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EANS-News: Der letzte Wille entscheidet

Koblenz (euro adhoc) -

Umfrage: Für die  meisten  deutschen  Mediziner  steht  der  
Patientenwunsch an erster Stelle – sogar vor einer ärztlichen 
Entscheidung
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Utl.: Umfrage: Für die  meisten  deutschen  Mediziner  steht  der 
Patientenwunsch an erster Stelle – sogar vor einer ärztlichen 
Entscheidung
15. November 2010: Gegen den eigenen Willen
mit moderner Apparatemedizin am Leben erhalten werden ist ein 
Albtraum. Das sehen auch deutsche Ärzte so. 60,2 Prozent machen 
schwerkranke Patienten darauf aufmerksam, dass eine 
Patientenverfügung solche Maßnahmen verhindern kann. Weit mehr als 
jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) begrüßt das 
Patientenverfügungsgesetz von 2009, nach dem der Wille des Patienten 
oberste Priorität hat. So das Ergebnis des monatlich erhobenen 
CGM-GesundheitsMONITORs, einer repräsentativen Umfrage unter 440 
zufällig ausgewählten Hausärzten der CompuGroup Medical, der 
Rhein-Zeitung und der Medical Tribune aus dem Oktober.
Kein Tabuthema in deutschen Praxen Es sind Situationen, die selbst 
kerngesunde Menschen treffen können: ein Unfall, eine schwere 
Operation oder eine Krankheit, die körperliche oder geistige 
Behinderungen zur Folge haben. Plötzlich kann es unmöglich werden, 
die eigenen Wünsche in Worte zu fassen und sich gegen 
lebenserhaltende Maßnahmen auszusprechen, die das Leiden verlängern. 
Umso wichtiger ist es, den eigenen Willen rechtzeitig schriftlich 
festzuhalten - so die Meinung der meisten deutschen Ärzte. Sechs von 
zehn befragten Medizinern (60,2 Prozent) sprechen vor allem schwer 
kranke Patienten gezielt auf eine solche Patientenverfügung an. Ein 
Fünftel der Befragten (20,5 Prozent) hält es nicht für notwendig, das
Thema zur Sprache zu bringen. Fast ebenso viele Ärzte (19,3 Prozent) 
jedoch machen ihre Patienten auf ihre Rechte aufmerksam.
Der Patientenwille als oberstes Gebot Seit September 2009 sind 
Patientenverfügungen erstmals gesetzlich verankert. Danach sind die 
schriftlichen Willenserklärungen für Angehörige und auch Ärzte 
absolut verbindlich, unabhängig vom Krankheitsstadium. Mediziner 
müssen die Verfügung auch dann befolgen, wenn der Kranke noch nicht 
im Sterben liegt. Diese Einschränkung ärztlicher Handlungsfreiheit 
lehnen aber nur verschwindende 1,9 Prozent der Befragten ab. Weit 
mehr als jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) befürwortet, dass dem 
Willen der Patienten so viel Gewicht zukommt. Mehr als jeder Dritte 
(38,6 Prozent) begrüßt das neue Patientenverfügungsgesetz, weil es 
dem Arzt mehr Rechtssicherheit bringt. Allerdings halten fast die 
Hälfte (49,8 Prozent) der Befragten eine Beratung für unerlässlich, 
damit sich der Patient intensiv mit den Konsequenzen seiner 
Patientenverfügung auseinandersetzt. Mehr als vier von zehn Ärzten 
(40,5 Prozent) betonen, dass eine entsprechende Beratung 
entscheidenden Einfluss auf die Qualität und Vollständigkeit des 
Patientenwillens hat.
Noch Handlungsbedarf  in eigener Sache Obwohl die meisten Ärzte ihre 
Patienten dazu anhalten, die eigenen Wünsche schriftlich 
festzuhalten, sind sie selber in dieser Angelegenheit eher 
nachlässig. Nur ein Drittel (33 Prozent) der Befragten hat eine 
Patientenverfügung hinterlegt. Mehr als vier von zehn (43,9 Prozent) 
gestehen ein, dass sie sich dafür noch keine Zeit genommen haben. 
Vielleicht können hier die Patienten ihren Arzt zum Handeln 
motivieren: Immerhin wird fast jeder zweite Mediziner (48,9 Prozent) 
im Praxisalltag auf das Thema Patientenverfügung angesprochen.
Über CompuGroup Medical AG CompuGroup Medical ist eines der führenden
eHealth-Unternehmen weltweit. Seine Softwareprodukte zur 
Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in 
Arztpraxen und Krankenhäusern, seine Informationsdienstleistungen für
alle Beteiligten im Gesundheitswesen und seine webbasierten 
persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und 
effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical 
Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis von etwa 370.000 Ärzten, 
Zahnärzten, Krankenhäusern und Netzen sowie sonstigen 
Leistungserbringern. CompuGroup Medical ist das eHealth-Unternehmen 
mit der weltweit größten Reichweite unter Leistungserbringern. Das 
Unternehmen ist in 14 europäischen Ländern sowie in Malaysia, Saudi 
Arabien, Südafrika und in den USA tätig und beschäftigt derzeit rund 
3.000 Mitarbeiter.
Der CGM GesundheitsMONITOR: Der CGM GesundheitsMONITOR ist eine 
gemeinsame Initiative der CompuGroup Medical, der Medical Tribune 
sowie der Rhein-Zeitung. Monatlich werden repräsentative Umfragen 
unter 440 Allgemeinmedizinern, Internisten, Kinderärzten und 
Gynäkologen zu aktuellen Fragestellungen im Gesundheitssystem 
durchgeführt. Grafiken zum Download und kostenlosem Abdruck, 
Veröffentlichung sowie Informationen zur repräsentativen Umfrage 
finden Sie unter www.cgm- gesundheitsmonitor.de
Über Medical Tribune: Seit über 40 Jahren gehört die Medical Tribune 
zu den meistgelesenen Fachtiteln für niedergelassene Ärztinnen und 
Ärzte. Die beliebte Wochenzeitung bietet eine attraktive Mischung 
praxisrelevanter Themen aus Medizin, Gesundheits- und Berufspolitik 
sowie fachspezifische Wirtschaftsfragen. In einzigartiger Weise 
verwirklicht Medical Tribune vielseitige Fortbildung, persönliche 
Beratung und Lesefreude in einem Zeitungskonzept. Die 
Erfolgsgeschichte der Medical Tribune wird seit Jahrzehnten von der 
unabhängigen Leserschaftsuntersuchung (LA-MED) dokumentiert.
Über Rhein-Zeitung: Das Verbreitungsgebiet der Rhein-Zeitung 
verbindet die Ballungsräume Köln-Bonn und das Rhein-Main-Gebiet. Im 
Zentrum liegt die wirtschaftsstarke Region um Koblenz. Mit einer 
Auflage von rund 224.000 Exemplaren und 17 Lokalausgaben zählt die 
Rhein-Zeitung ca. 640.000 Leser.

Rückfragehinweis:

CompuGroup Medical AG
Barbara Müller
Referentin Presse und Medien
T +49 (0) 261 8000-1293
F +49 (0) 261 8000-3284
E-Mail: presse@cgm.com

Branche: Software
ISIN: DE0005437305
WKN: 543730
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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