichen können. Diesen Ansatz unterstützt die Branche, weil er Leistungsabbau verhindert, die Kosten der IV nachhaltig senkt und die Versicherten stärkt statt bevormundet.
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